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Verwahrloste, beschlagnahmte Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verwahrloste, beschlagnahmte Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ich habe eine betreute, die in einer durch die Stadt beschlagnahmte Wohnung wohnt. Laut Gutachten neigt die Dame ...


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Alt 15.02.2024, 16:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 19
Standard Verwahrloste, beschlagnahmte Wohnung

Hallo zusammen!
Ich habe eine betreute, die in einer durch die Stadt beschlagnahmte Wohnung wohnt. Laut Gutachten neigt die Dame aufgrund ihrer Krankheit sehr zu bagatellisieren, weshalb sie nicht einsieht, dass sie in einer absolut verwahrlosten Wohnung lebt.
Aufgrund drohender Obdachlosigkeit wegen des Zustandes der Wohnung wurde die Wohnung schließlich beschlagnahmt und ich als Betreuung eingesetzt.
Die betreute ist jedoch nicht dazu bereit, mit mir zu sprechen. Als ich sie besucht habe, hat sie mich nicht in die Wohnung reingelassen. Ich habe ihr Hilfe angeboten und ihr meine Kontaktdaten dagelassen. Sie hat sich nicht gemeldet. Nachdem ich sie noch einmal schriftlich um Kontaktaufnahme gebeten habe Und ihr einen Termin angeboten habe, ist sie nicht erschienen und hat sich auch nicht gemeldet.

Was kann man in einem solchen Fall tun?
Der sozialpsychoatrische Dienst rät zur grundreinigung auch gegen ihren Willen, aber wie soll das gehen?

Kennt sich hier jemand aus?

Lieben Dank vorab!
ASS23 ist offline  
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Alt 15.02.2024, 16:57   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
Standard

Zitat:
Zitat von ASS23 Beitrag anzeigen
Der sozialpsychoatrische Dienst rät zur grundreinigung auch gegen ihren Willen, aber wie soll das gehen?
Das wäre wenn, dann Aufgabe der Stadt. Da bestehen aber sehr große Hürden für ein Eindringen in die Wohnung der Betreuten gegen ihren Willen. Es ist jedenfalls eindeutig nicht deine Aufgabe und du hast auch gar keine rechtliche Handhabe, gegen den Willen der Betreuten die Wohnung aufbrechen und sie professionell reinigen zu lassen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 15.02.2024, 18:50   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 19
Standard

Das habe ich mir auch gedacht.
Man lässt sich ja dann doch verunsichern…
Danke!
ASS23 ist offline  
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Alt 16.02.2024, 12:21   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Zitat:
Zitat von ASS23 Beitrag anzeigen
Die betreute ist jedoch nicht dazu bereit, mit mir zu sprechen. Als ich sie besucht habe, hat sie mich nicht in die Wohnung reingelassen. Ich habe ihr Hilfe angeboten und ihr meine Kontaktdaten dagelassen. Sie hat sich nicht gemeldet. Nachdem ich sie noch einmal schriftlich um Kontaktaufnahme gebeten habe Und ihr einen Termin angeboten habe, ist sie nicht erschienen und hat sich auch nicht gemeldet.
So wird das leider nichts. Wenn Sie nicht will dann wird sie zu KEINEM Termin kommen. Warum auch?
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als Zeit in Beziehungspflege zu investieren, um einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wenn sie erst mit dir redet, dann kannst Du auch (für sie) sinnvolle Angebote machen.

Beschlagnahmung der Wohnung weist auf Kündigung wegen Schulden und/oder vertragswidrige Nutzung der Wohnung hin. Da kannst Du dich wärenddessen austoben und zumindest von Außen Grund reinbringen.

Grüße an den SPDi. Wenn die meinen, eine Grundreinigung gegen den erklärten Willen sei notwendig, dann sollen die das auch organisieren. Das geht allenfalls, wenn aus der Situation eine Gefahr für andere Menschen hervorgeht. Ich sehe da erstmal keine Handhabe.

"Absolute Verwahrlosung" ist ein dehnbarer Begriff und von der eigenen Ekelgrenze bestimmt. Maßgeblich für dich ist allenfalls eine mögliche Eigengefährung (z.B. Offene Beine + rumliegende Exkremente = böse Kombi).
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 16.02.2024, 14:30   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
"Absolute Verwahrlosung" ist ein dehnbarer Begriff und von der eigenen Ekelgrenze bestimmt. Maßgeblich für dich ist allenfalls eine mögliche Eigengefährung (z.B. Offene Beine + rumliegende Exkremente = böse Kombi).
Moin,

ich hatte ählichen Fall und konnte die Dame wegen akuter Eigengefährdung (schwere Diabetis ohne Behandlungseinsicht) erst mal in der Psychiatrie unterbringen. Das dürfte hier aber wohl nur eine Zwischenlösung sein.

Bei verwahrlosten Wohnungen schaue ich erst hin, wenn ich Ungeziefer in hohem Maß feststelle. Fruchtfliegen gehören aber nicht dazu. Dann wird das Ordnungsamt informiert.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Stichworte
beschlagnahmte wohnung, verwahrlosung


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