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Berufsgenossenschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsgenossenschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, seit Dez. 2009 habe ich nun insgesamt 3 Berufsbetreuungen (gleich zu Beginn als Berufsbetreuer eingesetzt) und zuletzt eine ...


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Alt 18.04.2010, 21:19   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
Standard Berufsgenossenschaft

Liebe Kollegen,

seit Dez. 2009 habe ich nun insgesamt 3 Berufsbetreuungen (gleich zu Beginn als Berufsbetreuer eingesetzt) und zuletzt eine ehrenamtliche Betreuung angenommen. Diese übe ich nebenberuflich aus!!!

Hauptberuflich arbeite ich in einem Großunternehmen als Personalreferent und bin dort auch gesetzlich unfallversichert. Ich vermute mal, dass sich dies logischerweise auch nur auf meine Tätigkeit bei dem Unternehmen bezieht.

Meine Frage lautet nun, ob es wirklich zwingend erforderlich ist, Mitglied in der BGW zu werden, obwohl ich bisher nur eine kleine Anzahl von Betreuungen ausübe und dies auch nur nebenberuflich? Falls ja, aus welchem Gesetz ergibt sich diese Pflichtversicherung genau? Und meine letzte Frage: Was kostet eine solche Zwangsmitgliedschaft im günstigsten Fall (wird hierbei nach Anzahl der Betreuungen der Mitgliedsbeitrag gestaffelt?)?

Dass das niemand falsch versteht, ich finde das Thema BG schon sehr wichtig, möchte dies aber gerne noch zumindest bis November rauszögern, da dann mein befr. Vertrag im Unternehmen endet und ich meine Selbstständigkeit dann intensivieren möchte.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und dieses tolle Forum!

Viele Grüße,
Manuel
Firestar ist offline  
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Alt 18.04.2010, 23:34   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

Zitat:
Meine Frage lautet nun, ob es wirklich zwingend erforderlich ist, Mitglied in der BGW zu werden, obwohl ich bisher nur eine kleine Anzahl von Betreuungen ausübe und dies auch nur nebenberuflich?
Ja, das kannst Du hier nachlesen.

Betreuer - bgw-online.de

Der Beitrag richtet sich nach Einkommen, bzw. nach dem Entgelt der Versicherten und der Gefahrenklasse. Bitte frag mich nicht welcher wir angehören, das habe ich gerade nicht im Kopf und wie hoch der Mindestbeitrag ist. Du kannst Dich bei der BGW aber telefonisch erkundigen.
Tina L. ist offline  
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Alt 19.04.2010, 07:21   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wir gehören zwangsweise zur BG Wohlfahrt und Gesundheitwesen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.04.2010, 09:51   #4
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

und hier der Link dazu.

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/homepage.html

Gruß, thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 19.04.2010, 10:16   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Doppelt gemoppelt hält besser.

Ps. Manuel, bitte denke auch an die Gewerbeanmeldung, die ist nämlich unabhängig von der Gewerbesteuerpflicht.
Tina L. ist offline  
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Alt 19.04.2010, 21:36   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Doppelt gemoppelt hält besser.

Ps. Manuel, bitte denke auch an die Gewerbeanmeldung, die ist nämlich unabhängig von der Gewerbesteuerpflicht.

...und an die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer (evt. auch die betr. Berufsrechtsschutz).

mfg
carlos
carlos ist offline  
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