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Vorgaben des Betreuunsgericht missachtet

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Alt 08.01.2020, 11:52   #11
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
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Beiträge: 491
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Das Schriftstück kannst Du getrost ignorieren. Bestimmte Dinge wie z. B. Grundbuchlöschungen kann man nur über einen Notar vollziehen. Sowas wird rechtlich erst wirksam, wenn der Notar das alles beurkundet und beim Grundbuchamt veranlasst.
Die Löschungsbewilligung muss nicht unbedingt beurkundet werden; eine Beglaubigung genügt (§ 29 Abs. 1 GBO). Letztlich braucht man aber dennoch einen Notar, um die Grundschuld wirklich im Grundbuch zu löschen.

Allerdings geht es hier offenbar um eine Briefgrundschuld. Die kann auch ohne Grundbuchänderung übertragen werden, nämlich durch schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefs (§§ 1192 Abs. 1, 1154 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Wenn der Brief auf diese Weise an die Eigentümerin (die Schwester) zurückgegeben wurde, hatte die Mutter keine Rechte mehr aus der Grundschuld. Die Eigentümerin kann außerdem verlangen, dass die Abtretung beglaubigt wird (§ 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB), und das ist dann genauso gut wie die Eintragung im Grundbuch (§ 1155 BGB).
FFB ist offline  
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Alt 09.01.2020, 14:16   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Das Schriftstück kannst Du getrost ignorieren. Bestimmte Dinge wie z. B. Grundbuchlöschungen kann man nur über einen Notar vollziehen. Sowas wird rechtlich erst wirksam, wenn der Notar das alles beurkundet und beim Grundbuchamt veranlasst.
Ich kann noch so oft meine Wohnung auf einem Schmierzettel wem schenken. Freuen kann sich der Beschenkte erst, wenn wir beim Notar waren.
Ausnahme ist hier echt nur das Testament. Das ist rechtlich bindend auf einem Schmierzettel ohne Notar. Aber alles andere kann man ignorieren.
Hätte die Mutter damals die Löschung der Grundschuld gewollt, hätte sie die Möglichkeit einrs Hausbesuchs durch den Notar wahrgenommen. Ohne Notar keine Löschung.
Meiner Meinung erbt Ihr laut Testament. Alles vorher ohne Notar ist rechtlich nicht wirksam.


Hi das ist leider nicht so ganz richtig - durch Grundschuldbrief und eine Abtretung (formfrei) hat man den Anspruch zur Löschung der Grundschuld - kann man gerichtlich auch durchsetzen. Dass letztendlich der Notar den Antrag beglaubigt, macht das nur amtlich. Mit dem Testament sieht das genauso aus - ein Antrag zur Löschung muss immer öffentlich beglaubigt sein - Notar oder Ortsgericht - es muss gar kein Notar involviert werden. Letztendlich geht es ja nur darum, dass irgendjemand, der dazu legitimiert ist - die Unterschrift beglaubigt.


Es geht mir nur um die Frage: ist ein Dokument, das meine Mutter in ihrem Zustand unterschrieben hat rechtlich verwertbar. Soweit ich gelesen habe sind Geschenke vom Betreuten an den Betreuer erlaubt - aber ab einem bestimmten Wert korrupt.
Aber auch da ging es mir nicht drum - mir ging es um die Geschäftsfähigkeit meiner Mutter - egal ob der Begriff jetzt noch richtig ist oder durch einen anderen ersetzt wird. Die Betreuung wurde gegen ihren Willen eingerichtet - ist das ein Indiz?
wenzlein ist offline  
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Alt 09.01.2020, 14:36   #13
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Zitat von wenzlein Beitrag anzeigen
Die Betreuung wurde gegen ihren Willen eingerichtet - ist das ein Indiz?
Ein sehr starkes sogar, da der Richter hierfür die Voraussetzung des § 1896 Abs. 1a BGB bejahen muss, und das sind die selben Kriterien, die auch bei der Frage der Geschäftsfähigkeit gelten. Hat der Richter also festgestellt, dass die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt und deshalb eine Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden muss, kann davon ausgegangen werden, dass auch keine Geschäftsfähigkeit gegeben ist (jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung).
Pichilemu ist offline  
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