Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsgenossenschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
seit Dez. 2009 habe ich nun insgesamt 3 Berufsbetreuungen (gleich zu Beginn als Berufsbetreuer eingesetzt) und zuletzt eine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
18.04.2010, 21:19 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
|
Berufsgenossenschaft
Liebe Kollegen,
seit Dez. 2009 habe ich nun insgesamt 3 Berufsbetreuungen (gleich zu Beginn als Berufsbetreuer eingesetzt) und zuletzt eine ehrenamtliche Betreuung angenommen. Diese übe ich nebenberuflich aus!!! Hauptberuflich arbeite ich in einem Großunternehmen als Personalreferent und bin dort auch gesetzlich unfallversichert. Ich vermute mal, dass sich dies logischerweise auch nur auf meine Tätigkeit bei dem Unternehmen bezieht. Meine Frage lautet nun, ob es wirklich zwingend erforderlich ist, Mitglied in der BGW zu werden, obwohl ich bisher nur eine kleine Anzahl von Betreuungen ausübe und dies auch nur nebenberuflich? Falls ja, aus welchem Gesetz ergibt sich diese Pflichtversicherung genau? Und meine letzte Frage: Was kostet eine solche Zwangsmitgliedschaft im günstigsten Fall (wird hierbei nach Anzahl der Betreuungen der Mitgliedsbeitrag gestaffelt?)? Dass das niemand falsch versteht, ich finde das Thema BG schon sehr wichtig, möchte dies aber gerne noch zumindest bis November rauszögern, da dann mein befr. Vertrag im Unternehmen endet und ich meine Selbstständigkeit dann intensivieren möchte. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und dieses tolle Forum! Viele Grüße, Manuel |
18.04.2010, 23:34 | #2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
|
Hallo,
Zitat:
Betreuer - bgw-online.de Der Beitrag richtet sich nach Einkommen, bzw. nach dem Entgelt der Versicherten und der Gefahrenklasse. Bitte frag mich nicht welcher wir angehören, das habe ich gerade nicht im Kopf und wie hoch der Mindestbeitrag ist. Du kannst Dich bei der BGW aber telefonisch erkundigen. |
|
19.04.2010, 07:21 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Wir gehören zwangsweise zur BG Wohlfahrt und Gesundheitwesen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.04.2010, 09:51 | #4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
|
und hier der Link dazu.
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/homepage.html Gruß, thomzim |
19.04.2010, 10:16 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
|
Doppelt gemoppelt hält besser.
Ps. Manuel, bitte denke auch an die Gewerbeanmeldung, die ist nämlich unabhängig von der Gewerbesteuerpflicht. |
19.04.2010, 21:36 | #6 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
|
|
Lesezeichen |
Stichworte |
berufsgenossenschaft |
|
|