Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Nach dem Thread von "Zwangsbetreuter" stellt sich mir die laienhafte Frage:
Kann bei der zwansgweise angeordneten Betreuung der Betreute ...
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12.05.2010, 09:26 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Betreuungskosten
Hallo.
Nach dem Thread von "Zwangsbetreuter" stellt sich mir die laienhafte Frage: Kann bei der zwansgweise angeordneten Betreuung der Betreute tatsächlich zur Kasse gebeten werden? Ich stelle mir gerade vor, dass es durchaus bis zur Pfändung gehen kann wenn er nicht zahlen will. Ungeachtet der Leistungen des Betreuers. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
12.05.2010, 09:39 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
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