Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögend trotz offener Forderungen? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, bei folgendem Fall hätte ich gerne Eure Meinung:
mein Betreuter hat derzeit rund 8000 € auf dem Girokonto, ...
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28.08.2021, 20:38 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 21
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Vermögend trotz offener Forderungen?
Hallo zusammen, bei folgendem Fall hätte ich gerne Eure Meinung:
mein Betreuter hat derzeit rund 8000 € auf dem Girokonto, also eigentlich vermögend. Derzeit läuft aber noch ein Verfahren gegen einen Makler wegen möglicher zu hoher Provision. Würde ich die Provision direkt zahlen, käme mein Betreuer unter 5000 €. Zahle ich sie vorerst nicht, bis ein Urteil erfolgt ist, bleibt er auf den 8000 €. Gilt mein Betreuter bezüglich der Vergütung jetzt als vermögend oder kann ich die quasi zukünftigen Kosten schon jetzt gedanklich abziehen und den Vermögensantrag gegen die Staatskasse stellen? Bin da etwas überfragt. Vielleicht habt Ihr ja Ideen. Besten Dank Roman |
29.08.2021, 07:39 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Schulden (die noch nicht beglichen sind) werden bei der Betreuervergütung nicht fiktiv in Abzug gebracht. So ganz aktuell noch mal der BGH:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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