Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld Weiterbewilligung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter ist 25 Jahre alt, ich habe die Weiterbewilligung des Kindergeldes beantragt (Einwilligungsvorbehalt besteht).
Nun will die Familienkasse, ...
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26.01.2015, 12:15 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Kindergeld Weiterbewilligung
Hallo,
mein Betreuter ist 25 Jahre alt, ich habe die Weiterbewilligung des Kindergeldes beantragt (Einwilligungsvorbehalt besteht). Nun will die Familienkasse, dass ich ein Gutachten übersende. Schön. Welches Fachgebiet ? Vielleicht über den Abszess am Popo, den er letztens hatte ? Wer trägt die Kosten dafür ? Ernsthaft: ist es normal, dass für die Weitergewährung von Kindergeld ein Gutachten verlangt wird ? Es wurde doch auch bisher gezahlt. Eigentlich hätte die Mutter den Antrag stellen müssen. Da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, wurde die Kindergeldzahlung eingestellt (Mitteilung der Familienkasse). Ich würde ja zu gerne die Mutter haftbar machen, aber die erhält seit Jahren nur Hartz IV. Gruß Andreas |
26.01.2015, 13:30 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hallo,
das Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr wird nur unter bestimmten Umständen weiterbewilligt (z. B. Wehrdienst, Studium oder psychische/körperliche Erkrankung verbunden mit dauerhafter Erwerbsminderung). Sollte eine Erkrankung als Grund für Weiterbewilligung des Kindergeldes geltend gemacht werden, ist die Erkrankung natürlich nachzuweisen - hierfür reicht oftmals der Nachweis der Schwerbehinderung mit der Angabe der gesundheitlichen Einschränkungen Ein Hinweis noch: Kindergeldberechtigt ist die Mutter des zu Betreuenden. Sollte diese keinen Antrag stellen, ist zunächst bei der Kindergeldkasse zu beantragen, dass das KG direkt an das Kind gezahlt wird. |
26.01.2015, 15:24 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo,
danke für die Antworten. Es liegt alles bereits der Kindergeldkasse vor. Die Mutter hatte auch einer Übertragung auf das Kind zugestimmt. Daher meine Frage. Im Grunde werden alles Unterlagen doppelt verlangt. So ein Blödsinn . Viele Grüße Andreas |
19.02.2018, 10:25 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Zu diesem Thema hätte ich eine Frage. Ich habe gestern nach einem Kindergeldantrag gesucht, den man als Betreuer stellen kann und leider keinen Speziellen gefunden.
Oder muss man sich da mit dem auf die Eltern ausgelegten Formular begnügen? |
19.02.2018, 18:08 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin Womo
Es gibt nur ein Formular. Kindergeldberechtigt sind grundsätzlich nur die Eltern des Kindes. Wenn Dein Betreuter das Kind ist, dann müssen die Eltern den Antrag stellen und nicht Du. Wenn Dein Betreuter ein Kind hat, dann ist er berechtigt für dieses Kind zu beantragen und der Antrag ist Dein Job. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
19.02.2018, 18:59 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Ich habe gerade die Weiterbewilligung durchgekämpft. Es gibt nur ein Formular. Das müssen eigentlich die Eltern ausfüllen. Aber in meinem Fall ist der Vater unbekannt, die Mutter seit ca 20 Jahren unbekannten Aufenthaltsortes und das Kindergeld steht dem Jugendamt zu, da diese die Unterbringung zahlen. In dem Fall konnte ich nun schon 3 Mal - nach kurzen Diskussionen - die Anträge stellen und wurden auch bewilligt
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
20.02.2018, 15:24 | #7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Auszug aus dem Bundeskindergeldgesetz:
§ 9 Antrag (1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag sind schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll bei der nach § 13 zuständigen Familienkasse gestellt werden. Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat. Ich hatte schon mehrfach die Info vom Träger der Eingliederungshilfe, dass Kindergeld beantragt und abgezweigt wurde. Auch in deinem Fall liegt wohl das berechtigte Interesse des Betreuten vor, an die ihm zustehenden Leistungen zu kommen.
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22.02.2018, 18:06 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde es dann mal über die Mutter versuchen, was vermutlich nicht ganz einfach wird. Edit: Allerdings erscheint es mir relativ sinnfrei, wenn die Mutter, die ja gar keinen Anspruch auf das Kindergeld hat, da sie sich nicht um ihn kümmert und er auch seit seinem 5. Lebensjahr nicht mehr gelebt hat, den Antrag stellt. Mein Betreuter befindet sich in einer Wohngruppe für psychisch kranke Menschen und hat eine Behinderung von 70%. Mitbewohner von ihm haben ihm erzählt, dass sie Kindergeld beziehen. Somit müsste er selbst Anspruch auf das Kindergeld haben. Hat mit so einem Fall vielleicht jemand von Euch Erfahrung? Geändert von Womo (22.02.2018 um 18:20 Uhr) |
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