Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe die Betreuung über meine Schwiegermutter. Ich muß
jedes Jahr diese Abrechnung vom Girokonto machen. Bis jetzt
war ...
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20.01.2009, 15:41 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
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Abrechnung
Hallo,
ich habe die Betreuung über meine Schwiegermutter. Ich muß jedes Jahr diese Abrechnung vom Girokonto machen. Bis jetzt war immer alles in Ordnung. Nun schreibt mir das Gericht, das sie einen kurzen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (z.B. Gesundheitszustand) und Mitteilung wofür die Barabhebungen verwendet werden, haben wollen. Meine Frage ist nun, was soll ich da schreiben?? Kann mir bitte jemand helfen? Vielen Dank |
20.01.2009, 16:37 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo (noch eine Maus im Forum....?)
schau mal hier: Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon Dort kannst Du Dir auch die betr. Vordrucke ausfüllen bzw. ausdrucken - ist evt. gar nicht so viel. Dazu die Mitteilung über die Barabhebungen. Auch speziell für die Rechnungslegung - aber die hast Du ja schon gemacht, oder? - gibt es sinnvolle Vordrucke; siehe hier: Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon mfg carlos Geändert von carlos (20.01.2009 um 16:45 Uhr) |
21.01.2009, 08:13 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
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HalloCarlos,
danke für Deine Antwort. Die Rechnungslegung hab ich gemacht. Ich wollte jetzt wissen, wasich demGericht schreiben soll, für was die Barabhebungen verwendet wurden. Also um genau zu sein, hab ich dieses Geld für mich verwendet, d.h. Rechnungen bezahlt usw. Kann ich das schreiben, oder könntemir daraus ein Strick gedreht werden? lg Maus08 |
21.01.2009, 12:03 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Guten Tag,
Sie haben eine strafbare Handlung begangen und sollten dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Außerdem sollten Sie Ihre Entpflichtung als gesetzliche Betreuerin anregen, da Sie offensichtlich ungeeignet sind. Über das weitere Vorgehen wird dann möglicherweise die Staatsanwaltschaft entscheiden. Mit freundlichem Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
21.01.2009, 13:03 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo carlos,
es ist wie im Geschäftsleben: hier Geld, da Quittung. Also musst Du jetzt suchen, ob für jede Ausgabe ein Beleg vorhanden ist. Wenn ja, ist es gut. Wenn nicht, entweder besorgen oder das Geld zurückzahlen. Bei mir sieht das in der Abrechnung so aus: 12.08.2008 50,-- Euro neuer Pullover Kontoauszug 3 Blatt 4 Beleg Nr. 4. Einige Ausgaben können mitunter nicht belegt werden, z. B. wenn man die Quittung verbummelt hat oder nicht daran gedacht. Dann schreibt man: Kaffeetrinken mit Tante Irmchen am ..., 10 Euro, Beleg fehlt. Das sollte natürlich nicht zu oft in einer Abrechnung auftauchen, sonst wird es unglaubwürdig. Falls Du Dir das Geld so unter den Nagel gerissen hast, dann würde ich es schleunigst wieder einzahlen und darauf hoffen, dass es kein Strafverfahren gibt. Falls Du nur einige Sachen nicht belegen kannst, gibt es vom Gericht einen mehr oder weniger festen Tritt in den Hintern, im schlimmsten Falle bist Du die Betreuung los, oder es wird ein Ergänzungspfleger bestellt, der in Zukunft nur für die finanziellen Dinge zuständig ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass es nicht um größere Summen geht. Gruss Andreas |
21.01.2009, 14:33 | #6 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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21.01.2009, 14:43 | #7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo,
ich gestehe, ich habe einen Fehler gemacht. Ich hatte es so verstanden, dass der Betreuer Rechnungen für den Betreuten bezahlt hat und nur die Belege fehlen. Falls nicht, und das Geld unrechtmäßig ausgegeben wurde, würde ich mir einen guten Anwalt suchen. Gruß Andreas |
21.01.2009, 14:49 | #8 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Schon erstaunlich welche Tipps hier Herr Lübeck gibt. *kopfschüttel* |
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21.01.2009, 15:39 | #9 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
na ja; natürlich liegt hier - wenn die betr Gelder tatsächlich für eigene Zwecke verwendet wurden - ein absolutes Fehlverhalten (!) vor. Dennoch sollte man den Sachverhalt - bevor man die Betreuerin vorschnell in die Wüste jagt - erst mal analysieren. Evt. hat diese ihre Arbeit ansonsten ganz ordentlich gemacht und die Gelder - evt. geringe Beträge - mit Zustimmung bzw. dem Willen des Betreuten entnommen. Vermutlich liegt hier auch ein Fall von fehlender Aufklärung und Information durch das Vormundschaftsgericht vor. Wurde zum Thema Vermögenssorge beim Verpflichtungsgespräch nichts gesagt? Zumindest war der Betreuerin ihr Fehlverhalten anscheinend nicht bewusst, sonst hätte sie dies hier kaum öffentlich gemacht. Daher mein Ratschlag: Die Sache dem Gericht wahrheitsgemäß schildern und sich entschuldigen. Mal sehen was dann - nach genauer Prüfung des Falles - passiert. @ Andreas Lübeck Nur zur Info: Die "Angeklagte" ist hier Maus08 - nicht ich. mfg Geändert von carlos (21.01.2009 um 15:45 Uhr) |
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21.01.2009, 16:18 | #10 | |||||
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo carlos,
ist heute bei Euch Feiertag, oder warum so euphemistisch. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Außerdem wurde doch wohl die Rechnungslegung gemacht und als Verwendungszweck ausschließlich "Barentnahme" eingetragen. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Nur ist der Rechtspfleger ein Schelm und fragt nach. Da brennt der Baum. Zitat:
Schöne Grüße und wie heißt der Feiertag Kohlenklau
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angehörige, betrug, jahresbericht, rechnungslegung |
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