Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus
Natürlich weiß die Stracciatellamaus es ohne den Thread im Rechtspflegerforum gelesen zu haben.
[Rückenklopf]
Hallo,
habe ...
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19.04.2008, 12:36 | #11 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Hallo, habe das bisher genauso gesehen, wie von Stracciatellamaus beschrieben. Unsicher hat mich allerdings die Ausgangsfrage im Rechtspfleger-forum gemacht. "Der Betreuer beantragte damals eine Vergütung (Stundensatz und Höhe soll doch Gericht bitte festlegen)" und weiter "Er begründet den Anspruch auf Vergütung natürlich mit der Schwierigkeit der Geschäfte (würde ich auch so sehen)." Fehlt der Ausgangsfrage dort bereits die Grundlage oder gibt es ein Hintertürchen? - Schwierigkeit der Geschäfte? Seit 2007 dürfte doch keine Änderung in der Rechtsprechung eingetreten sein. Gruß Kohlenklau P.S. Heute Dortmund oder die Unaussprechbaren?
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ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, pauschale, vergütung |
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