Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale für nicht selbst genutzten Wohnraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Diskutiert wurde nur über den Ehegatten. Die Annahme war wohl, dass E üblicherweise gemeinsam im Mietvertrag ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 247
|
![]() Zitat:
Sehr interessant von dir dies zu lesen. Ich habe nun einen Vergütungsbeschluss erhalten, in dem die Pauschale von 30 € nicht festgesetzt wurde. Die Begründung lautet, dass der Lebensgefährte dem Ehegatten gleich gestellt sei. Es sei daher kein zusaätzlicher Regelungsbedarf gegeben. ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
|
![]()
FALLS ein zusätzlicher Arbeitsaufwand besteht (und glaubhaft gemacht werden kann), Erinnerung einlegen (Frist 2 Wochen). Denn dann würden ungleiche Sachverhalte fälschlicherweise gleich behandelt.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 400
|
![]()
Ich greife den Thread nochmal auf: ich soll ein Mehrfamilienhaus verkaufen. Einziger Aufgabenbereich. Betreuter wohnt im Heim. Kann ich hier die Zusatzpauschale geltend machen? Ertrag aus dem Verkauf soll zur Deckung der Heimkosten verwendet werden. Gilt der Fall als vermögend?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
|
![]()
Hallo, wenn dem Hausverkauf keine massiven Hindernisse im Weg stehen, ist es verfügbares Vermögen nach § 90 SGB XII. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Abwicklung eines Hausverkaufs immer ein wenig Zeit erfordert, weil ja diverse Stellen beteiligt werden müssen (Notar, Rechtspfleger Betreuungsgericht, Finanzamt, rechtspfleger Grundbuchamt und meist auch ein Gutachter).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#15 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 400
|
![]() Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#16 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
|
![]()
Im § heißt es, dass die Verwaltung obliegen muss. Das kann tatsächlich zweifelhaft sein, obwohl der Verkauf sicher dazu gehört. Gibts für alles andere einen weiteren Betreuer?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#17 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
|
![]()
Ich klinke mich nochmal ein....
Betreuung übernommen, als B bereits stationär im Heim war.Wohnung wurde dann aufgelöst und gekündigt. Für diesen Zeitraum habe ich die Zusatzpauschale ( Wegen der Wohnung ) beantragt ( B ist vermögend ). Rechtspfleger lehnt ab, mit der Begründung, diese Pauschale gibt es nur, wenn B über Wohnraum verfügt, der fremd genutzt wird. |
![]() |
![]() |
![]() |
#18 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
|
![]()
Fremdnutzung ist Quatsch. Davon steht nichts in § 5a VBVG. Sondern nur, dass es nix gibt, wenn der Ehegatte weiter dort wohnt. Also die Alternativen sind: jemand anders wohnt dort oder eben niemand. Etwas anderes wäre unlogisch. Hätte der Gesetzgeber die Pauschale nur bei vermietetem Wohnraum gewollt, hätte er eine Formulierung wie in § 1907 Abs. 3 BGB gewählt. Ich war außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe beim BMJ, die sich -auch- um die Änderungen gekümmert hat. Tatsächlich war das Erfordernis einer Vermietung nie Thema.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (05.10.2021 um 09:41 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#19 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 56
|
![]()
Ich muss das gerade wieder aufgreifen
Zitat:
Heute sprache ich mit meiner RPfl, die sagte, sie liest sich gerade ich Urteile etc. ein, zur Frage, ob mein Vergütungsantrag korrekt sei. Mein B. wohnte ca. 4 Monate im Heim - wollte nach Hause, dann doch nicht, dann wieder... Ich habe das Haus gehalten. Er ist dann wieder zurück und wohnt dort. In der Zeit habe ich - irgendwie selbstverständlich - die Pauschale angesetzt. Die Rpfl. hat mir ein paar aktuelle Urteile genannt, die eben eine "Fremdnutzung" voraus setzen (Leider mündlich, habe keine Doku) Ich kann bis morgen meine Begründung / meine Quellen für meine Auslegung einreichen. Bisher war mir überhaupt nicht klar, dass es hier eine Auslegung gibt... ![]() Ich würde den originalen Text des Gesetzesentwurfs anbringen. Habt Ihr noch Ideen? Ich mag mich ehrlich gesagt nicht wegen den 30*x gar streiten und würde gern einfach Sicherheit bei meinen Rechnungen wollen.
__________________
Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat (Capote) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#20 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
|
![]()
Das können eigentlich nur Beschlüsse sein (keine Urteile, die gibts hier nicht), die andere Sachverhalte betreffen und bei denen die Rechtspflegerin meint, dass sie passen. Lass dir Kopien geben oder zumindest Ort und Aktenzeichen. Dann kann ich bei Juris nachsehen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|