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Brauche dringend Hilfe !!!!!

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Hallo , meine Mutter hat ein grosses Problen.Sie soll der Betreuer meines Vaters werden. Wir hatten gestern die zweite Anhörung ...


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Alt 05.04.2008, 20:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
Standard Brauche dringend Hilfe !!!!!

Hallo ,

meine Mutter hat ein grosses Problen.Sie soll der Betreuer meines Vaters werden. Wir hatten gestern die zweite Anhörung bei meinen Vater.Und es wurde von Gericht aus gesagt das ein Vermögensbetreuer bestellt werden soll. Der Richter meint das meine Mutter dieses nicht machen könnte, weil ein Interessenkonflikt besteht.Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen und keine Rente.Sie Lebt von den gemeinsam ersparten Geld.Die Rente meines Vaters reicht nicht aus um die Kosten für das Altersheim zu tragen. Es wird hierfür auch Geld vom ersparten genommen.Meine Mutter nimmt sich nur soviel Geld wie sie wircklich brauchen tut. Das Gericht hat noch nicht einmal eine aufstellung der ein und ausgaben verlangt. Und das Verfahren läuft schon seit 6 Monaten.Was kann meine Mutter da tun ????
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 06.04.2008, 14:32   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Betroffene, Beauftragte der Betroffenen und enge Verwandte können beim Landgericht Beschwerde gegen die Bestellung eines nicht gewollten Betreuers einlegen. Es soll der zum Betreuer bestellt werden, den der Betroffene wünscht, wenn er geeignet ist. Ein Betreuer, der nicht in der Lage ist dem (mutmaßlichen) Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen, ist ungeeignet.

Geändert von Roy (06.04.2008 um 20:00 Uhr)
Roy ist offline  
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Alt 06.04.2008, 18:17   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
Standard

Hallo Roy,

kannst du mir vielleicht sagen ob wirklich die Gefahr eines Intressenkonfiktes besteht.Meine Mutter lebt ja nur von den gemeinsam ersparten Geld. Und wie hoch wäre ihr Unterhatsanspruch ?
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 06.04.2008, 19:44   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
Standard

Hallo Roy ,

nein es besteht keine Gütertrennung . Und mein Vater hat zum Richter auch gesagt das meine Mutter es gut machen tut. Aber uns kann es so vor das es ihm egal ist.Die Entscheidung ist nach ca.20 Min gefallen und der Vermögensbetreuer war auch mit dabei.Wir kammen uns ein "wenig " überrannt vor.
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 06.04.2008, 19:50   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Der Richter müsste den Interessenskonflikt im Beschluss begründet haben. Die Eltern wären wahrscheinlich besser beraten gewesen, Vorsorgevollmachten einzurichten.

Geändert von Roy (06.04.2008 um 20:14 Uhr)
Roy ist offline  
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Alt 06.04.2008, 19:55   #6
Einsteiger
 
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Beiträge: 19
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Ersatmal danke für deine Hilfe. Werden morgen früh zum gericht fahren. Den Beschluss haben wir noch nicht , weil die Anhörung erst am Freitag war. Melde mich wenn ich neues weiß.
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 06.04.2008, 20:21   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Doch das interesse ist sehr hoch. Ein Vorsorgevollmacht ging leider nicht mehr,weil mein Vater nicht mehr Unterschreiben kann. Er hat Demez Habe grade mit meiner Mutter geredet.Sie meint der Richter hat gesagt das Sie sich den Unterhalt nicht selber entnehnen kann. Deshalb soll der Vermögensbetreuer das machen.

Geändert von Olaf 160269 (06.04.2008 um 20:25 Uhr)
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 07.04.2008, 09:27   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Olaf,

dumm gelaufen und es ist Gefahr in Verzug! Der Vermögensbetreuer hat die Interessen des Betreuten wahrzunehmen und nicht dessen Ehefrau. Die Verrechnung des Einkommens des Betreuten mit den Heimkosten oder Anrechnung bei der Hilfe für Einrichtungen ist ein öffentlicher Anspruch und kann der privaten Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau vorausgehen.

Wäre er noch unterschriftsfähig, dann wäre es angebracht, sofort ein eigenes Konto der Ehefrau einzurichten und sämtliche Einkommen (Rente, Grundsicherung) auf das Konto der Ehefrau umzuleiten. Dann ist der Vermögensbetreuer von der Ehefrau des Betreuten abhängig und nicht umgekehrt. Sofern dies noch möglich ist - hurrtig.

Der Interessenkonflikt ist sicherlich gegeben, da die Ehefrau vom Betreuten finanziell abhängig ist. Doch diesen Interessenkonflikt als Grund für eine Fremdbetreuung anzuführen, lässt die Aspekte von Unterhalt und Eherecht außer Acht. Dass der Ehepartner die Betreuung hat und sie ein gemeinsames Einkommen haben, kann nicht alleine ein Grund für eine Fremdbetreuung sein. Soviele Betreuer kann es gar nicht geben, wie zukünftig dann betreut werden müssten.

Wenn die Ehefrau aber die Kontengewalt hat, andererseits die Heimkosten gesichert sind (Eigenanteil, Hilfe für Einrichtungen), entfällt der Bedarf einer Fremdbetreuung. Es sei denn, die Ehefrau wäre selbst auch schon nahezu zu betreuen. Dann wäre es sicherlich die Angelegenheit des Sohnes, sich um die Belange zu kümmern.

Ansonsten ist eine Fremdbetreuung tatsächlich nicht vermeidbar.

Heinz
 
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Alt 07.04.2008, 12:23   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Hallo Heinz ,

mein Mutter braucht nicht Betreut werden. Und die Heinkosten werden zum Teil vom der Rente und den Erspaten getragen. Die kosten sind für Jahre gesichert. Und es gibt auch noch eine Pflegeversicherung die ab der 3 Pflegestufe die kosten voll trägt.

Gruss
Olaf
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 07.04.2008, 13:39   #10
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Olaf,

Ihr müsst euch fragen, wie kommt das Gericht darauf, dass ein Interessenkonflikt besteht? Allein der Umstand, dass die Betreuerin von der Rente ihres Mannes lebt, begründet nicht den Verdacht, dass sie das Vermögen ihres Mannes durchbringen könnte. Andererseits wäre es an der Zeit gewesen, als das Gericht hellhörig wurde, tatsächlich das Vermögen der Mutter oder dir zu übertragen, damit deine Mutter nicht um ihren Unterhalt beim Betreuer betteln muss.

Sicherlich ist das Heim daran interessiert, dass auch zukünftig die Heimkosten gesichert sind. Doch wenn die Heimkosten bislang überwiesen wurden und es zu keinen Komplikationen kam, wird das Heim das Gericht wohl nicht um eine Fremdbetreuung ersucht haben. Und wenn deine Mutter dem Gericht die Verwendung der Gelder nachgewiesen hat, dürfte für das Gericht ebenfalls keine Interessenkollision erkennbar sein. Notfalls hättest du als Betreuungsvertreter benannt werden können. Denn es wird ja wohl auch in deinem Interesse sein, dass die Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. Sollte ihr mit der Fremdbetreuung nicht einverstanden sein, dann würde ich an euerer Stelle einen Anwalt einschalten. Doch der wird dieselben Überlegungen anstellen.

Heinz
 
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