Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsicherung und Private KH-Tagegeldversicherung? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
zuerst möchte ich allen haupt- oder ehrenamtlich tätigen BetreuerInnen ein gesundes, zufriedenstellendes Neues Jahr wünschen!
Ich wende mich ...
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01.01.2017, 14:53 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Grundsicherung und Private KH-Tagegeldversicherung?
Hallo Forum,
zuerst möchte ich allen haupt- oder ehrenamtlich tätigen BetreuerInnen ein gesundes, zufriedenstellendes Neues Jahr wünschen! Ich wende mich heute an Euch, weil ich von Euch schon einmal weiterführende, gute Hilfe in diversen Fragestellungen bzgl. des Betreuungsrechts bekommen habe. Nun handelt es sich um folgenden Fall: Die Betreute wird seit ca. 20 Jahren betreut und wohnt in einer vollstationär betreuten Wohnung. Sie erhält lt. eigenen Aussagen eine Rente in Höhe von ca. 1.100 Euro. (Was ich stark bezweifle, da sie max. 20 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat?) Diese Rente wird zur Begleichung des betreuten Wohnens usw. aufgewendet, und sie erhält ein „Taschengeld“ von 119 Euro/Monat. Seit mind. auch 20 Jahren hat sie eine Private Zusatzversicherung, aus der sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Krankenhaustagegeld bekommt, und für die sie monatlich ca. 50 Euro Beitrag zahlt. Nun will offenbar ihr Betreuer, mit dem sie sich überhaupt nicht versteht und der ihrer Meinung nach sehr knausrig mit Taschengeldzugaben (min. 1xjährlich Urlaub auf den Kanaren) umgeht, und der die AK Vermögen und Gesundheitsvorsorge inne hat, die Private Zusatzversicherung kündigen. Der Betreuer hat dies u.a. damit begründet, dass man nicht wisse, ob da überhaupt ein Plus übrigbleiben würde, wenn sie nicht ins KH kommen würde. Worüber A. sehr empört ist. Ich habe ihr versprochen bei Euch hier mal nachzufragen, wie es sich damit verhält. Also ob der Betreuer ohne ihr Einverständnis die Versicherung mit seinem AK kündigen darf? Mich selbst würde es dabei auch interessieren, ob so eine Versicherung denn überhaupt bei jemand, der zum großen Teil auf staatliche Hilfe angewiesen ist, rechtlich tatsächlich … nun, sagen wir: „legal“ ist? (Nach meinem Rechtsverständnis würde das Tür und Tor für eventuellen Missbrauch öffnen, oder sehe ich das falsch?) Für Eure Antworten herzlich Dank! DiFa |
01.01.2017, 16:06 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Zitat:
In dem von dir geschilderten Fall ist eine Tagegeldversicherung aber eher unsinnig da Erlöse daraus als Einkommen einzusetzen sind. Und 50 € Versicherungsprämie monatlich sind schon sehr viel bei Barbetragsempfängern. Zitat:
Um genaues sagen zu können müsste man sich daher den Vertrag genau anschauen.
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02.01.2017, 18:11 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Vielen Dank für die Antwort!
Sie hat die Krankenhaustagegeldversicherung bisher laut eigener Aussage praktisch als zusätzliche Bargeldauszahlung "benutzt". |
02.01.2017, 22:12 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo DiFa,
bei meinem Betreuten mit Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung wurde das ausbezahlte Tagegeld vom Sozialamt als Einkommen abgezogen und die in diesem Monat angefallenen Versicherungsbeiträge wurden positiv berücksichtigt. Meine Recherche ergab, das Krankenhaustagegeld vom Sozialamt zu Recht wieder einkassiert wird. LG Annegret |
04.01.2017, 12:08 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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Vielen lieben Dank für die Antworten!
Ich gebe das jetzt so an die Betreute weiter. |
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