Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherung für Berufbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo kaanhh, schau dir doch einfach einmal die Beiträge an die direkt über deiner Frage stehen. Die sind aus letzten ...
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18.01.2022, 07:02 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo kaanhh, schau dir doch einfach einmal die Beiträge an die direkt über deiner Frage stehen. Die sind aus letzten Sommer/Frühling und damit noch aktuell genug.
Wenn du dazu noch die Links von HorstD benutzt und googelst wirst du schnell fündig werden können. Welche Versicherungsagentur du dann nimmst, wer dir preislich in`s Konzept passt musst du letztlich selbst entscheiden. Die Auswahl hängt stark von deiner persönlichen (Arbeits-)Situation ab. Bedenken dabei solltest du, dass du vor der ersten Bestellung wenigstens eine Vermögensschadenhafpflicht abgeschlossen haben solltest. In inzwischen vielen Bezirken gilt das zum Glück als Voraussetzung für die Bestellung. Viel Erfolg dabei
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.02.2022, 21:08 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Zitat:
Aufgrund meiner Forumssuche bin ich auf diesen Thread aufmerksam geworden und dabei habe ich festgestellt, dass der Linkverweis leider nicht mehr aktuell ist. Anbei der aktuelle Linkverweis: https://sam.prosozial.de/medien/v163...-95efa7c0cf36)) Alexander |
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10.02.2022, 09:36 | #13 | |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,285
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Zitat:
Wer als ehrenamtlicher Betreuer z.B. in Niedersachsen ohne Gewinnerzielungsabsicht "arbeitet", ist in der Landesunfallkasse quasi versichert, also kostet keinen Beitrag und Kosten erstattet das Land Niedersachsen. |
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10.02.2022, 09:44 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Ja, Anwälte sind immer in der Verwaltungs-BG, sie bleiben darin, wenn sie auch Betreuungen führen. Darauf haben die beiden Berufsgenossenschaften sich vor langer Zeit geeinigt. Und die ehrenamtlichen Betreuer sind in allen Bundesländern beitragsfrei über die jeweilige Landesunfallkasse versichert. Das sind die sog. „Eigenunfallversicherungen“, sie erfüllen für den öff. Dienst die Aufgaben, die sonst die Berufsgenossenschaften wahrnehmen.
https://www.lexikon-betreuungsrecht....llversicherung Das heißt übrigens auch, dass, wenn man zT Betreuungen ehrenamtlich und zT beruflich führt, es darauf ankommt, in welchem der Fälle man den Unfall hatte (um die richtige Versicherung zu benennen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.02.2022, 10:00 | #15 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,285
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Heißt im umkehrschluss, ist man bei der Bank in ehrenamtlicher und gleichzeitig beruflicher Tätigkeit für verschiedene Clienten und wird auf dem Rückweg zum Büro zusammengefahren, will erstmal keine BG bezahlen, obwohl die VBG, bzw. BGW zuständig ist...
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10.02.2022, 10:16 | #16 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Hier dürfte es auf den Klienten gehen, den man als letzten aufgesucht hat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
bdb, markel, vergleich, versicherung |
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