Dies ist ein Beitrag zum Thema Bevollmächtigter erhält Verfahrenspfleger und Ergänzungspfleger bei Hausübertrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
stehe vor einer Problemstellung und bitte um Tipps bzw. einen Rat.
Als Bevollmächtigter stehe ich vor der Entscheidung ein ...
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15.07.2012, 13:09 | #1 |
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Registriert seit: 14.07.2012
Beiträge: 1
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Bevollmächtigter erhält Verfahrenspfleger und Ergänzungspfleger bei Hausübertrag
Hallo,
stehe vor einer Problemstellung und bitte um Tipps bzw. einen Rat. Als Bevollmächtigter stehe ich vor der Entscheidung ein Haus zu übernehmen, um die Kosten für Pflege etc. decken zu können. Der Ergänzungspfleger ist von uns vorgeschlagen und entsprechend eingesetzt worden. Er wird dieses Vorhaben unterstützen, weil die betreute Person diese Übernahme immer wieder vor ihm betont hat. Da nicht absehbar ist, wie lange ich für die Kosten aufkommen muss, möchten wir mit dem Verfahrenspfleger eine annehmbare Regelung im Sinne der betreuten Person treffen. Welche Punkte muss ich im Vorfeld beachten? Ist der Verfahrenspfleger der richtige Ansprechpartner,d.h. kann er nach den gesetzlichen Regelungen den Übergabevertrag ausarbeiten und abschließen? Welche Regelungen gelten für den Übergabevertrag? Kann ein Notar, der in der Kanzleigemeinschaft des Verfahrenspflegers tätig ist, die notariellen Aufgaben übernehmen? Welche Kosten kommen auf mich bzw. die betreute Person zu? Vielen Dank! |
19.07.2012, 20:55 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ich versteh nicht was -Hausübernahme-ist?
Wenn du das Haus kauftst, benötigst du einen not. Kaufvertrag. Der Verfahrenspfleger soll die Interessen des Betreuten sichern, d.h. wenn der Verkauf im Interesse des Betreuten ist, dann wird er die Genehmigung befürworten, nachdem er den not. Vertrag geprüft und für ok befunden hat. Grundsätzlich denke ich nicht, dass es einen Interessenkonflikt gibt, wenn der Notar und der Verfahrenspfleger in einer Kanzlei tätig sind. Ich würde das dem Gericht aber anzeigen und erfragen ob das ok ist. Der Verfahrenspfleger wird nahezu immer vom Staat bezahlt. |
19.07.2012, 21:26 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Sorry aber das klingt als wäre es vom Zufall abhängig so wie du es schreibst.
Wenn das Vermögen des Betreuten über 2600€ liegt fordert die Staatskasse die an den Verfahrenspfleger gezahlte Vergütung immer vom Betreuten zurück. Die eigentliche Verfahrenspflegerrechnung wird immer zuerst aus der Justizkasse gezahlt. Gruß, Andreas
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19.07.2012, 21:55 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ich hatte die Anwort auf Thommy bezogen, aber klar der Tante kann das Geld kosten.
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Stichworte |
betreuung, ergänzungspfleger, hausübergabevertrag, verfahrenspfleger |
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