Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

ambulante Hilfen/Hilfen in besonderen Lebenslagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema ambulante Hilfen/Hilfen in besonderen Lebenslagen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mir kommt das SGB XII wie ein undurchschaubarer Dschungel vor. Was kann man wann unter welchen Bedingungen etc beantragen.... ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.08.2015, 16:40   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard ambulante Hilfen/Hilfen in besonderen Lebenslagen

Hallo, mir kommt das SGB XII wie ein undurchschaubarer Dschungel vor. Was kann man wann unter welchen Bedingungen etc beantragen....
Ich wäre dankbar für einen Tipp zu geeigneter Literatur/Handreichungen, die das Ganze ein wenig überschaubarer machen.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2015, 18:30   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Hallo Mimi

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - - dejure.org

Das SGB XII ist ein Dschungel - Das hast Du schön beschrieben.
Es ist auch einer. Und wenn Du ihn Dir schon so vorstellst, dann:

"Greif die Liane, Jane!"
An jeder Strippe hängts was dran:

- Hilfe zum Lebensunterhalt, für die existenzielle Absicherung für den Alltag
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit (Medizinkrams etc. wenn keine KV da ist)
- Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung. (Sprich Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, also z.B. Betreutes Wohnen oder Heimkosten, genauso auch Kosten für eine WfbM, Persönliches Budget)
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. Obdachlosigkeit oder deren Vermeidung)

Du mußt jetzt nicht bei jedem Antrag bis ins kleinste genau die richtigen §§ angeben. SGB XII reicht eigentlich schon aus. Die Profis in der Behörde wissen schon, welche §§ gemeint sind.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2015, 20:12   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Sehr schön beschrieben Imre.

Deine Ausführungen sind klasse. Danke
Aiwala ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2015, 10:08   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

danke
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39