Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewöhnlicher Aufenthalt bei befristetem Heimvertrag im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
für einen Betreuten musste ich auf Drängen der Einrichtung zunächst einen auf 4 Monate befristeten Heimvertrag abschließen (der dann ...
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23.12.2020, 12:10 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Gewöhnlicher Aufenthalt bei befristetem Heimvertrag
Hallo,
für einen Betreuten musste ich auf Drängen der Einrichtung zunächst einen auf 4 Monate befristeten Heimvertrag abschließen (der dann im Anschluss voraussichtlich durch einen unbefristeten Vertrag abgelöst wird). Gilt die Zeit der Befristung für die Vergütung als "andere Wohnform" oder schon als "stationäre Einrichtung"? |
23.12.2020, 17:11 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
alles ausser Kurzzeitpflege, würde ich als Heim abrechnen. Ich schätze, dass eine Befristung bei der Beurteilung nicht ins Gewicht fällt. Grüße Der Leuchtturm Geändert von Leuchtturm-H (23.12.2020 um 18:23 Uhr) |
23.12.2020, 17:15 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Geht es um Eingliederungshilfen? Und es ist sowieso geplant, dass der Betreute dort auch bleibt? Dann ist es von Anfang an eine andere Wohnform. Ob diese nach dem VBVG als Stationär oder nicht stationär angesehen wird hängt davon ab, was für eine Versorgung dort stattfindet. Wenn rund um die Uhr Personal vorhanden ist (Minimum: auch Nachtbereitschaft), dann gilt es als stationär. Der Passus mit der Selbstversorgung ist aus dem VBVG zwischenzeitlich rausgenommen worden, weshalb viele Einrichtungen inzwischen als stationär abgerechnet werden müssen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.12.2020, 19:29 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Es ist alles gesagt, was zu sagen war. Außer der Bitte, neue Fragen doch bitte gleich in der richtigen (Unter)Kategorie zu stellen, also hier Betreuervergütung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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