Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerzuständigkeit Behördenangelegenheiten ohne AK Vermögen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe einen Betreuer für Gesundheit, Aufenthalt und Rechts- und Behördenangelegenheiten.
Mein neuer Bewilligungwbescheid vom Jobcenter ist nicht korrekt, ...
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29.09.2018, 23:34 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Betreuerzuständigkeit Behördenangelegenheiten ohne AK Vermögen
Hallo,
ich habe einen Betreuer für Gesundheit, Aufenthalt und Rechts- und Behördenangelegenheiten. Mein neuer Bewilligungwbescheid vom Jobcenter ist nicht korrekt, es fehlen knapp 13 Euro. Mein Betreuer erhält die Post und schickt mir die Kopien. Ich habe ihn auf den Fehler hingewiesen und gefragt, ob er einen Widerspruch schreibt. Er sagte - recht frech: machen Sie das gefälligst selbst. Für alles,was mit Geld zu tun hat, bin ich nicht zuständig, da ich nicht den AK Vermögen habe. Dann hätte er aber doch den WBA auch nicht stellen dürfen? Oder die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Das hat doch immer alkes mit Geld zu tun. Ist seine Aussage korrekt? lg |
30.09.2018, 07:54 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das JC ist eine Behörde und du hast die Behördenangelegenheiten. Zitat:
Zur Gesundheitssorge gehört z.B. alles auch was mit der KV zu tun hat, Sicherstellung derselben usw. also auch die Zuzahlungsbefreiung. Zitat:
Wenn in einer Betreuung die Behördenangelegenheiten angeordnet sind hat das eigentlich einen Grund. Der Betreuer sollte diesen AK wahrnehmen- sonst könnte er gestrichen werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.09.2018, 10:45 | #3 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Zitat:
Widerspruch gegen JC-Bescheid durch Betreute... Vertretung gegenüber Behörden – Betreuungsrecht-Lexikon Das gehört alles auch zum Aufgabenkreis "Behördenangelegenheiten". Andernfalls hätte der Betreuer den Antrag auch gar nicht stellen können. |
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30.09.2018, 11:36 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Danke für Eure Antworten.
Also weise ich ihn noch mal darauf hin, dass der Bewilligungsbescheid falsch ist und er bitte was unternehmen soll? |
30.09.2018, 12:15 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Gute Güte, ich habe mich verlesen. Betreuer statt Betreuter, sorrry.
Der Betreuer muss den falschen Bescheid korrigieren lassen, du kannst das gar nicht. Was ich allerdings zum AK Vermögen geschrieben habe stimmt, das ist kein Hinderungsgrund hier tätig zu werden.
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04.10.2018, 01:40 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Toll. Er meint immer noch, er wär nicht zuständig. Und die Frist ist auch schon abgelaufen. Mein Vertrauen in diesen Betreuer ist bei Null. Sind zwar nur knapp 13 Euro, aber das ist immerhin das Buch, das ich mir jeden Monat gönnen konnte. Das Geld fehlt mir bei dem "Luxus", den ich mir erlauben konnte.
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05.10.2018, 14:16 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Schildere den Fall dem zuständigen Amtsgericht sowie der Betreuungsstelle und bitte um einen kompetenten Betreuer.
Christian Martens |
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