Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Betreuerkollegen,
wie haltet Ihr es mit der GEZ,
wenn ein Betreuter seit einigen Jahren keine GEZ angemeldet hat?
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15.01.2010, 21:17 | #1 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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GEZ
Hallo liebe Betreuerkollegen,
wie haltet Ihr es mit der GEZ, wenn ein Betreuter seit einigen Jahren keine GEZ angemeldet hat? Eure Antwort interessiert mich sehr. Gruß NaDa |
15.01.2010, 22:56 | #2 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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entweder...
...ich melde ihn zum nächsten Ersten bei der GEZ an und beantrage gleichzeitig eine Gebührenbefreiung (sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt) ...oder ich melde ihn zum nächsten Ersten bei der GEZ an und sorge dafür, daß die Beiträge gezahlt werden ...oder ich sehe keinerlei Rundfunkgeräte in dem Chaos, das immerzu in dieser Wohnung herrscht oder weil ich immer wieder meine Brille vergesse, wenn ich zu ihm komme, weise ihn aber darauf hin, daß er sich natürlich anmelden müßte, wenn er denn Rundfunkgeräte haben sollte, und daß es nicht gut ist und fürchterliche Konsequenzen haben kann, dieser Pflicht zuwider zu handeln (und daß er niemals Menschen in die Wohnung lassen soll, mit denen er nicht schon mal einen Kaffee getrunken hat). |
15.01.2010, 23:27 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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LOL! Geile Antwort, Frauke
Gruss, MurphysLaw |
16.01.2010, 10:07 | #4 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo Frauke,
die Brille ist gut. Und das Chaos ist auch gegeben. Eh ist es mir bis jetzt noch nicht gelungen in die Wohnung zu kommen. LG NaDa |
16.01.2010, 11:29 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
ich mache es genau so wie Frauke. Gruß Heiner |
16.01.2010, 12:27 | #6 |
Gesperrt
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Beiträge: 2,294
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Ich auch
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16.01.2010, 15:33 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nebenfrage ...
Wenn jemand "RF" zuerkannt bekommen hat (aus Behinderungsgründen, nicht wegen finanzieller Notlage) , und das dann auch bei der GEZ durchgegangen ist - muß ich dann ganz schnell eine Tarnkiste für den vorhandenen Fernseher bauen oder ihn samt kleinem Radio im Keller verbuddeln - falls mal jemand kontrollieren kommen wollte? (Ähm, es handelt sich um meine Mutter, die in einem Pflegeheim lebt)
Gruß - jelka |
16.01.2010, 16:00 | #8 |
Gesperrt
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Beiträge: 2,294
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Warum solltest Du?
Mit einem RF im Ausweis wird man auf Antrag bei der GEZ von den Rundfunkgebühren befreit. |
16.01.2010, 16:44 | #9 |
ehrenamtliche Betreuerin
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Beiträge: 166
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Wunderbar,
dann kann ich ja, wenn der Antrag auf Alg.II hoffentlich positiv entschieden wird, den Fernseher anmelden und gleichzeitig die Befreiung beantragen. So wäre dann alles im Lot. Gruß NaDa |
16.01.2010, 22:29 | #10 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Die Anmeldung aber auf den folgenden Monat datieren. Die Befreiung wird erst ab dem nächsten Monat gewährt und sonst muß für einen Monat noch gezahlt werden.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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gez, gez anmeldung, gez-befreiung, gez-gebühren |
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