Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß Betreuten über GerichtsBeschluß informieren ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es ist doch hier vollkommen belanglos, was ich darüber denke.
In erster Linie habe ich mich an bestehende Gesetze zu ...
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#11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Es ist doch hier vollkommen belanglos, was ich darüber denke.
In erster Linie habe ich mich an bestehende Gesetze zu halten. Und das Gesetz schreibt halt vor, dass in dem von mir geschilderten Fall, ein Verfahrenspfleger einzusetzen ist. Ich kann doch nicht, nur weil es mir zu langwierig ist, oder es einwenig mehr an Arbeit kostet, das Gesetz außer Acht lassen. Ich arbeite als Betreuer doch nicht im rechtsfreien, kontolllosen Raum, nur weil ich eine gerichtliche Bestellung habe und vereidigt wurde. Herzliche Grüße ![]() Heiner |
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#12 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
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![]() Zitat:
Na, dann wird das Gericht das schon machen. Oder bist Du selbst Richter/Rechtspfleger? Nochmals zur Klärung: meiner Erfahrung nach setzt nicht der Betreuer sondern das Gericht eine Verfahrenspflege ein :-) Vereidigt wurde ich als Betreuer übrigens noch nie. Verpflichtet allerdings bisher immer ![]() Grüße, Flafluff. |
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#13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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hallo,
nein Heiner, es ist nicht egal was du denkst. ![]() Aber ich würde da nochmal gerne nachhaken, wann grundsätzlich ein Verfahrenspfleger bestellt wird. lg, Cassiopaia |
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#14 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo Flafluff,
was soll die Polemik. Fällt Dir nichts Qualifizierteres ein? Hallo Cassiopaia, Ich wurde vom Vormundschaftsgericht angehalten, das Gericht immer dann zu unterrichten, um einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der oder die zu Betreuende nicht mehr in der Lage ist, ihren freien Willen kund zu tun oder aber Schriftstücke nicht nachvollziehen kann. Sei es, wie in drei meiner Fälle, eine Betreute in einem Wachkoma liegt, der andere nicht lesen und auch nicht verstehen kann und der Dritte auf Grund seines Geisteszustandes nicht in der Lage ist, den Anordnungen oder Beschlüssen, des Gerichts oder Behörden, geistig zu folgen und zu verstehen. Ich kann mir die Aufregung einzelner Forenteilnehmer nicht erklären. Habt ihr so schlechte Erfahrungen mit euren Vormundschaftsgerichten gemacht? Bei mir beläuft sich, vom Antrag, über Bestellung des Verfahrenspflegers, Arbeit des Verfahrenspflegers mit entsprechender Stellungnahme bei Gericht und anschließendem Gerichtsbeschluss, maximal eine Zeitspanne von 3 Wochen. Aber vielleicht liegt das wiedermal an der strukturellen Besonderheit der Vormundschaftsgerichte in Baden-Württemberg. Wir haben hier ein kollegiales Verhältnis zwischen Betreuern und Gericht. Manches wird direkt auf dem "kleinen Dienstweg" besprochen und geregelt. Da ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers wirklich ein Klacks. Wohl auch bedingt durch die vielen, kleineren Vormundschaftsgerichte und deren Überschaubarkeit. "Nicht Alles ist schlecht in der Provinz" ![]() Ein schönes Wochenende wünscht ![]() Heiner Geändert von heiner (26.06.2009 um 18:18 Uhr) |
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#15 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
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![]() Zitat:
Hallo Heiner, nix Polemik, das war eine ernst gemeinte Frage. ![]() Bei uns in Hessen wird der Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt. Und zwar ohne Antrag von irgendjemanden. So ist das zumindest meine Erfahrung. Eine solche Beantragung durch den Betreuer selbst würde mir zudem einfach höchst unlogisch erscheinen.Ungefähr so, als würde ich die Polizei darum bitten, auf der Autobahn ständig hinter mir zu fahren, um sich davon zu überzeugen, dass ich nicht zu schnell fahre, obwohl ich selbst weiss, dass ich nicht zu schnell fahre und es ausserdem gerade keinen interessiert, ob ich zu schnell fahre. Grüße, Flafluff. |
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#16 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo ihr zwei,
aber es scheint wirklich auch an den regionalen Unterschieden zu liegen, Flaffluff schildert "unsere" Realität. Verfahrenspfleger kontrollieren aber auch nicht die Betreuer sondern das Verfahren, den Verfahrensablauf. Die Rechte des Betreuten nehmen sie eher formal als inhaltlich wahr, dazu kennen sie die Betreuten schliesslich auch zu wenig. Schönes Wochenende, Grüsse Michaela |
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#17 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo Michaela,
genau so sehe ich die ganze Sache auch. Ich sehe im Verfahrenspfleger keinen Polizisten der kontolliert, sondern eine Partner, der mit mir zusammen für das Wohl des Betreuten zuständig ist. Herzliche Grüße ![]() Heiner |
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#18 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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![]() Zitat:
Naja, theoretisch sehr gut - praktisch wohl Grauzone. Warum sollten sich Wohngruppenmitarbeiter um sowas kümmern? Wenns ne Regelung für den Postverkehr gibt, kann man so ein Schreiben abheften und gut - der Betreuer erhält ja auch eines...bezahlt wird so ne Arbeit vom Kostenträger eh nicht! Was du vorschlägst, habe ich schon gemacht - der Tauschhandel des Greichts war: Betreuerin besucht Betreuten nicht mehr wegen ihres Alters, deshalb Betreuung durch Berufsbetreuerin (Hintergrund, die Frau konnte schlecht sehen und nicht mehr Auto fahren - sämtliche Anschreiben hat sie binnen 2 Tagen nach Eingang bearbeitet (Schriftgröße 24 plus war jedoch Voraussetzung), war immer erreichbar, etc.pp. nur nie da - der Betreute lehnte dies, aufgrund einer schizophrenen Grunderkrankung auch ab, telefonierte aber gerne mit ihr! Das gericht schlug eine neue Betreuerin vor, die schon einen anderen Bewohner auf der WG hatte - seit 5 Jahren, es gab noch nie einen Kontakt. Bewohner sagt, ich will die Frau mal sehen - entsprechendes Schreiben ans Gericht - vorgeschlagene Dame erschien dann mit Richter - Bewohner war dafür. Sowohl Richter als Betreuerin haben sich darüber beschwert auf der WG - vonwegen der Zeitverschwendung und der Kosten - da sgat man doch doppelt danke, oder? Gruß M.
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#19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Hallo, hallo, Danke für Eure Antworten, aber den Kern der Sache haben sie noch nicht berührt:
a) Die Verfahrenspflegerin informiert Betreute nicht über den Beschluß, gehört zwingend zu ihrem Aufgabenkreis ? b) Die WohnheimMitarbeiterin verweist auf die Betreuerin, die wird ganz sicher keinen Brief schreiben c) Die Betreuerin tut so wenig wie möglich und wird niemals die Verfahrenspflegerin kontaktieren und sie darum bitten d) hierfür mache ich einen eigenen Thread: Darf eine Betreute Widerspruch gegen einen Beschluß vom Gericht einlegen ? Die Betreuerin wird dies niemals unterstützen ! Liebe Grüße und Danke für Eure Antworten ! |
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#20 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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![]() Zitat:
du hast es soweit richtig zusammen gefasst, wobei die Varinate b üblicherweise nicht eintritt, obwohl der Kostenträger die Einrichtungen dafür nicht bezahlt... Bzgl. d. - klar darf der Betreute das, die Frage ist nur, wer ihm hilft wenn b. eben nicht geschieht - einfach mal machen, ich würds wieder tun (auch wenn ich von "Oben" dazu angehalten wurde, mich nicht mit dem Gericht und der Betreuungsstelle anzulegen ![]() Gruß M.
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Stichworte |
beschluß, rechtsmittel, rechtsmittelbelehrung, verfahrenspfleger |
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