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Nützlicher Formfehler Anhörungsbogen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nützlicher Formfehler Anhörungsbogen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe gerade einen recht umfassenden neuen Fall, mit einem schweren Unfall während der Arbeit. Die BG hat eine ...


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Alt 04.10.2021, 21:18   #1
Me5
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.09.2021
Beiträge: 10
Standard Nützlicher Formfehler Anhörungsbogen?

Hallo,

ich habe gerade einen recht umfassenden neuen Fall, mit einem schweren Unfall während der Arbeit. Die BG hat eine EU Rente bis zu diesem Monat ausgezahlt. Die Beschwerden sind aber keineswegs besser. Es lief auch allgemein sehr viel schief, aber das wäre jetzt zu lang.

Meine Frage:
Die BG hat einen Bescheid zur Aufhebung der Rente geschickt. Im Nachgang ist ihnen aufgefallen, dass im Voraus der Anhörungsbogen nicht verschickt wurde. Da sie keinen Formfehler wollen, kam er mit einem kurzen Anschreiben hinterher. Kann man daraus etwas machen? Oder ist das jetzt wieder alles formgerecht und ich muss ganz normal in Widerspruch gehen?

Ich bedanke mich für einen Rat.
Me5 ist offline  
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Alt 05.10.2021, 07:35   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
Standard

Nein, Formfehler in Verwaltungsverfahren können jederzeit geheilt werden. Das Ganze hat keine Auswirkungen auf den Lauf der Widerspruchsfrist. Dieser muss also in der Frist des ursprünglichen Bescheides erhoben werden. Siehe § 41 SGB X.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 05.10.2021, 12:34   #3
Me5
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.09.2021
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nein, Formfehler in Verwaltungsverfahren können jederzeit geheilt werden. Das Ganze hat keine Auswirkungen auf den Lauf der Widerspruchsfrist. Dieser muss also in der Frist des ursprünglichen Bescheides erhoben werden. Siehe § 41 SGB X.

Danke für die schnelle Antwort
Me5 ist offline  
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