Dies ist ein Beitrag zum Thema Nützlicher Formfehler Anhörungsbogen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe gerade einen recht umfassenden neuen Fall, mit einem schweren Unfall während der Arbeit. Die BG hat eine ...
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04.10.2021, 21:18 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.09.2021
Beiträge: 10
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Nützlicher Formfehler Anhörungsbogen?
Hallo,
ich habe gerade einen recht umfassenden neuen Fall, mit einem schweren Unfall während der Arbeit. Die BG hat eine EU Rente bis zu diesem Monat ausgezahlt. Die Beschwerden sind aber keineswegs besser. Es lief auch allgemein sehr viel schief, aber das wäre jetzt zu lang. Meine Frage: Die BG hat einen Bescheid zur Aufhebung der Rente geschickt. Im Nachgang ist ihnen aufgefallen, dass im Voraus der Anhörungsbogen nicht verschickt wurde. Da sie keinen Formfehler wollen, kam er mit einem kurzen Anschreiben hinterher. Kann man daraus etwas machen? Oder ist das jetzt wieder alles formgerecht und ich muss ganz normal in Widerspruch gehen? Ich bedanke mich für einen Rat. |
05.10.2021, 07:35 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Nein, Formfehler in Verwaltungsverfahren können jederzeit geheilt werden. Das Ganze hat keine Auswirkungen auf den Lauf der Widerspruchsfrist. Dieser muss also in der Frist des ursprünglichen Bescheides erhoben werden. Siehe § 41 SGB X.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
05.10.2021, 12:34 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 06.09.2021
Beiträge: 10
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Zitat:
Danke für die schnelle Antwort |
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