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Vorbetreuer will Ablösesumme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorbetreuer will Ablösesumme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@ nam Tja, diesen "Handel" der Betreuungsbehörde zu melden oder dem Gericht ist mir nicht in den Sinn gekommen.... und ...


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Alt 09.02.2011, 09:11   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 4
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@ nam
Tja, diesen "Handel" der Betreuungsbehörde zu melden oder dem Gericht ist mir nicht in den Sinn gekommen.... und ich werde es auch nicht tun. Ich möchte hier niemanden anschwärzen. Denn es ist ja in der Tat meine Entscheidung, ob ich mich darauf einlasse oder nicht - ob mir diese Form des Berufstarts das Geld wert ist oder nicht...

@ irme
Auch Dir danke für die Einschätzung. Ich habe auch mal in meinem noch sehr kleinen Betreuer-Bekanntenkreis herumgefragt. Auch dort bekam ich nur Kopfschütteln zur Antwort. Natürlich geht es in meinem konkreten Fall auch um Einarbeitungszeit und Wissensvermittlung - ja - quasi Einzelcoaching. Und dies ist ja bekanntermaßen immer kostspielig.

@gonzo
Sicherlich hast Du recht, dass der Betreuer zum Betreuten passen sollte und daß dies die Gerichte bei der Beschlussverteilung auszuloten haben. Soweit ich jedoch weiss ist es so, dass wenn die Klienten im Vorfeld den Nachfolgebetreuer/Betreuerin kennenlernen und dem Wechsel zustimmen (schriftlich), sollten die Gerichte diesem Wunsch des Betreuten auch nachkommen und dem Vorbetreuer vertrauen, dass der Nachfolger auch wirklich geeignet ist.

Na ja, hier in Köln ist es auch wirklich nicht so leicht, als neue Betreuerin Fuss zu fassen. Es kann sehr lange dauern, bis man vom Ehrenamtler zum Berufsbetreuer aufsteigt. Daher wären mir 10 Betreuungen, in Verbindung mit Einarbeitung, die Summe schon wert gewesen.

Jedoch hat sich das Ganze just gestern zerschlagen. Es wurde deutlich, dass ich mich bereit erklären sollte, nicht nur 10 Klienten zu übernehmen, sondern Schritt für Schritt alle. Auf eine Übernahme von 10 hätte ich mich gerne eingelassen. Ihr ging es jedoch um das Ganz-oder-Garnicht-Prinzip, dem ich beim besten Willen nicht zustimmen wollte und konnte.
So, und nun sieht meine Zukunft wieder reichlich ungewiss aus. Aber ich werde den harten Weg antreten und mich aus eigener Kraft zur Betreuerin hocharbeiten. Aller Anfang ist schwer
Kölnerin 2010 ist offline  
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Alt 09.02.2011, 13:42   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Zitat von Kölnerin 2010 Beitrag anzeigen
Ich habe auch mal in meinem noch sehr kleinen Betreuer-Bekanntenkreis herumgefragt. Auch dort bekam ich nur Kopfschütteln zur Antwort.
Hallo,

auch ich schüttle erstmal den Kopf und fände es unangebracht und irgendwie auch peinlich, bei der Abgabe meiner Betreuungen (oder einem Teil davon) eine "Ablösesumme" zu verlangen.

Rein sachlich betrachtet halte ich diese Frage aber gar nicht für so abwegig, da diese Verfahrensweise unter Freiberuflern (und Berufsbetreuer zählen ja zurecht wieder als solche) durchaus üblich ist, z.B. bei Ärzten, Anwälten oder Architekten.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.02.2011, 15:10   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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da könnte ich u.U. sogar mitgehen ...
... wenn wir die Hoheit über unser Klientel hätten.
Die haben wir aber nicht, die hat der Richter.
Hier wird also was "verkauft", was uns garnicht "gehört".

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 09.02.2011, 16:02   #14
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
da könnte ich u.U. sogar mitgehen ...
... wenn wir die Hoheit über unser Klientel hätten.
Die haben wir aber nicht, die hat der Richter.
Hier wird also was "verkauft", was uns garnicht "gehört".

R
Hallo Rudi,

hat ein Richter wirklich die "Hoheit" über einen Betreuten?

Und: Verkaufen denn auch nicht Ärzte und Anwälte an ihre Nachfolger oder Kollegen?

Gut; Patienten bzw. Klienten können ja selbstbestimmt jederzeit ihre "Leistungserbringer" wechseln. Das können Betreute aber grundsätzlich auch.

Kleiner "Exkurs" in diesem Zusammenhang:

Hat jemand von Euch zufällig die Sendung "Maischberger" am 8.2.in der ARD gesehen?
Da war doch u.a. der Mensch von der Berliner Treber-Hilfe, der in die Schlagzeilen geriet, weil er als Sozialunternehmer mit einem Maserati als Dienstwagen durch die Sozialleistungslandschaft fuhr; siehe hierzu:
Finanzamt - Treberhilfe soll Gemeinnützigkeit verlieren - Berlin - Berliner Morgenpost - Berlin

Ungeachtet dem Wahrheitsgehalt dieser Sozialposse und den Aussagen sowie dem Gebaren dieses Typen, der wohl nicht gerade super-sympathisch rüberkommen mag, fand ich den Kern dieser Diskussion sehr interessant; nämlich die Frage:

Gelten bei einem sogenannten (erfolgreichen) "Sozialunternehmer" andere Maßstäbe als bei anderen (sozialen) Unternehmen?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.02.2011, 16:49   #15
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
hat ein Richter wirklich die "Hoheit" über einen Betreuten?
Das nat. nicht, aber die über das Verfahren.

R
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Rudi ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:35   #16
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Ich frage mich wie die Betreuungsstelle auf die vollendeten Tatsachen reagiert hätte - Handel mal aussen vor und ungenannt. Letztendlich sind Betreuungsstellen und Gerichte unsere "Arbeitsvermittler" und wenn die sich irgendwie übergangen fühlen, könnte es dann lange keine neuen Klienten geben, was dann ja auch suboptimal wäre.

Was die Übernahme von schon betreuten Klieten angeht finde ich es auch einerseits praktisch, da halt die Klieten schon aus dem gröbsten raus sind und auch die "Berufsbetreuungeranerkennung" schneller klappt, andererseits sind es schon Altfälle die weniger Stunden bekommen, so dass die (in Deinem Fall auch kostenpflichtige) notwendige Einarbeitungszeit und die folgende Zeit geldtechnisch vielleicht nicht so attraktiv wäre.

Zitat:
Zitat von Kölnerin 2010 Beitrag anzeigen
So, und nun sieht meine Zukunft wieder reichlich ungewiss aus. Aber ich werde den harten Weg antreten und mich aus eigener Kraft zur Betreuerin hocharbeiten. Aller Anfang ist schwer

In Bezug auf die unsichere Zukunft und den schweren Anfang kann ich Dich gut verstehen, mir geht es vergleichbar und ich hab ähnliche Pläne...
Es ist wirklich schwierig und langwirig in einem mit genug Kollegen, weniger Klienten für Berufsbetreuer und (in meinem Fall neuen und bevorzugt versorgten) Betreuungsvereinen aufgefüllten Markt dann Fuß zu fassen....
Ich hoffe, dass hier ein Betreuer in Rente geht, anderweitig reduziert, oder aus sonstigen Gründen Klieten frei werden, so dass ich dann ein paar übertragen bekomme.
Daher denke ich, dass in einer großen Stadt wie Köln das auch hin und wieder mal passiert und Du so Deine 10+ vollkommst
gonzo ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:37   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Carlos, Moin Rudi

Logisch, die Frage als solche finde ich auch interessant und diskutierenswert.
Für mich ist es ein Unterschied, ob z.B. ein Arzt Praxis und damit seinen Patientenstamm an seinen Nachfolger "verkauft" - und der Nachfolger sich die teure Aquise schenken kann und dafür einen laufenden Betrieb übernimmt -
Ein Betreuer hat sowieso keinen Aufwand für die Aquise zu zahlen, die er sich bei einer Übernahme der Betreuten eines Aussteigers schenken könnte. Er hat erst mal einen Riesenhaufen Arbeit um sich reinzuarbeiten (ist ja OK), aber nur die geringe Vergütung für ältere Betreuungen.
In dem Fall finde ich die Ablösesumme nicht ok.

In einer anderen Situation fände ich eine Ablösesumme angemessener:
(Ist nicht mein Ding, aber wenn jemand Vorsorgevollmachten beruflich führen würde
Also angenommen jemand führt beruflich Vorsorgevollmachten und hat viele davon im Regal hängen, die aber noch nicht in Kraft sind. Und so jemand würde seine Sozietät an einen Nachfolger verkaufen wollen. Das wäre m.E. vertretbar, weil er einen Kundenstamm und damit Aufträge weitergibt, der/die der sonst erst einmal auf dem freien Markt erworben werden müßte/n.
Da ist kein Gericht und keine Betrteuungsstelle da, die die Aquise übernimmt.

Wie denkt ihr darüber (ich meine jetzt nicht darüber, eine Sozietät für Bevollmächtigungen aufzumachen)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.02.2011, 23:15   #18
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
In dem Fall finde ich die Ablösesumme nicht ok.
Wenn man die gesamte Summe bedenkt, sehe ich das auch so.

Dem Prinzip kann ich aber folgen: Wenn jemand statt purer Aktenübergabe per Post sich stundenlang Zeit nimmt und jemand anders umfangreich in Fälle einweist, sollte er dafür einen Ausgleich bekommen können. Gerade für einen Anfänger kann das sehr hilfreich sein und jede Menge Arbeit sparen.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wie denkt ihr darüber (ich meine jetzt nicht darüber, eine Sozietät für Bevollmächtigungen aufzumachen)
Interessante Idee.
Menschen kennenzulernen, denen es gut geht und da schon zu wissen, was ihnen für den Fall vorschwebt, wenn das nicht mehr so ist, scheint mir ne gute Sache.
Ich finde das allerdings extrem schwer zu kalkulieren.
 
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Alt 09.02.2011, 23:43   #19
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Köllnerin,

Zitat:
Für die Einarbeitungszeit möchte sie 44€/Stunde. Geplant sind 6 Stunden pro Betreuungsfall. So würde sich die Ablösesumme pro Betreuung auf 264€ belaufen - unabhängig vom Status/der Wohnsituation des Betreuten und der Gesamtdauer der Betreuung


Das ist nichts weiter als Verscherbeln von Betreuungen, fertig. Ich habe schon einige Male davon gehört, dass Betreuer ihre Fälle verkaufen und Neulinge damit einsteigen. Ich persönlich halte das für ein absolutes no go und eine ziemliche Sauerei.

Bei uns würde niemand die Betreuungen an jemanden verkaufen können, hier entscheiden immer noch die Betreuungsbehörde oder die Richter, über die Eignung und über die Verteilung und kein Betreuer. Es wäre der Teufel los, würde jemand auch nur den Versuch starten. Spätestens, wenn die Vorschläge kämen, dass Betreuungen auf Person xy übertragen werden sollen, würden alle Alarmglocken läuten. Das ginge gar nicht. Die 264 € wären für die Katz ausgegeben.

Hier gibt es schon Probleme, wenn irgendwelche Stellen (Pflegedienste, Heime ect.) namentlich einen Betreuer angeben, den sie besonders gerne hätten. Man will sich die Auswahl nicht vorschreiben lassen, macht es aber mit, wenn es keine Überhand nimmt.

Zitat:
Und: Verkaufen denn auch nicht Ärzte und Anwälte an ihre Nachfolger oder Kollegen?
Als Betreuer arbeitet man quasi als hoheitlich bestellter Bevollmächtigter bzw. Treuhänder und nur der Staat kann diese hoheitlichen Aufgaben übertragen. Wir sind keine Anwälte, keine Ärzte, keine Handwerker usw. Deren Grundlage ist eine völlig andere. Es werden Anwaltsmadate oder Aufträge erteilt, Behandlungsverträge abgeschlossen.

Ich kann mich Imre nur anschließen.

Letztendlich ist es Deine Entscheidung wie Du anfangen möchtest. Es könnte für Dich möglicherweise ein Einstieg sein, jedoch mit einem schalen Beigeschmack, wie ich finde. Erstrebenswerter wäre für mich immer der offizielle Weg und kein erkaufter.

Die Betreuerin kann Dich vorschlagen, aber die tatsächliche Bestellung liegt aber nicht in ihrer Hand. Selbst wenn das klappen sollte, gibt es keine Garantie, dass danach weitere Fälle kommen, weil Du als Berufsbetreuerin ein unbeschriebenes Blatt bist. In Köln soll es knallhart zugehen, das habe ich mal mitbekommen. Ob dies nun ein guter Weg wäre dauerhaft Fuss zu fassen, da habe ich so meine Zweifel.
Tina L. ist offline  
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Alt 10.02.2011, 01:08   #20
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Beiträge: 2,294
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Zitat:
Dem Prinzip kann ich aber folgen: Wenn jemand statt purer Aktenübergabe per Post sich stundenlang Zeit nimmt und jemand anders umfangreich in Fälle einweist, sollte er dafür einen Ausgleich bekommen können. Gerade für einen Anfänger kann das sehr hilfreich sein und jede Menge Arbeit sparen.


Ja, eigentlich kann sich jeder Neuling fast glücklich schätzen, wenn ihm 6 Std. pro Fall zu 44,00 € aufs Auge gedrückt werden, damit er die Fälle bekommt.

Sorry, aber ich halte das für mehr als blauäugig. Was passiert wohl, wenn Köllnerin nur die Fälle haben möchte, ohne Einarbeitung? Schließlich gibt es nach dem Betreuerwechsel eine Übergabe, die kostet nix und dabei kann man Dinge ebenso ansprechen, auf die geachtet werden sollten. Köllnerin hat gar keine andere Wahl, so sieht es nämlich aus und es ist auch keine nette Geste, sondern ein Deal.

Und woher nimmt die Betreuerin diese 6 Std.? Seit wann legen Kollegen für Neulinge den Umfang der Einarbeitung fest und lassen sich das bezahlen? In wessen Auftrag handeln solche Leute überhaupt?

Scheinbar hat die Betreuerin noch nie etwas von Datenschutz gehört, denn solange der nachfolgende Betreuer nicht feststeht, können nicht einfach über seinen Kopf hinweg Einarbeitungen erfolgen. Es kann nämlich immer passieren, dass ein anderer Betreuer eingesetzt wird und der Wunschkandidat kennt schon die halbe Akte.

Kann ja auch sein, dass die Einarbeitung erst nach erfolgreicher Bestellung erfolgen soll. Keine Ahnung, aber ich hoffe nur, dass es nicht viele Betreuer von dieser Sorte gibt und sich hier ein neuer Geschäftszweig auftut.

Zitat:
Also angenommen jemand führt beruflich Vorsorgevollmachten und hat viele davon im Regal hängen, die aber noch nicht in Kraft sind.
Selbst da hätte ich Bedenken, weil sich derjenige sicherlich etwas dabei gedacht hat Person xy zu beauftragen. Das Ganze beruht ja auf Vertrauen was man jemanden entgegenbringen muss und die Chemie sollte auch stimmen.
Tina L. ist offline  
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ablöse, betreuungsabgabe, einarbeitung, erfahrungen, vorbetreuer


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