Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin zahlt keine Miete im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wieso ist nicht sofort nach Prüfung der Umstände die Erweiterung der Aufgabenkreise geamacht worden ?! Es ist doch meine Aufgabe ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
09.01.2019, 11:37 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
|
Wieso ist nicht sofort nach Prüfung der Umstände die Erweiterung der Aufgabenkreise geamacht worden ?! Es ist doch meine Aufgabe und Pflicht (siehe § 1901) die Umstände zu prüfen. Die Sachlage ist eindeutig und ausserdem ist so ein Fall doch Routine!Klingst ein bißchen provokant? .. soll auch so sein
|
09.01.2019, 11:46 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
|
Hallo Hoschi. sieht so aus. Aber die Infos (die wir ja nur von einem mittelbar Betroffenen haben), sind da dürftig. Mal angenommen, das Koma ist durch plötzlichen Unglücksfall entstanden, war sicher im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung die Gesundheitssorge im Mittelpunkt. Vielleicht ging ja das Gericht auch damals davon aus, der Betreute wache wieder auf (oder stirbt vorher weg) und eine endgültige Betreuung wird nicht nötig.
Was die Finanzen betrifft, hätte der Betreute ja für die ersten 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung ggü dem Arbeitgeber und danach Krankengeldanspruch gehabt. So etwas muss aber auch jemand geltend machen, die AU besorgen und übersenden usw. Macht ja das Krhs nicht von sich aus. Wobei wenn die Betreuerin nur Gesundheitssorge hat, hätte sie wohl schon nicht mal die Lohnfortzahlung beantragen können (allenfalls das Krankengeld). Vermutlich war hier nach einigen Monaten einfach nicht mehr genug Geld auf dem Girokonto, um die Miete abzubuchen. Eine einigermaßen fitte Betreuerin hätte wohl von sich aus eine Aufgabenkreiserweiterung beantragt, aber weiß man, ob die Betreuerin das erstens ist oder nicht sogar schon einen solchen Antrag gestellt hat, der beim Gericht liegengeblieben ist? Genau deshalb empfahl ich dem Vermieter ja, sowohl beim Gericht als auch der Betreuungsbehörde die Ernsthaftigkeit der Situation zu verdeutlichen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.01.2019, 14:38 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 53
|
Ich würde in jedem Fall zweigleisig fahren, wenn zeitlich kritisch:
- Den formal richtigen Weg, wie von Herrn D. beschrieben und - zusätlich an den Sohn herantreten (hier gilt die Annahme, er ist befugt Gelder "anzuweisen") Leider kann man viel mehr nicht machen. Alles Gute! Agnes Stanislawski |
10.01.2019, 06:08 | #14 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
|
Guten Morgen an alle,
als Vermieter würde ich die Problematik dem Betreuungsgericht schriftlich mitteilen und um Abhilfe bitten. Kann jedenfalls nicht schaden, denn die einzigen handlungsfähigen Personen sind derzeit doch Vermieter und Betreuungsgericht. Herzliche Grüße Marsupiami |
Lesezeichen |
|
|