Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung und Jobcenter im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Betreute mit drei Kindern, das jüngste ist ein Jahr alt. Aufgrund einer körperlichen Behinderung kann sie ...
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28.07.2015, 09:55 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2015
Beiträge: 10
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Wohnung und Jobcenter
Hallo,
ich habe eine Betreute mit drei Kindern, das jüngste ist ein Jahr alt. Aufgrund einer körperlichen Behinderung kann sie kaum Treppen steigen, geschweige denn das Kind und den Kinderwagen in ihre Wohnung, die in der dritten Etage liegt, schleppen. Eine entsprechende Wohnung im Erdgeschoß oder mit Aufzug zu den Bedingungen des Jobcenters zu finden ist wie ein Sechser im Lotto. Gibt es Erfahrungen oder Urteile, dass in solch einem Fall das Jobcenter auch höhere Mieten übernehmen muss? |
28.07.2015, 17:27 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin Xanthippe
Wie sieht es mit einem SchweBi mit fdem Merkzeichen G und ordentlich Prozenten aus? Damit hätte sie auch Anspruch auf eine teurere Wohnung. Zumindest bei Grundsicherungsleistungendes Sozialamtes. Wg. der Gleichstellung sollte das beim ALG 2 eigentlich auch so sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
29.07.2015, 08:35 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2015
Beiträge: 10
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Leider hat sie nur 30% Schwerbehinderung bekommen, da sich die Beeinträchtigung hauptsächlich durch Kraftlosigkeit in der linken Körperhälfte äußert.
Aber einen Verschlimmerungsantrag zu stellen ist sicher eine gute Idee, wenn auch eine langwierige Angelegenheit. Bis dahin geht der Kleine selber die Treppen hoch. |
29.07.2015, 09:45 | #4 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Eine Betreute von mir wohnt seit jetzt über einem Jahr in einer
3-Zimmer Wohnung. Aufgrund psychischer Probleme und emotionaler Verbundenheit mit der Wohnung, in der sie bis zur Inobhutnahme mit ihren Kindern lebte war ihr ein Umzug nicht zuzumuten. Das Gesundheitsamt hats geprüft und das Amt hat es mitgemacht. Der Streit darüber hat sich ein halbes Jahr und bis zur Wohnungskündigung hingezogen. Wir zahlen noch das Darlehen ab, ansonsten ist jetzt Ruhe. Zu deinem Fall: Arztgutachten und mit Mietangebot einreichen. Ggf. im Vorfeld beim Sachbearbeiter Problematik schildern und ein Gutachten anregen. Es besteht eine sachliche Notwendigkeit für den Umzug und für ggf. anfallende Mehrkosten, von daher KANN das JC da mitziehen. WOLLEN wollen die das natürlich nicht.
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