Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorgaben des Betreuunsgericht missachtet im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Stefanie78
Das Schriftstück kannst Du getrost ignorieren. Bestimmte Dinge wie z. B. Grundbuchlöschungen kann man nur über ...
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08.01.2020, 11:52 | #11 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Zitat:
Allerdings geht es hier offenbar um eine Briefgrundschuld. Die kann auch ohne Grundbuchänderung übertragen werden, nämlich durch schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefs (§§ 1192 Abs. 1, 1154 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wenn der Brief auf diese Weise an die Eigentümerin (die Schwester) zurückgegeben wurde, hatte die Mutter keine Rechte mehr aus der Grundschuld. Die Eigentümerin kann außerdem verlangen, dass die Abtretung beglaubigt wird (§ 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB), und das ist dann genauso gut wie die Eintragung im Grundbuch (§ 1155 BGB). |
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09.01.2020, 14:16 | #12 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
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Zitat:
Hi das ist leider nicht so ganz richtig - durch Grundschuldbrief und eine Abtretung (formfrei) hat man den Anspruch zur Löschung der Grundschuld - kann man gerichtlich auch durchsetzen. Dass letztendlich der Notar den Antrag beglaubigt, macht das nur amtlich. Mit dem Testament sieht das genauso aus - ein Antrag zur Löschung muss immer öffentlich beglaubigt sein - Notar oder Ortsgericht - es muss gar kein Notar involviert werden. Letztendlich geht es ja nur darum, dass irgendjemand, der dazu legitimiert ist - die Unterschrift beglaubigt. Es geht mir nur um die Frage: ist ein Dokument, das meine Mutter in ihrem Zustand unterschrieben hat rechtlich verwertbar. Soweit ich gelesen habe sind Geschenke vom Betreuten an den Betreuer erlaubt - aber ab einem bestimmten Wert korrupt. Aber auch da ging es mir nicht drum - mir ging es um die Geschäftsfähigkeit meiner Mutter - egal ob der Begriff jetzt noch richtig ist oder durch einen anderen ersetzt wird. Die Betreuung wurde gegen ihren Willen eingerichtet - ist das ein Indiz? |
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09.01.2020, 14:36 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Ein sehr starkes sogar, da der Richter hierfür die Voraussetzung des § 1896 Abs. 1a BGB bejahen muss, und das sind die selben Kriterien, die auch bei der Frage der Geschäftsfähigkeit gelten. Hat der Richter also festgestellt, dass die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt und deshalb eine Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden muss, kann davon ausgegangen werden, dass auch keine Geschäftsfähigkeit gegeben ist (jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung).
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