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Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin seit 2003 der Betreuer von meinem Halbonkel. Er ist seit dem 12.12.2005 im Pflegeheim und wird da ...


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Alt 04.01.2006, 22:25   #1
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Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
Standard Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ??

Hallo, ich bin seit 2003 der Betreuer von meinem Halbonkel. Er ist seit dem 12.12.2005 im Pflegeheim und wird da wohl auch bleiben müssen.

Jetzt ist folgender Fall eingetreten : NAchdem ich vorsorglich einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt habe bleibt nach Berechnung lediglich ein Taschengeld für meinen Betreueten in höhe von ca. 88 Euro übrig....

Jetzt habe ich im laufe der Zeit einige Sachen bei Versandhäusern für ihn gekauft auf Ratenzahlungen die auch immer bis jetzt immer pünktlich bezahlt worden sind.

Nur wer zahlt die jetzt weiter ?? Genau wie die Miete, das Sozialamt zahlt nur die Heimkosten die Miete wird nicht mehr bezahlt. ( Antrag beim Gericht zur Wohnungsauflösung liegt seit ende 12/2005 dem Gericht vor )Da würde der Vermieter drauf sitzen bleiben. Er hat nichts auf dem Sparbuch.

Jetzt sagte mir jemand ich als Betreuer hätte garnicht Im Versandhandel für ihn Ratenkäufe machen dürfen, stimmt das ??

Das kann doch alles nicht wahr sein, er hatte sein Leben lang nie Schulden gemacht und jetzt auf einmal ??

Können die mich haftbar machen ?? Habe die Betreuung über alle Angelegenheiten auch die finanziellen.

Ich kriege richtig Panik wenn ich das alles so durchdenke.

Hoffe jemand weiß Rat :-(

gruß
Eric
Hansjan1940 ist offline  
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Alt 05.01.2006, 09:26   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Haftung

Hallo Eric,

also erst einmal ruhig Blut. Zunächst nur die Frage der Betreuung für Deinen Onkel aufgrund gerichtlicher Bestellung? Das ist wichtig für die Frage, wer für die Bestellungen aufkommen soll. Mit gerichtlicher Bestellung vertrittst du deinen Onkel und die Verbindlichkeiten sind zunächst nur seine und nicht deine.

Andererseits scheinst du die finanziellen Möglichkeiten des Onkels falsch eingeschätzt zu haben. Es ist völlig korrekt, dass das Sozialamt nur die Heimkosten trägt und nicht auch die Miete, wozu auch, wenn er doch im Heim lebt. Auch übernimmt der Sozialhilfeträger nicht mehr die Kosten für Umzug, Auflösung der Wohnung und Renovierung. Da schauen viele Vermieter und Verwalter ziemlich ärgerlich drein und versuchen sich bei Angehörigen schadlos zu halten. Doch die Unterhaltspflicht trifft nur direkt verwandte, also Kinder, Enkel oder Eltern.

Im Heim hat er weiterhin Anspruch auf einmalige Beihilfen wie für Kleidung und Brille. Auch werden mitunter Frisör und Fußpflege durch Bedienstete des Heims übernommen. Ansonsten muss er selbst das von seinem Taschengeld begleichen. Und den Eigenanteil der Krankenkasse auch.

Jetzt hast du für ihn Sachen bestellt, die er nicht zahlen kann. Entweder gehen die wieder zurück oder du klärst mit der Verwaltung des Heimes, in wie weit eine Ratenzahlung vom Taschengeld möglich ist oder du zahlst die Bestellung selbst und klärst mit dem Heim und dem Onkel, in wie weit du das Geld erstattet bekommst.

Sollte der Onkel die Sachen behalten wollen, aber nicht, auch nicht ratenweise, zahlen können, dann kann es durchaus sein, dass der Versand die Kosten von dir verlangt, da du die Verbindlichkeit für den Onkel begründet hast, obwohl er nicht zahlungsfähig ist. Darauf hättest du achten müssen.

Selbst wenn die Sachen, die du bestellt hast, notwendig oder vernünftig waren, ist bekannt, dass die Empfänger von Sozialhilfe, ob nun im Heim oder außerhalb, mit immer weniger auskommen müssen. So traurig das ist.

Viel Erfolg und trotzdem ein gutes Jahr
Heinz
 
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Alt 05.01.2006, 11:21   #3
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Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
Standard

Guten Morgen, erstmal ein dickes Danke für die rasche Antwort.

1. Ich bin vom Gericht bestellt worden, allerdings besteht eine Betreuung schon seit 1978 für meinen Betreuten. Ich habe die Betreuung für meinen Großvater übernommen da er aus Altersgründen nicht mehr in der Lage war sich um andere zu kümmern.

Zwecks Wohnungsauflösung würde sich das Sozialamt bereit erklären noch einen geringen Betrag zur Verfügung zu stellen, ich soll da mal Angebote einholen.

Tja vom Taschengeld muß mein Betreuer selbst die Fuß und Haarpflege bezahlen.

Jetzt zu den Versandsachen : Es waren ja keine neuen Bestellungen die liegen ja schon länger zurück und wurden ja auch schon mit Monatsraten angefangen abzuzahlen.

Ach ja die Sachen wurden alle auf seinen Namen bestellt da er eigene Konten bzw. Kundenummern bei den Versandhäusern hat.

WIESO BITTE WILL MAN DA WAS VON MIR WIEDERHOLEN ??? HÄTTE ICH DAS GEWUßt HÄTTE ICH NIE EINE EHRENAMTLICH TÄTIGKEIT ÜBERNOMMEN !!!!

Man kann die Sachen natürlich nicht mehr zurückschicken, unter anderem war ne Matraze dabei welche sich in der Wohnung befindet sowie auch einen Rassierapparat welchem er weiterhin im Heim benutzt.

Außerdem ist da noch ein Mobilfunkvertrag ( auch auf seinem Namen ) der noch bis mitte 2006 weiterläuft. Diesen hatten wir 2004 abgeschlossen das er erreichbar für mich ist und so weiter.... Klaro jetzt wird nicht mehr drüber telefoniert jedoch laufen ja noch die Grundgebühren weiter.....

Strom wird er wohl auch nachzahlen müssen, wer zahlt das ??

Sowas hat man mir damals alles nicht gesagt, wenn es wirklich so ist werde ich umgehend die Betreuung abgeben und andere können sich um die Drecksarbeit kümmern. Es kann nicht sein das ich zahlen muß für Sachen die mir nicht gehören.

Besuchen kann ich den Betreuten auch ohne die tolle grüne Karte :-(

Sorry das ich etwas aufgebracht bin, ich habe selber wenig Geld und soll dann noch für andere bezahlen :-( :-( :-(

Was soll ich jetzt machen ???
Hansjan1940 ist offline  
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Alt 09.01.2006, 14:54   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kosten

Hallo Eric,

zunächst: einem nackten Mann.....

Wo der Staat, sprich die Gesellschaft (wohl dem, der es versteht) meint, dass den letzten die Hunde beißen, ist es nicht an den Betreuern, ob ehrenamtlich oder berufstätig, die Miesere zu beheben.

Soll heißen,
1. wenn das Sozialamt tatsächtlich Kosten für die Wohnungsauflösung trägt, um so besser. Ist aber nicht selbstverständlich und schon gar nicht die Regel. Notfalls steht der Vermieter dumm da, denn er hat die Kosten vorzukalkulieren oder eventuell abzuschreiben.
2. Laufende Verträge (Miete, Strom, Telefon) sind umgehend zu kündigen. GEZ abzumelden.
3. Gläubiger sind auf die veränderte Situation hinzuweisen, dass der Betreute zahlungsunfähig ist.

Und schließlich hast du dich von einem sozialen Gewissen zu verabschieden, wonach Schulden zu tilgen sind. Bei einer Gemeinschaft, die permanent am Offenbarungseid vorbeischrabbt, wirst du nicht die Moral hochhalten (können). Schließlich kann dein Betreuter nicht für seine Zahlungsunfähigkeit. Dass Gläubiger gegenüber der Heimverwaltung das Nachsehen haben, kommt ständig vor. Wichtig ist nur die Transparenz und dein Mitwirken, dass du selbst nicht herangezogen werden kannst. Sofern du nicht selbst für den Betreuten Verbindlichkeiten eingegangen bist, hast du auch nichts zu befürchten. Denn vorrangig wäre der Betreute zahlungspflichtig und nicht du.

Also nicht bange machen lassen.
Heinz
 
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Alt 09.01.2006, 20:05   #5
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Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
Standard

Guten Abend,

erstmal vielen Dank an Hans, dieses Forum hilft mir schonmal sehr weiter und ich merke ich bin nicht alleine und kann mir Hilfe holen ohne Bite Bitte bei den Ämtern zu machen und dort den Leute die Antworten aus der Nas zu ziehen.

Es kommt aber alles viel schlimmer : War heute früh im Heim ( AWO ) und wollte nur kurz den Personalausweiß angeben bevor ich zur Arbeit mußte.
Ging trotzdem kurz zu meinem Betreuten und merkte direkt das es ganz anders war wie sonst. Tja was soll ich sagen seit heute früh liegt er im Krankenhaus und hatte wohl einen leichten Schlaganfall :-(

Von einer auf die andere Sekunde konnte er nicht mehr reden, das geht jetzt zwar wieder ein bissel aber trotzdem hängt er ganz schon in den Seilen :-((((

Zwecks Schulden etc....

Habe jetzt einen günstigen Kostenvoranschlag zwecks Wohnungsauflösung bekommen : 265 Euro Besenrein, ich finde das sehr sehr günstig....

Tja auf einmal sagt mir das Sozialamt das diese Kosten wohl doch nicht getragen werden, evnetuell ja aber doch eher nein. Man muß erstmal abwarten, die Pflegestufe steht schon aus, die Bescheinigung vom Gericht auch noch !!!

Meine Güte ich kann dem Vermieter doch keine vollgestellte Wohnung überlassen ?? !!

Zu den Schulden : Wie sieht eine solche erwähnte Transparanez und Mitwirken bzgl. der bald kommenden Gläubiger aus ?? Habe noch nie was damit zu tun gehabt ?? !!

Miete kann ich noch nicht kündigen da die Genehmigung noch fehlt ( allerdings wurde die Jan. Miete von nicht mehr gezahlt da die AWO die rente schon erhalten hat )

GEZ wurde gekündigt.....

Tja alle anderen Sachen wie Handy, Versandhäuser wurden erstmalig im Januar auch nicht bezahlt, die Mahnungen werden wohl bald kommen.

Wie gehe ich da am besten vor ??

Bist Dir sicher Hans das ich nicht für irgendwas haftbar gemacht werden kann ? Wie gesagt es läuft ALLES auf seinen Namen.

Werde jetzt erstmal Schluß hier machen, der Tag war echt hart und traurig zugleich für mich :-(

gruß
Eric
Hansjan1940 ist offline  
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Alt 19.01.2006, 11:43   #6
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Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
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Guten Tag!

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Erstmal alle Gläubiger auflisten und die offenen Beträge ermitteln. Dann Kopien des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes fertigen und mit Anschreiben an die jeweiligen Gläubiger schicken. Das Anschreiben sollte in etwa folgenden Inhalt haben:

Veränderte Verhältnisse, der Betroffene bezieht nun Sozialhilfe, lebt in einer Pflegeeinrichtung und erhält lediglich den Barbetrag zur persönlichen Verfügung, von dem keine Schulden mehr bezahlt werden können. Die Schuld wird grundsätzlich anerkannt, die Raten müssen jedoch entweder ausgesetzt werden oder aber auf eine Minimum (bsp. 5,00 EUR monatlich) reduziert werden. In der Regel lassen sich die Gläubiger auf solche Miniraten ein, da sie sonst überhaupt kein Geld mehr sehen. Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen ohnehin ins Leere, da kein Geld vorhanden ist.

Daher keine Panik, auch wenn böse Schreiben von Inkassounternehmen eingehen. Den Anschreiben an die Gläubiger würde ich auch eine Kopie der Betreuerbestellung hinzufügen.

Viel Glück und gute Besserung für den Betreuten
Betr.stelle Oberhausen ist offline  
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Alt 03.02.2006, 18:08   #7
Eisenberg Peter Ludwig
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo,

ich würde imvorliegenden Fall umgehend eine unterstützende Beratung bei der Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein ggf. auch Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Nach den aus den Beiträgen nachzuvollziehenden Fragen müssen hier mehre Komplexe getrennt abgearbeitet werden.
- Auflösung des Mietverhältnisses
- Kostenfolgen der Wohnungsauflösung
- Befriedigung laufender Verpflichtungen durch früher getätigte Ratenverträge.8 (ggf. auch Eigentumsfragen der noch nicht abgezahlten Gegenstände).

Peter Ludwig Eisenberg
 
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Alt 03.02.2006, 19:08   #8
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo,
vieles ist schon gesagt worden. Insbesondere finde ich den Brief der Betreuungsstelle Oberhausen für sehr gut und empfehle, diesen allen Gläubigern zu senden. Allerdings sollte keineswegs eine Ratenzahlung in Kleinstbeträgen angeboten werden, denn der geringe monatliche Barbetrag des Betreuten ist für dessen persönliche Bedürfnisse einzusetzen aber nicht, um Gläubiger zu befriedigen.
Das Mietverhältnis würde ich vorsorglich und vorbehaltlich der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung sofort kündigen und die Genehmigung nach Erhalt nachreichen.
Der Vermieter kann zur Sicherung seiner Ansprüche ein Pfandrecht an der Wohnungseinrichtung ausüben. Weil nun sowieso kein Geld mehr für die Wohnungsräumung vorhanden ist, überlassen Sie diese dem Vermieter, denn solches gehört zu dessen wirtschaftlichen Risiken.
Also: alles kündigen und jedem mitteilen, dass leider nichts mehr zu holen ist.
Viele Grüße
Arno
ars ist offline  
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Alt 05.02.2006, 01:53   #9
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Empfehlenswert:
http://www.der-gerichtsvollzieher.de/
Wenn Du die Dinge auf Deinen Namen für ihn gekauft hast, sieht es nicht so toll aus. Wenn er sie selber auf seinen Namen gekauft hätte, wäre er fein raus bei dem Rest, was er noch zur Verfügung hat. Dann würden nämlich Gläubiger nach Vorlage von Nachweisen, Sozialamt, etc. evtl. Forderung ausbuchen. Wie hoch ist denn die Forderung, die auf deinen Namen laufen würde? Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 05.02.2006, 02:10   #10
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

zum Betreuten:
Vielleicht werden Gläubiger trotzdem noch titulieren, aber ist eh nichts zu holen. Der Schuldner ist pfandlos. Die Pfändungsfreigrenze ist bis um die 990,-- €. Ihm kann nichts passieren, bis auf wenige, die trotzdem einen Titel durch Verfahren anstreben, aber sie stehen ohnehin im Regen, echt nicht verrückt machen, weder Forderung noch Kosten werden jemals vom Gläubiger erfolgreich in dem Fall (Betreuter) eingetrieben, mary
mary ist offline  
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angehörige, heimkosten, inkassobüro, mahnverfahren, schulden, vollstreckungsverfahren


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