Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bei mir läuft demnächst das erste Jahr meiner momentanen Betreuung ab und dann ist ja auch die pauschale ...
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20.11.2009, 18:37 | #1 |
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Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 3
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Pauschale Betreuervergütung
Hallo zusammen,
bei mir läuft demnächst das erste Jahr meiner momentanen Betreuung ab und dann ist ja auch die pauschale Betreuervergütung von ca. 300 € fällig. Meine Betreute hat noch eigenes Vermögen, was bei meinen bisherigen Betreuten nicht der Fall war. Da hab ich immer den Antrag ans Gericht gestellt. Ich hab hier im Internet gelesen, das ich mir die Vergütung ohne Gerichtsbeschluss auszahlen kann und mag es kaum glauben! Ist das wirklich so? Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe. Marie |
20.11.2009, 18:40 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo mariems,
das ist richtig so. Du mußt die Entnahme nur im Rahmen der Rechnungslegung entsprechend kennzeichnen. Unter welchen Voraussetzungen dies so möglich ist, findest Du hier Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
20.11.2009, 20:05 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Hallo Kohlenklau,
gillt dies nur fürs Ehrenamt ? Liebe Grüße Goda |
20.11.2009, 20:54 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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21.11.2009, 00:55 | #5 |
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Sehe ich das so richtig, wenn Vermögenssorge im Beschluss ist, dass der Betreuer einfach seine Pauschale (nicht ehrenamtlicher) aus dem Konto des Betreuten entnehmen kann (ohne Beschluss, dass der Betreute die Vergütung selber zahlen muss). Es gilt doch der Freibetrag vom 2.600,00 € bei Vermögen. Ist dieser Freibetrag auch dem Einkommen gleichzustellen?
So eine Betreuung können wir uns schon wegen der Kostenfrage sparen. Da wird eine Sozialpädagogin ins Betreuungsrecht eingearbeitet, die das ehrenamtlich macht. Anwälte sind im Umfeld der Familie. Korrespondenz mit Behörden können auch von der Familie erledigt werden. Und das alles zum Wohle des Betreuten und in Abstimmung mit diesem. Was soll dem entgegenstehen?? Wofür ne Betreuung noch. Die Kosten kann man sich in vielen Fällen doch sparen. Wenn's schon sein muss, dann ehrenamtlich. Gruss |
21.11.2009, 01:07 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Eine Betreuung kauft man sich nicht ein, diese wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gericht eingerichtet. Aha! Von wem? Trägt die Sozialpädagogin dann auch ein Halsband?
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21.11.2009, 12:56 | #7 |
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Beiträge: 3
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Danke
Hallo Kohlenklau,
vielen Dank für die Antwort. Die genannten Voraussetzungen sind bei mir alle erfüllt, insbesondere führe ich noch ein Girokonto. Dann werde ich Kürze mal die Überweisung vornehmen. Euch ein schönes Wochenende Marie |
22.11.2009, 12:46 | #8 |
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Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 3
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@mary
Sorry, aber Dein Beitrag geht mir im nachhinein ziemlich gegen den Strich und ist aus meiner Sicht ziemlich an der Realität vorbei ....
Zum einen kann ich aus meiner praktischen Erfahrung bisher nur sagen, dass in meinen drei Betreuungsfällen immer auch Angehörige - sprich Kinder - gab und gibt, die sich nicht um ihre Mutter kümmern konnten oder auch wollten. Und das auch den unterschiedlichsten Gründen. Es gibt Bertreuungen, die gar nicht von ehrenamtlichen geführt werden können,z. B. Drogenabhängige. Ich selber habe auch schon mal eine Teilbereich an einen Hauptamtlichen wieder abgeben, da mein zeitlicher Rahmen völlig gesprengt worden ist. Ich bin voll berufstätig und irgendwann gibts auch mal Ärger mit dem Arbeitgeber.... Marie |
23.02.2012, 11:22 | #9 | ||
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Die Entnahme muss nach Ablauf des Berichtsjahres erfolgen (Verwirkung beachten! ) und ist dem Gericht in der nächsten Rechnungslegung nachzuweisen! Zitat:
Berufsbetreuer bekommen die Vergütung nach dem VBVG. Der Betreute ist anzuhören und die Vergütung ist festzusetzen. Eine Entnahme ohne entsprechenden Vergütungsbeschluss könnte deutlich gerichtlichen Ärger nach sich ziehen, da man über das Vermögen des Betreuten zu eigenen Gunsten verfügt hat, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage vorweisen zu können. |
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06.03.2012, 12:14 | #10 |
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Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 6
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hallo, gibt es eigentlich einen jährlichen höchstsatz, den man maximal als 'aufwandsentschädigung' deklarieren darf?
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ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale |
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