Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

freiheitsentziehende Maßnahme Sitzhose

Dies ist ein Beitrag zum Thema freiheitsentziehende Maßnahme Sitzhose im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich habe mal wieder einen netten Kontakt mit einer großen Deutschen Krankenkasse. Hintergrund: Ich habe einen schwerst mehrfach behinderten ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 14.04.2023, 20:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard freiheitsentziehende Maßnahme Sitzhose

Hallo!


Ich habe mal wieder einen netten Kontakt mit einer großen Deutschen Krankenkasse.


Hintergrund: Ich habe einen schwerst mehrfach behinderten Betreuten, der aufgrund von Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit seit Jahren geschlossen untergebracht ist. Er selbst reagiert noch nicht mal auf seinen Namen.



Nun ist er öfferts aus seinem Rollstuhl gefallen. Dies passiertm wenn er versucht aufzustehen, oder er flätzt sich in den Rollstuhl und rutscht mit dem Po über die Sitzkante. Passiert das im freien Raum, liegt er einfach auf dem Boden und wird von dort wieder in den Rollstuhl gehoben. Steht der Rollstuhl, den er ja selbst auch beweget, aber an einer Wand, knallt er ganz durchaus auch mit dem Kopf an die Wand. Diesbzüglich war er auch schon mehrfach mit Gehirnerschütterung in der Klinik.



Nun kam die Idee, ihn mit einer Sitzhose auf dem Sitz des Rollstuhls zu fixieren. Antrag gestellt, ärztliches Gutachten stimmt zu, Amtsgericht stimmt zu. Freiheitsentziehende Maßname dient der Gesundheit des Betreuten.



Nun kommt die Krankenkasse ins Spiel. Die verweigert die Kostenübernahem der Sitzhose. Sie argumentiert sinngemäß: Er ist in vollstätionärer Pflege. Die Sitzhose stellt eine Erleichterung der Pflege dar, und somit hat das Pflegeheim die Hose zu beschaffen. Die Argumentation, dass die Hose weiteren Verletzung vorbeugt, deren Kosten die Kasse ja auch übernehmen muss, sowie der HInweis, dass es sich ausdrücklich um eine freiheitsentziehende Maßnahme mit gerichtlicher Genehmigung handelt, verschließt sich die Kasse.



Ich warte aktuell noch auf das Schreiben der Kasse, und werde dagegen ordungsgemäß Widerspruch einlegen.



Die Frage ist, wie geht es weiter. Hattet ihr schon mal ähnliche Fälle, eventuell sogar wo die Krankenkasse bewilligt hat?


Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39