Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegemappe vom Pflegedienst nicht vor Ort im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von hanns
Wieso Kopie? DIe Originalrechnung geht doch eigentlich an die Leistungsnehmerin. Die Pflegebedürftige muss doch auch den ...
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19.05.2023, 17:01 | #11 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Zitat:
das kommt ganz darauf an. Man kann für die die in Rechnung gestellte Pflegeleistung ein sogenannte Abtrittserklärung unterschreiben, dann rechnet der Pflegedienst direkt mit der GKV ab. Und man kann sowohl eine Rechnungskopie und eine Kopie vom Leistungsnachweis kriegen, damit man das überprüfen kann. Ich kenne das vom Entlastungsbetrag, den ich damals an die Familiententlastenden Dienst (ist ein Pflegedienst) abgetreten hatte, den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich(kann man ansparen. Der wurde damals für meinen autistischen Sohn verwendet für Ferienbetreuung oder Einzelbetreuung. Ich hatte den Leistungsnachweis als Kopie und bekam dann auch eine Kopie von der Rechnung, die an die Pflegekasse zur Abrechnung geschickt wurde. Gruß Jedi |
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19.05.2023, 20:51 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin
für die üblichen Leistungen der Pflegedienste, die über das Pflegegeld abgerechnet werden, ist die Abtretung eine praktische Sache, zumal man vorher vereinbart hat, welchen Leistungen erbracht werden sollen. Dazu gibt es den Kostenvoranschlag un die Bestätigung. Da, wo man besser aufpassen sollte, sind Leistungen, die unregelmäßig erbracht und z.B. über die Verhinderungspflege abgerechnet werden (Z.b. Begleitungen zu Ärzten etc.). Da kann man auch eine Abtretung unterschreiben und der Dienstleister rechnet direkt ab. Hier habe ich allerdings mit einem Dienstleister schlechte Erfahrungen gemacht, der erst tüchtig direkt abgerechnet hat. Nachdem der Etat erschöpft war, kam er mit einer dicken Rechnung an und weigerte sich die nächste Arztbegleitung durchzuführen, wenn nicht vorher bezazhlt wurde. Die Leistungszettel waren absolut exotisch. Z. B. 120 Minuten für 180 km inkl. Wartezeit beim Arzt - wobei die Strecke an dem Termin nur 2x20 km war... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.05.2023, 00:53 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Abtretungserklärungen gibt es nur beim Entlastungsbetrag.
Pflegesachleistung (SGB XI) wird ohnehin direkt mit der Kasse abgerechnet. Alles was darüber hinaus geht muss der Patient selbst zahlen. Ein Kostenvoranschlag ist verbindlich. Ohne unterschriebenen Leistungsnachweis keine Abrechnung mit der Kasse. Der Patient bekommt immer eine Rechnung, auch wenn für ihn kein Eigenanteil anfällt. Eine Kopie des Leistungsnachweises gehört mit zur Rechnung. Bekommt man keine Rechnung (auch beim Entlastungsbetrag), keinen Vertrag, keinen Kostenvoranschlag oder keinen Leistungsnachweis, dann stimmt was nicht. Kasse anrufen und um Prüfung bitten. |
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