Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz Kneipe? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Neue Betreuung, die Dame hat eine kleine Kneipe, die zuletzt schon geschlossen war. Sie wohnte zuletzt darin, nachdem sie aus ...
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17.12.2020, 16:23 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Insolvenz Kneipe?
Neue Betreuung, die Dame hat eine kleine Kneipe, die zuletzt schon geschlossen war. Sie wohnte zuletzt darin, nachdem sie aus ihrer EWohnung geräumt worden war. Pachtvertrag ist zu Ende Februar 2021 von der Verpächterin gekündigt worden.
Einkünfte gibt es aus der Kneipe keine, Schulden aber zuhauf, Pacht Gema, pipapo läuft ja weiter. Personal, das bezahlt werden müsste, gibt es keins. Frage: bin ich verpflichtet, Insolvenz anzumelden? Das wäre dann wohl ein Regelinsolvenzverfahren? Betreute ist derzeit offensichtlich geschäftsunfähig, Eiwi ist beantragt. Es gibt keine Aussicht, das Geschäft beispielsweise bis zum Ende des Pachtvertrags weiterzubetreiben. Eigentlich würde ich nun gerne einfach das Gewerbe abmelden, die Kneipe zurückgeben und den Gläubigern weihnachtliche Brief schreiben. Möchte aber natürlich keine gesetzliche Pflicht versäumen, so sie denn bei dieser Konstellation in Hinsicht auf die Regelinsolvenz bestehen sollte. |
17.12.2020, 16:38 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es gibt keine rechtliche Verpflichtung ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Ob du einen Insolvenzantrag stellst oder nicht richtet sich daher ausschließlich danach, ob dieser Antrag für die Betreute einen Sinn macht. |
18.12.2020, 07:28 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ein EiWi nutzt da auch nur bedingt. Es nützt der aufwändigste Inso Antrag nichts wenn, bedingt durch die Person/Persönlichkeit des Betreuten, keine Chance besteht überhaupt die Zeit bis zur Restschuldbefreiung heil zu "überstehen". Sonst wäre ein Inso Verfahren absolut vergebliche Liebesmüh.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.12.2020, 08:03 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Ich denke die Frage ist eher daruf gerichtet, ob hinsichtlich des Gewerbes ( Insolvenzverschleppung etc ) angemeldet werden muss.
Die Frage finde ich interessant und würde dazu kurz die örtliche Schuldnerberatung befragen. |
18.12.2020, 08:53 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da es sich hier um eine Einzelperson/Privatperson zu handeln scheint ohne Geschäftsführungsposten, ohne Angestelte, keine GbR oder sonstige Rechtsform scheint das überflüssig.
Siehe hier: Risiken und Haftbarkeit bei der Insolvenzverschleppung
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18.12.2020, 10:55 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Zum Beitrag von Michaela hier noch weitere Quellen. Für einen (persönlich haftenden) Einzelunternehmer gibt es keine Insolvenzantragspflicht: https://www.cmshs-bloggt.de/insolven...wissen-sollte/
Für andere Unternehmen ist diese bis zum Jahresende coronabedingt ausgesetzt: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusT...trag_node.html Ich würde hier mal Anfang 2021 checken, ob eine Insolvenz nicht doch Sinn macht. Zum 1.1.2021 ändern sich die Regeln. Insbes. wird die „Wohlverhaltensphase“ von 6 auf 3 Jahre verkürzt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.12.2020, 21:58 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 79
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Zitat:
Nur ein kleiner Hinweis am Rande. Die gängigen Schuldnerberatungsstellen, beraten in der Regel nur zur Privatinsolvenz. Zur Regelinsolvenz habe ich mich mal bei der IHK beraten lassen. Viele Grüße FrauS
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https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
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18.12.2020, 22:39 | #8 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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19.12.2020, 16:05 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Danke für Eure Beiträge, die mir gut weitergeholfen haben.
Eine Regelinsolvenz ist hier wohl nicht notwendig, eine Verbraucherinsolvenz kommt derzeit noch nicht in Betracht, vielleicht aber in der Perspektive. Nun taucht die nächste Frage in diesem Zusammenhang auf. Die Pacht wurde seit 5 Monaten nicht mehr gezahlt, der Vetrag wurde zu Ende Februar 21 gekündigt. Die Verpächterin bietet nun an, den Pachtvertrag noch vorher zu beenden. Würde ich gerne tun, da die Kneipe definitiv nicht mehr von der Betreuten betrieben werden wird. Genehmigung erforderlich? |
19.12.2020, 17:48 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Vermieterin hat die Pacht nicht verlängert. Eine Pflicht diesem Vorgehen zu wiedersprechen gibt es nicht- zumal der Laden marode ist. Ausserdem handelt es sich nicht um eine Wohnung sondern um Geschäftsräume in denen eh kein Wohnen stattfinden/gestattet sein soll/ist. Mit der vorzeitigen Auflösung ersparst du der Dame sogar noch höhere Schulden.
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