Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
gegen einen Betreuerwechsel habe ich Beschwerde eingelegt. Ist der Beschluss des Gerichtes zum Betreuerwechsel trotzdem sofort rechtskräftig ?
Gruss
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Hallo,
gegen einen Betreuerwechsel habe ich Beschwerde eingelegt. Ist der Beschluss des Gerichtes zum Betreuerwechsel trotzdem sofort rechtskräftig ? Gruss Andreas |
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#2 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Danke !
Viele Grüße Andreas |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Und dass agw Recht hat, ergibt sich aus dem Gesetz, nämlich hier:
§ 287 Abs. 1 FamFG: Beschlüsse über Umfang, Inhalt oder Bestand der Bestellung eines Betreuers, über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts oder über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 300 werden mit der Bekanntgabe an den Betreuer wirksam. Geändert von Betreuerwichtel (28.04.2015 um 22:52 Uhr) |
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