Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für einen Feueralarm in der Psychiatrie im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zu Pigeon: es ist sicher richtig, dass die Feuerwehr grundsätzlich jedem Alarm nachgehen muss, daher richteten sich meine Einwände auch ...
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11.02.2021, 09:38 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,819
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Zu Pigeon: es ist sicher richtig, dass die Feuerwehr grundsätzlich jedem Alarm nachgehen muss, daher richteten sich meine Einwände auch weniger gegen diese als gegen die Einrichtung. Und der folgende Beitrag hat das deutlich bestätigt: mehr als 20 Fehlalarme monatlich??? Und jedesmal das ganz große Theater? Da könnte die Feuerwehr ja direkt am Krankenhaus eine mobile Brandwache aufstellen. Im Ernst: hier ist ja wohl eine Desorganisation des Krankenhauses im großen Stil gegeben. Wenn also Alarmknöpfe frei herumhängen und andauernd gedrückt werden, müssen doch irgendwann Konsequenzen technischer Natur getroffen werden. Pigeon erwähnte die „automatische Brandmeldeanlage“, aber gerade so etwas (vermutlich gekoppelt mit Rauchmeldern) ist es hier ja gerade nicht. Wenn so etwas wie das Geschilderte ständig passiert und die Einrichtung nicht für Abhilfe sorgt, sondern offenbar die Patienten noch abkassiert, liegt ja wohl das Verschulden beim krankenhaus. Da würde ich es mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Und mal schauen, welche Behörde eigentlich die Aufsicht über dieses Krankenhaus hat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.02.2021, 18:18 | #12 | |
Stammgast
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Beiträge: 679
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Zitat:
ja, das stimmt schon. Ich würde in diesem Fall folgerichtig dann naklar beide Rechnungen nicht zahlen. Technische Sicherung allerdings m.E. schwierig. Wer geschlossene Akut-Stationen mit (nicht selten vollends) überfordertem Personal, langen Fluren, Seitenfluren, Unübersichtlichkeit und vielen Menschen mit, naja, herausforderndem Verhalten (sehr vorsichtig ausgedrückt) kennt...es ist halt schwierig da den Überblick zu behalten, geschweige denn Feuermelder besonders zu sichern. Wie? Bruchsicheres Glas > ad absurdum. Aber ich stimme im Kern zu, sicherlich zumindest Mitverschulden Klinik + ggf. Schuldminderung/-ausschluss (oder ggf. mangelnde Rechtswidrigkeit bezügl. der unerlaubten Handlung) auf Seiten des Betroffenen. Ergebnis: siehe HorstD > jedenfalls nicht zahlen! Grüße von Florian |
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