Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
Nachdem ich auf meine letzte Anfrage hier im Forum so wahnsinnig hilfreiche, geduldige und fachkundige Antworten bekommen ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
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Hallo an alle,
Nachdem ich auf meine letzte Anfrage hier im Forum so wahnsinnig hilfreiche, geduldige und fachkundige Antworten bekommen habe, würde ich mich gerne mit einer weiteren Frage an euch wenden. Herzlichsten dank im Voraus für jeglichen Hinweis, den ihr mir geben könnt/würdet!!! Da bei mir die Einleitung eines betreuungsverfahrens ansteht und ich - aus gründen meiner wünsche zur Selbstbestimmung in Richtung einer Lebensweise, die ein Betreuer höchstwahrscheinlich unter keinen Umständen so unterstutzen/tragen würde - eben jene "zwangs-Betreuung" unter allen Umständen vermeiden möchte, ich jedoch einen Arzt kenne, der meine Wünsche und Bedürfnisse respektiert/ akzeptiert und mich darin unterstützt, habe ich eine Vorsorgevollmacht und betreuungsverfügung für/auf ihn ausgestellt. Meine Fragen hierzu waren nun folgende: - unter welchen Umständen würde trotz Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden (zB fachärztliches Anraten, selbstgefahrdung des eigenen Lebens ...)? - wird bei der Einrichtung einer Betreuung routinemäßig/ automatisch im Register der bundesnotarkammer uberpruft, ob eine Vorsorgevollmacht/betreuungsverfügung vorliegt oder sollte/muss ich das selbstständig beantragen? - wie stehen die Chancen dass als mein Betreuer tatsächlich der von mir in der betreuungsverfügung gewünschte eingesetzt wird? Ich habe bedenken, dass die validität der von mir ausgestellten vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung angezweifelt wird, da ich diese "erst heute" bereits im Zustand (laut meines Psychiaters) "schwerster psychischer Erkrankung mit der Folge des Verlusts der freien willensbestimmung" verfasst habe (Ähnliches gilt für meine patientenverfügung). - was ist eure Einschätzung hierzu bzw wie kann ich diesbezüglich handeln/argumentieren? Ich danke euch herzlichst im vorab!!! Anna |
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#2 | ||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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#3 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Der praktischere Weg wäre, sich mit dem Betreuungsgericht und der Betreuungsstelle in Verbindung zuz setzen und eine geeignete (!) Person zu benennen die die Betreuung übernehmen soll...
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
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Hallo an alle,
Herzlichsten Dank für eure Antworten! Liebe Miezekatze: du erwähntest es sollte ein "geeigneter(!)" Betreuer sein. Die von mir vorgesehene Person wäre ein allgemeinarzt Ca 1,5h von meinem Wohnort entfernt. Zudem bin ich bei ihm erst seit Zuspitzung meiner Lage in Richtung (Zwangs-)Betreuung/Unterbringung in Behandlung. Ich gehe davon aus, das betreuungsgericht wird diesen (aufgrund der eben genannten Eckdaten) als "nicht geeignet" qualifizieren? Herzlichsten dank nochmals im vorab Anna |
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#5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,721
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#6 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Die Entfernung ist aber nicht sooo optimal...ansonsten schliesse ich mich mal der Frage an, ob derjenige was davon weiss....
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#7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
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Ja, selbstverständlich weiß der Betroffene davon und war gerne bereit dazu die jeweiligen "Ämter" (Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung) zu übernehmen
Ich habe beide Formulare mit ihm zusammen ausgefüllt, er hat die vorsorgevollmacht auch mit seinen Daten sowie seiner Unterschrift versehen (im Formular für die betreuungsverfügung war das nicht vorgesehen). |
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