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Ablehnung medizinischer Maßnahmen

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Hallo an alle, die mir hier vielleicht weiterhelfen können /wollen, schon länger lese ich hier mit und habe auch schon ...


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Alt 14.10.2009, 15:40   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5
Standard Ablehnung medizinischer Maßnahmen

Hallo an alle, die mir hier vielleicht weiterhelfen können /wollen,

schon länger lese ich hier mit und habe auch schon viele Informationen verwenden können.

Nun stehen wir aber vor einer Situation, die ich hier ähnlich nicht finden konnte, daher bitte ich um Rat.

Kurze Vorgeschichte:

schon seit vielen Jahren betreuen wir (mein Mann und ich) meinen Schwiegervater, dessen Hilfsbedarf immer mehr zunahm.

Wegen einer schnell verlaufenden Demenzerkrankung haben wir seit letztem Jahr auch die offizielle Bestellung zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuer durch das Vormundschaftsgericht.

Dies wurde leider nötig, da es keine Vorsorgevollmacht gab, aber die Betreuung/Pflege in der eigenen Wohnung nicht mehr zu leisten war und daher die Unterbringung in einer Demenzwohngemeinschaft notwendig wurde.

Aktuelles Problem:

Vor 1,5 Jahren wurde ein Darmkrebs festgestellt und operiert.

Nun ist die Nachsorge auffällig (Blutuntersuchung), irgendwo im Körper gibt es wieder Krebszellen.

Inzwischen ist jedoch nicht nur der geistige, sondern auch der körperliche Zustand so schlecht, dass die beiden möglichen Behandlungsmethoden Operation/Chemotherapie auch nach ärztlicher Ansicht nur zu einer Verschlechterung der momentanen Lebensqualität ohne wirklichen Nutzen führen würden.

Meine Fragen:

1. Können wir weitere Diagnostik zur Suche der Tochtergeschwülste ablehnen (dies wäre z.B. eine Darmspiegelung, die rein körperlich nicht mehr zumutbar ist) oder brauchen wir dazu die Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes?

2. Können wir weitere Krebsbehandlungen ablehnen oder brauchen wir auch hierfür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes?

Wir haben die "Sorge für die Gesundheit".

Die für uns zuständige Rechtpflegerin ist zur Zeit leider nicht greifbar.

Vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Ideen,
Syringa ist offline  
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Alt 14.10.2009, 17:29   #2
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich denke, daß Ihr die Einwilligung des Gerichtes braucht. Und für abwesende Rechtspfleger gibt es immer einen Ersatz. Also, bei der Geschäftstelle anrufen und ggfs. auf die Dringlichkeit hinweisen. Vermutlich ist für eine solche Genehmigung eh der Richter/die R'in zuständig.
Gruß - jelka
 
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Alt 14.10.2009, 17:54   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
1. Können wir weitere Diagnostik zur Suche der Tochtergeschwülste ablehnen (dies wäre z.B. eine Darmspiegelung, die rein körperlich nicht mehr zumutbar ist) oder brauchen wir dazu die Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes?

2. Können wir weitere Krebsbehandlungen ablehnen oder brauchen wir auch hierfür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes?
wenn ich das richtig verstehe, kommt eine behandlung nicht mal aus ärztlicher sicht in frage. demnach bietet die ärztin die behandlung nicht an. was nicht angeboten wird, kann auch nicht abgelehnt werden. ich denke nicht, dass eine zustimmung für etwas nötig ist, was sowieso niemand in erwägung zieht.
zeiten ist offline  
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Alt 14.10.2009, 20:56   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Ich denke, daß Ihr die Einwilligung des Gerichtes braucht. [..]Vermutlich ist für eine solche Genehmigung eh der Richter/die R'in zuständig.
Danke für die Antwort.

Gibt es Erfahrungswerte, wie dann entschieden wird?

Prinzipiell möglich wären ja sowohl Diagnostik und Behandlung, nur ethisch unserer Meinung (und der der Ärzte) nach nicht mehr tragbar.

Bedeutet dies dann auch eine erneute Vorstellung des Schwiegervaters beim Amtsgericht?
Syringa ist offline  
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Alt 14.10.2009, 20:59   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn ich das richtig verstehe, kommt eine behandlung nicht mal aus ärztlicher sicht in frage. [..]ich denke nicht, dass eine zustimmung für etwas nötig ist, was sowieso niemand in erwägung zieht.
Auch hier danke für die Antwort.

Dies ist nicht ganz so einfach.

Rein medizinisch wäre eine Behandlung natürlich möglich, würde "nur" in diesem Fall einen Verlust an Lebensqualität für den dann verbleibenden Rest bedeuten, eventuell sogar lebensverkürzend wirken.
Syringa ist offline  
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Alt 14.10.2009, 22:01   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Zitat:
Zitat von Syringa Beitrag anzeigen

Meine Fragen:

1. Können wir weitere Diagnostik zur Suche der Tochtergeschwülste ablehnen (dies wäre z.B. eine Darmspiegelung, die rein körperlich nicht mehr zumutbar ist) oder brauchen wir dazu die Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes?

2. Können wir weitere Krebsbehandlungen ablehnen oder brauchen wir auch hierfür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes?

Ich sehe das aus meiner Erfahrung ebenfalls so, dass Ihr die von Euch vorgesehenen Entscheidung eigenständig und genehmigungslos stellvertretend treffen könnt.

Anders wäre es, wenn ihr evtl. hingegegen einer direkt lebensbedrohlichen medizinischen Maßnahme zustimmen wolltet. Dann wäre unbedingt das Gericht zu konsultieren.

Vielleicht hat sich der Schwiegervater ja zu besseren Zeiten auch mal über das hypothetische Eintreffen einer Situation wie dieser, in der er sich nun bedauerlicherweise befindet, geäussert und Worte darüber verloren, wie er sich denn für sich die Handhabung seiner Angelegenheit wünsche? Das solltet Ihr dann ggf. zum Maßstab Eurer Entscheidung machen.

Grüße,
Flafluff.

Geändert von Flafluff (14.10.2009 um 22:03 Uhr)
Flafluff ist offline  
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Alt 14.10.2009, 22:04   #7
"Räuberbraut"
 
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Beiträge: 779
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edit

Geändert von zeiten (14.10.2009 um 22:27 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 15.10.2009, 10:39   #8
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Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank für das Statement.

Zitat:
Vielleicht hat sich der Schwiegervater ja zu besseren Zeiten auch mal über das hypothetische Eintreffen einer Situation wie dieser, in der er sich nun bedauerlicherweise befindet, geäussert und Worte darüber verloren, wie er sich denn für sich die Handhabung seiner Angelegenheit wünsche? Das solltet Ihr dann ggf. zum Maßstab Eurer Entscheidung machen.
Dies ist zum Glück in vielen Gesprächen klar festgelegt worden, nur den Schritt, es schriftlich zu dokumentieren, ist er leider nicht gegangen.

Das Verweigern dieser Maßnahmen ist in seinem Sinn.


Grüße Syringa
Syringa ist offline  
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Stichworte
genehmigung, gesundheitsfürsorge, operation


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