Dies ist ein Beitrag zum Thema SGBXII Nebenverdienst Minijob im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Aber im Einzelfall ist die Sozialhilfe dann (trotz im Prinzip gleicher Leistungshöhe) dann doch ungünstiger: weniger ...
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08.04.2022, 16:19 | #31 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
Aber es mag natürlich schon Fälle geben, wo man im SGB 2-Bezug besser aufgehoben ist. mfg
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08.04.2022, 17:35 | #32 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Hallo Carlos, im SGB II gibt es die Mehrbedarfe auch, § 21 SGB II. Liegen mit 35 % für den Erwerbstätigen mit Schwerbehinderung sogar deutlich über denen in der Sozialhilfe.
Außerdem schrieb ich ja „im Einzelfall“. Die Ausgangssituation ist wohl so eine gewesen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.04.2022, 10:05 | #33 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html Die Mehrbedarfe gem. § 21 Abs. 4 SGB 2 betreffen wohl nur eine spezielle Gruppe mit Anspruch auf SGB 9-Leistungen (hatte ich noch nie). mfg
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