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GEZ

Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Betreuerkollegen, wie haltet Ihr es mit der GEZ, wenn ein Betreuter seit einigen Jahren keine GEZ angemeldet hat? ...


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Alt 15.01.2010, 21:17   #1
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard GEZ

Hallo liebe Betreuerkollegen,
wie haltet Ihr es mit der GEZ,
wenn ein Betreuter seit einigen Jahren keine GEZ angemeldet hat?
Eure Antwort interessiert mich sehr.
Gruß NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 15.01.2010, 22:56   #2
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

entweder...

...ich melde ihn zum nächsten Ersten bei der GEZ an und beantrage gleichzeitig eine Gebührenbefreiung (sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt)

...oder ich melde ihn zum nächsten Ersten bei der GEZ an und sorge dafür, daß die Beiträge gezahlt werden

...oder ich sehe keinerlei Rundfunkgeräte in dem Chaos, das immerzu in dieser Wohnung herrscht oder weil ich immer wieder meine Brille vergesse, wenn ich zu ihm komme, weise ihn aber darauf hin, daß er sich natürlich anmelden müßte, wenn er denn Rundfunkgeräte haben sollte, und daß es nicht gut ist und fürchterliche Konsequenzen haben kann, dieser Pflicht zuwider zu handeln (und daß er niemals Menschen in die Wohnung lassen soll, mit denen er nicht schon mal einen Kaffee getrunken hat).
Frauke ist offline  
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Alt 15.01.2010, 23:27   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

LOL! Geile Antwort, Frauke

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 16.01.2010, 10:07   #4
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo Frauke,
die Brille ist gut. Und das Chaos ist auch gegeben. Eh ist es mir bis jetzt noch nicht gelungen in die Wohnung zu kommen.
LG
NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 16.01.2010, 11:29   #5
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

ich mache es genau so wie Frauke.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 16.01.2010, 12:27   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ich auch
Tina L. ist offline  
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Alt 16.01.2010, 15:33   #7
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nebenfrage ...

Wenn jemand "RF" zuerkannt bekommen hat (aus Behinderungsgründen, nicht wegen finanzieller Notlage) , und das dann auch bei der GEZ durchgegangen ist - muß ich dann ganz schnell eine Tarnkiste für den vorhandenen Fernseher bauen oder ihn samt kleinem Radio im Keller verbuddeln - falls mal jemand kontrollieren kommen wollte? (Ähm, es handelt sich um meine Mutter, die in einem Pflegeheim lebt)
Gruß - jelka
 
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Alt 16.01.2010, 16:00   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Warum solltest Du?

Mit einem RF im Ausweis wird man auf Antrag bei der GEZ von den Rundfunkgebühren befreit.
Tina L. ist offline  
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Alt 16.01.2010, 16:44   #9
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Wunderbar,
dann kann ich ja, wenn der Antrag auf Alg.II hoffentlich positiv entschieden wird, den Fernseher anmelden und gleichzeitig die Befreiung beantragen. So wäre dann alles im Lot.
Gruß NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 16.01.2010, 22:29   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Die Anmeldung aber auf den folgenden Monat datieren. Die Befreiung wird erst ab dem nächsten Monat gewährt und sonst muß für einen Monat noch gezahlt werden.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
gez, gez anmeldung, gez-befreiung, gez-gebühren


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