Dies ist ein Beitrag zum Thema Verwahrloste, beschlagnahmte Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen!
Ich habe eine betreute, die in einer durch die Stadt beschlagnahmte Wohnung wohnt. Laut Gutachten neigt die Dame ...
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15.02.2024, 16:45 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 19
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Verwahrloste, beschlagnahmte Wohnung
Hallo zusammen!
Ich habe eine betreute, die in einer durch die Stadt beschlagnahmte Wohnung wohnt. Laut Gutachten neigt die Dame aufgrund ihrer Krankheit sehr zu bagatellisieren, weshalb sie nicht einsieht, dass sie in einer absolut verwahrlosten Wohnung lebt. Aufgrund drohender Obdachlosigkeit wegen des Zustandes der Wohnung wurde die Wohnung schließlich beschlagnahmt und ich als Betreuung eingesetzt. Die betreute ist jedoch nicht dazu bereit, mit mir zu sprechen. Als ich sie besucht habe, hat sie mich nicht in die Wohnung reingelassen. Ich habe ihr Hilfe angeboten und ihr meine Kontaktdaten dagelassen. Sie hat sich nicht gemeldet. Nachdem ich sie noch einmal schriftlich um Kontaktaufnahme gebeten habe Und ihr einen Termin angeboten habe, ist sie nicht erschienen und hat sich auch nicht gemeldet. Was kann man in einem solchen Fall tun? Der sozialpsychoatrische Dienst rät zur grundreinigung auch gegen ihren Willen, aber wie soll das gehen? Kennt sich hier jemand aus? Lieben Dank vorab! |
15.02.2024, 16:57 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
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Das wäre wenn, dann Aufgabe der Stadt. Da bestehen aber sehr große Hürden für ein Eindringen in die Wohnung der Betreuten gegen ihren Willen. Es ist jedenfalls eindeutig nicht deine Aufgabe und du hast auch gar keine rechtliche Handhabe, gegen den Willen der Betreuten die Wohnung aufbrechen und sie professionell reinigen zu lassen.
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15.02.2024, 18:50 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 19
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Das habe ich mir auch gedacht.
Man lässt sich ja dann doch verunsichern… Danke! |
16.02.2024, 12:21 | #4 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Zitat:
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als Zeit in Beziehungspflege zu investieren, um einen Fuß in die Tür zu bekommen. Wenn sie erst mit dir redet, dann kannst Du auch (für sie) sinnvolle Angebote machen. Beschlagnahmung der Wohnung weist auf Kündigung wegen Schulden und/oder vertragswidrige Nutzung der Wohnung hin. Da kannst Du dich wärenddessen austoben und zumindest von Außen Grund reinbringen. Grüße an den SPDi. Wenn die meinen, eine Grundreinigung gegen den erklärten Willen sei notwendig, dann sollen die das auch organisieren. Das geht allenfalls, wenn aus der Situation eine Gefahr für andere Menschen hervorgeht. Ich sehe da erstmal keine Handhabe. "Absolute Verwahrlosung" ist ein dehnbarer Begriff und von der eigenen Ekelgrenze bestimmt. Maßgeblich für dich ist allenfalls eine mögliche Eigengefährung (z.B. Offene Beine + rumliegende Exkremente = böse Kombi).
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16.02.2024, 14:30 | #5 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
ich hatte ählichen Fall und konnte die Dame wegen akuter Eigengefährdung (schwere Diabetis ohne Behandlungseinsicht) erst mal in der Psychiatrie unterbringen. Das dürfte hier aber wohl nur eine Zwischenlösung sein. Bei verwahrlosten Wohnungen schaue ich erst hin, wenn ich Ungeziefer in hohem Maß feststelle. Fruchtfliegen gehören aber nicht dazu. Dann wird das Ordnungsamt informiert. Grüße Der Leuchtturm |
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Stichworte |
beschlagnahmte wohnung, verwahrlosung |
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