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Betreuerzuständigkeit Behördenangelegenheiten ohne AK Vermögen

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Hallo, ich habe einen Betreuer für Gesundheit, Aufenthalt und Rechts- und Behördenangelegenheiten. Mein neuer Bewilligungwbescheid vom Jobcenter ist nicht korrekt, ...


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Alt 29.09.2018, 23:34   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard Betreuerzuständigkeit Behördenangelegenheiten ohne AK Vermögen

Hallo,

ich habe einen Betreuer für Gesundheit, Aufenthalt und Rechts- und Behördenangelegenheiten.

Mein neuer Bewilligungwbescheid vom Jobcenter ist nicht korrekt, es fehlen knapp 13 Euro. Mein Betreuer erhält die Post und schickt mir die Kopien.

Ich habe ihn auf den Fehler hingewiesen und gefragt, ob er einen Widerspruch schreibt.
Er sagte - recht frech: machen Sie das gefälligst selbst. Für alles,was mit Geld zu tun hat, bin ich nicht zuständig, da ich nicht den AK Vermögen habe.
Dann hätte er aber doch den WBA auch nicht stellen dürfen? Oder die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Das hat doch immer alkes mit Geld zu tun.
Ist seine Aussage korrekt?

lg
Stefanie78 ist offline  
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Alt 30.09.2018, 07:54   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Für alles,was mit Geld zu tun hat, bin ich nicht zuständig, da ich nicht den AK Vermögen habe.
Darüber kann man streiten.
Das JC ist eine Behörde und du hast die Behördenangelegenheiten.


Zitat:
Das hat doch immer alkes mit Geld zu tun.
Letztendlich hat immer alles mit Geld zu tun, ohne geht`s nicht. Insofern ist das kein wirkliches Argument.


Zur Gesundheitssorge gehört z.B. alles auch was mit der KV zu tun hat, Sicherstellung derselben usw. also auch die Zuzahlungsbefreiung.


Zitat:
Dann hätte er aber doch den WBA auch nicht stellen dürfen?
"Dürfen" durfte er, ob es aber sinnvoll ist ist die Frage? Wer bei einer Behörda das Verfahren an sich zieht ist der zuständige Ansprechpartner. Und ob ein Betreuter tatsächlich in der Lage ist einen Widerspruch zu schreiben......mh?



Wenn in einer Betreuung die Behördenangelegenheiten angeordnet sind hat das eigentlich einen Grund. Der Betreuer sollte diesen AK wahrnehmen- sonst könnte er gestrichen werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.09.2018, 10:45   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
ich habe einen Betreuer für Gesundheit, Aufenthalt und Rechts- und Behördenangelegenheiten.

Mein neuer Bewilligungwbescheid vom Jobcenter ist nicht korrekt, es fehlen knapp 13 Euro. Mein Betreuer erhält die Post und schickt mir die Kopien.

Ich habe ihn auf den Fehler hingewiesen und gefragt, ob er einen Widerspruch schreibt.
Er sagte - recht frech: machen Sie das gefälligst selbst. Für alles,was mit Geld zu tun hat, bin ich nicht zuständig, da ich nicht den AK Vermögen habe.
[...]
Ist seine Aussage korrekt?
Im Gegenteil: Wenn der Betreuer den Antrag gestellt hat, kann auch nur der Betreuer Widerspruch einlegen. Du selbst bist in diesem Fall verfahrensunfähig (§ 11 Abs. 3 SGB X, § 53 ZPO); deshalb kannst du gar keinen wirksamen Widerspruch einlegen.

Widerspruch gegen JC-Bescheid durch Betreute...
Vertretung gegenüber Behörden – Betreuungsrecht-Lexikon

Das gehört alles auch zum Aufgabenkreis "Behördenangelegenheiten". Andernfalls hätte der Betreuer den Antrag auch gar nicht stellen können.
FFB ist offline  
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Alt 30.09.2018, 11:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Danke für Eure Antworten.

Also weise ich ihn noch mal darauf hin, dass der Bewilligungsbescheid falsch ist und er bitte was unternehmen soll?
Stefanie78 ist offline  
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Alt 30.09.2018, 12:15   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Gute Güte, ich habe mich verlesen. Betreuer statt Betreuter, sorrry.
Der Betreuer muss den falschen Bescheid korrigieren lassen, du kannst das gar nicht.
Was ich allerdings zum AK Vermögen geschrieben habe stimmt, das ist kein Hinderungsgrund hier tätig zu werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.10.2018, 01:40   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Toll. Er meint immer noch, er wär nicht zuständig. Und die Frist ist auch schon abgelaufen. Mein Vertrauen in diesen Betreuer ist bei Null. Sind zwar nur knapp 13 Euro, aber das ist immerhin das Buch, das ich mir jeden Monat gönnen konnte. Das Geld fehlt mir bei dem "Luxus", den ich mir erlauben konnte.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 05.10.2018, 14:16   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Schildere den Fall dem zuständigen Amtsgericht sowie der Betreuungsstelle und bitte um einen kompetenten Betreuer.


Christian Martens
Christian Martens ist offline  
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