Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Naja, richtig beglaubigen geht natürlich nicht...
Aber ich setze halt meinen Heinz-Egon und den Stempel in das Feld, in dem ...
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04.01.2010, 11:05 | #31 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Naja, richtig beglaubigen geht natürlich nicht...
Aber ich setze halt meinen Heinz-Egon und den Stempel in das Feld, in dem steht, dass das Original vorgelegen hat. Da ist keine arglistige Täuschung oder sonst was dabei.
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04.01.2010, 11:20 | #32 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Genau
Außerdem habe ich von der GEZ schriftlich: ...Wir werden daher zunächst bis auf Widerruf auch entsprechende Beglaubigungen von Berufsbetreuer (inne) n anerkennen. Da wir keine Notare sind, können wir halt nur per Stempel und Unterschrift die Richtigkeit versichern. Mehr ist das im Prinzip auch nicht. |
05.01.2010, 01:41 | #33 |
Gesperrt
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 7
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Vollmacht oder Betreuung
Hallo an alle und ein liebes Dankeschön an alle, die mir geantwortet haben,
danke Euch allen, die mir geantwortet haben. Mit meiner Mutter sieht es derzeit nicht so gut aus; den Behördenkram habe ich jetzt erst mal im Hinterkopf. (- Aber sie hat schon vieles überlebt, auch wenn sie von Ärzten schon manchmal totgesagt wurde. -) Ich will tun, was ich kann, aber bald kann ich selber nicht mehr. Nachdenkliche Grüße Brigitte R. |
05.01.2010, 14:14 | #34 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Liebe Brigitte,
ja - ich kenne das. Der Anfang ist sehr schwer. Dabei hatte ich noch das Glück nicht auf das Sozialamt angewiesen zu sein. Und der Vermieter meines Vaters war ich damals selber. Heute würde ich vor der Übernahme der Betreuung folgendes Überdenken: Ist es nicht viel einfacher all die "amtlichen" und sachlichen Dinge von einem bestellten Betreuer übernehmen zu lassen. Ich weiß, jetzt werden viele von den Lesern schreien! Aber ich gehe vom Idealfall aus. Und dies würde bedeuten, dass ich die menschliche Nähe und Fürsorge für meinen Vater nicht verliere. Auch dann kann ich ja für ihn da sein. Es ist nicht einfach als Kind in die Rolle des Entscheiders zu fallen. Man muss auch Dinge gegen den Willen des Betroffenen entscheiden. Und jetzt kommt mir nicht mit dem Satz "immer nur nach dem Willen des Betreuten"! Wenn das Geld nicht reicht, und ich das Taschengeld kürzen muss, oder seine Klagen über den Arzt nicht ändern kann, seinen Behauptungen er werde bestohlen nicht nachgehe oder vieles mehr. Je nach nach Krankheit und Einsicht wird der Vater (die Mutter) zum Kind. Mit allem was da zu gehört. Man muss sich über Krankheiten schlau machen um die richtige Entscheidung zu treffen. Man muss sich in allen Behördenfragen auskennen. Und man muss damit rechnen, das die Geschwister die sich nicht kümmern, von einem Rechenschaft verlangen. Und bei alle dem immer nett und lieb zum Angehörigen sein. Der Urlaub muss neu geplant werden, damit immer ein Ansprechpartner erreichbar und so vieles mehr. Bei aller Liebe (und ohne diese täte man es ja nicht) - ob ich es noch mal so machen würde? Jetzt mache ich es - und ich mache es gern. Glaub mir, wenn die erste Zeit mit allen Papieren, Fragen und Unsicherheiten vorbei ist, geht vieles einfacher. Denke gut darüber nach! Und wenn Du es machst, versuche Hilfe zu bekommen. Mindestens hier im Forum. Liebe Grüße und viel Geduld Lisa |
05.01.2010, 21:56 | #35 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin Moin
Zitat:
Bei der Gelegenheit gibt es doch glatt eine nette Story mit der GEZ: Da ich die Vorsorgevollmacht für meine Eltern habe, wollte ich die Gebührenbefreiung (SchwB-Ausweis mit RF) beantragen und habe deshalb bei der GEZ angerufen. Die wollten natürlich die Vorsorgevollmacht haben. Beglaubigt würde ja schon genügen. Da habe ich gesagt, dass ich in meinem sonstigen Leben auch Berufsbetreuer bin. Man war daraufhin glatt damit einverstanden, dass ich die Kopie der Vollmacht auch selbst mit meiner Unterschrift und meinem Stempel beglaubigen könne. Ich habe lieber nicht weiter nachgefragt und schnell den Kram zugeschickt. Wenn die in diesem Verein einen devoten Knicks vor einem Stempel machen, finde ich das in diesem Fall ganz OK. Die Befreiung hat dann auch anstandslos geklappt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.01.2010, 23:10 | #36 |
Gast
Beiträge: n/a
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also, ...
... sollte das etwa bedeuten, daß ich als eaB von berufsbetreuenden Kollegen mir sowas beglaubigen lassen kann?
Ich benötigte neulich eine beglaubigte Kopie meines Betreuerausweises, sowie eine Beglaubigung meiner Unterschrift zwecks Identitätsnachweis (Eröffnung eines Kontos bei der Bundesfinanzverwaltung). Die Betreuerausweis-Kopie hat mir das AG begaubigt; die Unterschriftsbeglaubigung lehnte man ab, das sei in Niedersachsen nur bei Notaren möglich. Aber die BFV hatte darauf hingewiesen, daß dies auch bei meiner Hausbank geschehen könnte. Und von dort bekam ich dann sogar noch eine beglaubigte Kopie meines PA. Gruß - jelka |
05.01.2010, 23:14 | #37 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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meine bank hat mir auch mal zeugnisse beglaubigt. sie haben den stempel auf das orginal gemacht.
aber ich fand es damals gar nicht lustig. aber die gesichter der bänker werd ich nicht vergessen und den auflauf, den es dann hinter dem tresen gab... |
06.01.2010, 00:00 | #38 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ich habe RF und habe lediglich ne Kopie meines Schwerbehindertenausweises an die GEZ geschickt nur 1 x und bei 2. Mal der Anfrage mit dem Hinweis, falls eine Beglaubigung notwendig würde, sie die Kosten tragen müssten, ich eine Bearbeitungspauschale verlange.
Ansonsten darauf hingewiesen, dass der Ausweis bis 2019 gelte und ich mir weitere Belästigungen verbiete, ob sie nicht lesen können. Alles weitere dick durchgestrichen und Fragezeichen, Unterschrift. Basta. Die von der GEZ muss man noch nicht mal reinlassen und keine Auskünfte geben. Tür vor der Nase zuknallen. einen schönen Gruss Geändert von mary (06.01.2010 um 00:03 Uhr) |
06.01.2010, 08:14 | #39 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo jelka,
nein nein, das ist ein Missverständnis. Betreuer dürfen auf keinen Fall beglaubigen. Die Gez akzeptiert diese....ich nenne das jetzt mal eigenbeglaubigten Kopien, also der Betreuer setzt seinen eigenen Stempel auf den Bewilligungsbescheid. Alles andere wie gehabt, diese Regelung gilt nur für die GEZ. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.01.2010, 08:15 | #40 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Zitat:
genau so sollte man es nicht machen. Auch wenn man die GEZ nicht liebt, sollte der Umgang miteinander vernünftig sein. Die GEZ hat das Recht, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rundfunkgebührenbefreiung noch vorliegen. Das hat zuerst einmal nichts mit der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises zu tun. Es gibt ja auch Personen, die wegen der finanziellen Situation von der Gebührenoflicht befreit sind. Auch da wird immer wieder geprüft. Und ich würde mir mal ein paar Gedanken machen: willst du etwas von der GEZ oder die GEZ von dir ? Du willst doch die Gebührenbefreiung, also kannst Du auch vernünftig auf die Fragen der GEZ reagieren. Gruss Andreas |
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gez, gez anmeldung, gez-befreiung, heimunterbringung, post, postzustellung, vollmacht |
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