Dies ist ein Beitrag zum Thema Null Ahnung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich beschäftige mich erst seit 2 Wochen mit dem Thema Vorsorge Vollmacht.
Ausgangspunkt dafür ist, dass wir hier in ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.02.2019
Beiträge: 2
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Hallo,
ich beschäftige mich erst seit 2 Wochen mit dem Thema Vorsorge Vollmacht. Ausgangspunkt dafür ist, dass wir hier in der Nähe einen älteren Mann wohnen haben, welcher keine Verwandten hat, geistig noch voll dabei ist, aber körperlich doch schon seine weh Wehchen hat. Nun möchte er, dass ich mich um kümmere, da er großes Vertrauen hat, möchte er, dass ich solche Vorsorge Vollmacht mit ihm ausfülle. Wir waren beim Notar, welcher uns einen Vordruck aus dem Internet (http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...uung/Vollmacht) gegeben hat. Der Notar meinte, ausfüllen und jederzeit Erreichbar in der Wohnung legen. Bevor ich aber etwas unterschreibe möchte ich wissen, auf was ich mich da einlasse. Ich wollte mich auch diesbezüglich beraten lassen (VdK), aber den Weg hätte ich mir sparen können. Nun bin ich auf diese Forum Seite gestoßen und hoffe auf etwas Hilfe. Danke |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Bitte richten Sie dem älteren Herrn, der zu Ihnen großes Vertrauen hat, obwohl Sie weder verwandt noch - so lese ich es zumindest - sich schon lange (seit Jahrzehnten z. B.) kennen, Folgendes aus: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser -> er hat die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu verfassen. In dieser könnte er Sie als denjenigen benennen, der im Bedarfsfall als Betreuer bestellt und somit der Kontrolle des Betreuungsgerichts zu Ihrer beider Sicherheit (danach fragten Sie ja wohl) und zu seinem Wohl (darum geht es in erster Linie) unterliegen würde.
Sie beide können sich dazu von den örtlich zuständigen Betreuungsbehörden oder ansässigen Betreuungsvereinen beraten lassen. Sie als ehrenamtlicher Betreuer würden dann eine Aufwandsentschädignug erhalten und könnten sich auch von dem Betreuungsverein beraten lassen und wären als ehrenamtlicher Betreuer auch versichert. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,464
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Moin moin
Bei meinen Vorträgen zum Thema Vollmachten empfehle ich den Gästen grundsätzlich erst einmal zu überlegen: 1 - was ihnen das Leben lebens- und liebenswert macht (was hätten sie gerne, dass es der Bevollmächtigte für sie umsetzt) 2 - was ihnen das Leben unschön macht und die Freude daran vergällt (wovor soll der Bevollmächtigte sie bewahren) und dann: 3 - ob sie jemand kennen, dem sie so sehr vertrauen, dass er/sie das auch so für sie erledigt - schließlich vertraut man sein eigenes Leben jemand anderes an. Wenn man keinen kennt, der diesen Job machen will, dann sollte man die Punkte 1 und 2 sich trotzdem durch den Kopf gehen lassen, aufschreiben und im Rahmen einer Betreuerverfügung festhalten. Irgendwelche Formulare von Juristen, Kirchen, Ärzten, Scherenschleifern, Kesselflickern oder sonstigen Figuren kann man sich ansehen und vielleicht einige Teile daraus für sich als Textvorlage nehmen, aber empfehlen kann ich sie nicht. Denn: Kein Leben ist so langweilig und schnöde, dass es in ein Formular reinpassen würde. Es ist das jeweils eigene Leben, um das es geht - und keine Standardrolle im Dorftheater. Das sollte jedem ein paar Gedanken mehr wert sein, als die Auswahl an der Wursttheke. Es gibt allerdings einen Verein, den ich zu dem Thema durchaus empfehlen kann, wenn man sich schlau machen will: https://www.igsl.de/ Es geht zwar in erster Linie um Sterbebegleitung, aber zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist viel Information dabei. Und ja, Kontrolle hat was für sich. Im Rahmen von rechtlichen Betreuungen ist die gerichtliche Kontrolle der Standard. Bei Vorsorgevollmachten sind Kontrollen nicht vom Gesetz her vorgeschrieben. Da ist man selber dafür zuständig, sinnvolle Kontrollen einzubauen. Und das geht auch: Z.B. könnte der Vollmachtnehmer die Vermögensverwaltung einer zweiten Vertrauensperson zur Prüfung vorlegen müssen. (Wenn Vollmachten innerfamiliär vergeben werden hilft das ungemein, um später Streitereien beim Erben zu vermeiden. Der Prüfer kann nicht mehr meckern, weil er ja geprüft hat und schon viel früher hätte meckern müssen. Nebenbei: Dem Prüfer kann man ja auch den Auftrag erteilen, die Steuererklärung zu machen. Die Unterlagen hat er dann ja sowieso) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2019
Beiträge: 5
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Wie ist es gelaufen, hast du schon eine Lösung gefunden?
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#5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 21.02.2019
Beiträge: 2
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Hallo, ich hab sie abgegeben.
Das ist mir zuviel Verantwortung, zuviel Stress und dann hat der Mohr die Arbeit getan, er kann gehen. So war es bei mir, nach Monaten hat sich nun die Ex der Ex gemeldet und ich hätte nix richtig gemacht. Okay, bye bye macht es besser! |
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