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§ 278 Abs.7 FamFG

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Nein. Aber eine Berichtigung sollte beantragt werden: § 164 ZPO....


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Alt 30.11.2023, 10:59   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Nein. Aber eine Berichtigung sollte beantragt werden: § 164 ZPO.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.11.2023, 14:28   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 128
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nein. Aber eine Berichtigung sollte beantragt werden:§ 164 ZPO.
Vor einigen Wochen, vor dem Beschluss, kam ein schreiben vom Gericht das die Betroffene der Anwältin am Telefon gesagt hätte das sie mit Aufenthaltsbestimmung im Aufgabenkreis einverstanden wäre, und das deswegen vom Gericht angeregt wird das ich die Beschwerde gegen Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück ziehe. Ich habe dann ein Fax ans Gericht geschickt, das die Betroffene nichts vom Anruf weis, und das ich solche Ferndiagnosen als ungeeignet finde.

Jetzt beruft die Richterin sich im Beschluss, das die die Betreute gegenüber der Anwältin gesagt hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht einverstanden zu sein. Es steht aber nicht im Beschluss oder Begleitschreiben das die Richterin die Betroffene gefragt hat, ob es stimmt oder nicht mit dem Anwalt-Telefonat. Hätte die Richterin dieser Sache nicht nachgehen müssen?


Vielen Dank Jouni
Joni24 ist offline  
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