Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsicht in Betreuungsanregung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich möchte mich für das Freischalten bedanken und habe schon gleich ein Anliegen:
Wenn jemand gegen mich eine Betreuung ...
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16.11.2019, 19:07 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 14.11.2019
Beiträge: 2
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Einsicht in Betreuungsanregung?
Hallo
Ich möchte mich für das Freischalten bedanken und habe schon gleich ein Anliegen: Wenn jemand gegen mich eine Betreuung beantragt und mir nicht sagt wiso, habe ich eine Möglichkeit die Erläuterung oder Begründung, mit der dieser jemand seine Betreuungsanregung begründet hat, einzusehen? Also als selbst Betroffene? (Angeregt wurde die Betreuung von einem Verwandtem, dem ich schon lange ein Alkoholproblem zuschreibe und ich darum den Kontakt auf das allernötigste reduziert hatte, da ich überhaupt gar nichts mehr erreichen konnte bei ihm und ich mich nur über sein Trinken und sein Verhalten aufregte. Ich bezweifel, dass derjenige einen realistischen Einblick in mein Leben gehabt haben kann. Ich habe ihm so gut wie nichts mehr erzählt, es gab über Wochen- oder Monate keinen Kontakt und derjenige wusste noch nicht einmal von meinen Nebenjobs). Komme ich an diese Unterlagen? Wie muss ich dazu vorgehen? |
16.11.2019, 21:54 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Du bist ja die Hauptperson in einem Betreuungsverfahren und sog. Muss-Beteiligter. Du wirst also kraft Gesetz in das Verfahren zur Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet werden wird, beteiligt. Du hast damit das Recht, die Akte einzusehen und Auskunft zu erhalten, bekommst aber quasi automatisch alle Informationen und Unterlagen zugeschickt, damit du dich zu jedem geplanten Schritt äußern kannst. Außerdem werden die Betreuungsbehörde, ein Sachverständiger und schließlich der Richter mit dir sprechen. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass etwas über deinen Kopf hinweg entschieden wird.
Wenn ganz offensichtlich der Antrag deines Verwandten aus der Luft gegriffen ist, wird das vermutlich schon die Betreuungsbehörde bemerken und dem Gericht mitteilen. |
17.11.2019, 09:10 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Das Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus § 13 Abs 1 FamFG. Aber die Fragestellung ist schon falsch. Betreuung wird nicht GEGEN Jemanden beantragt, sondern FÜR. Es soll ja Hilfe und Unterstützung sein. Wers nicht möchte, der bekommt sie auch nicht, § 1896 Abs 1a BGB.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.11.2019, 22:01 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 14.11.2019
Beiträge: 2
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Doch gegen mich weil: Wenn ein Elternteil eine Betreuung anregt, weil dieser mein Studium nicht bezahlen möchte, obwohl dieser zahlen müsste laut Bafäg Bescheid, sehe ich dies als gegen mich, weil es meine Existenz gefährdet!! Zuvor werden Spielchen gespielt vom Elternteil, um das Studium schlecht aussehen zu lassen oder Nötigung (wenn du nicht dies oder das, dann bekommst du kein Geld mehr). Die Folgen daraus werden dann zum Argumentieren gegen mein Studieren verwendet.
Mir wurde u.a. unterstellt die Wohnung kaum zu verlassen, obwohl mein Verwandter das überhaupt nicht wissen konnte (der lebt in einer anderen Stadt)! Dass ich einen Nebenjob jeden zweiten Tag hatte, bei dem ich auch nicht alleine arbeitete, wurde einfach ignoriert, obwohl ich mich damit verteidigen wollte. Das wäre doch nachweisbar gewesen?? Wie kann so etwas sein? Muss ich diese Akteneinsicht schriftlich beantragen, brauche ich dazu einen Anwalt oder kann ich einfach beim Betreuungsgericht erscheinen und meine Akte ausleihen? |
20.11.2019, 07:56 | #5 |
Moderator
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