Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mitarbeiterin des Pflegedienstes ist vorsorgebevollmächtigt...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitarbeiterin des Pflegedienstes ist vorsorgebevollmächtigt... im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, meine geistig behinderte Betreute (EV in Vermög.) lebte zeitlebens mit ihrer Mutter, die vorgestern 91jährig verstarb. ich hatte ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 08.03.2021, 17:18   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Mitarbeiterin des Pflegedienstes ist vorsorgebevollmächtigt...

Liebe KollegInnen,

meine geistig behinderte Betreute (EV in Vermög.) lebte zeitlebens mit ihrer Mutter, die vorgestern 91jährig verstarb.

ich hatte die Betreuung vor einem halben Jahr übernommen, da eine Verwandte nicht mehr Betreuerin sein wollte, es gäbe Kompetenzgerangel mit dem Pflegedienst, der für Mutter und Tochter arbeitet.

In den letzten 4 Jahren hatte eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes, die im Rahmen der Pflegeversicherung Entlastungsleistungen durchführt, beide Damen vollständig von sich abhängig gemacht. So hatte sie bsw. Kontovollmacht über das immense Vermögen der nun verstorbenen Mutter, und regelte nach Gusto Stunden ohne Abstimmung stetig nach oben. Alles wurde aus dem Vermögen der Mutter bezahlt - hier werde ich nach Erhalt des bestehenden Testaments erstmals Einblick erhalten.

Da ich es für untragbar und rechtswidrig hielt, dass ein Pflegedienst sich quasi selbst bedient, und die Mutter nach meiner und auch der Meinung der Betreuungsbehörde nicht mehr einwilligungsfähig war, hatte ich im letzten Herbst eine Betreuung für die Mutter angeregt. Diese wurde abgelehnt, da sich die Mitarbeiterin des Pflegedienstes zwischenzeitlich eine Generalvollmacht von der Mutter hatte erteilen lassen und diese der fachärztlichen Gutachterin vorlegte.Diese schloss, dass mithin ja kein Betreuer mehr bestellt werden müsste.

ich hatte die aus meiner Sicht rechtlich problematische Situation erst vor eine Woche mit der Geschäftsführung und der zuständigen PDL diskutiert - ohne Erfolg.

Anfang dieser Woche rief mich besagte Mitarbeiterin an und berichtete, die Mutter läge im Sterben, sie würde die Beerdigung organisieren. Ich verneinte dies und wies darauf hin, dass die Tochter, meine Betreute, bestattungspflichtig sei, und also ich zuständig.

Gestern Mittag erhielt ich eine Mail der PDL, die Mutter sei nun verstorben. Die Mitarbeiterin sei für mich nicht zu sprechen, sie verwalte weiter die Angelegenheiten der Verstorbenen.

Ich stellte mich also in der Klinik vor, um die Bestattung zu organisieren, und erfuhr, dass man nicht wisse, wo der Leichnam sei. Nach mehreren Telefonaten erfuhr ich dann, die "Betreuerin" der Mutter habe die Verstorbene von einem Bestatter abholen lassen. Nach langen Diskussionen über die DSGVO verriet man mir schließlich auch, um welchen Bestatter es sich handelte.
Hier erfuhr ich, dass die Mitarbeiterin des Pflegedienstes als gesetzliche Betreuerin einen Vertrag über die Bestattung abgeschlossen hatte - die Vollmacht gälte über den Tod hinaus.

Daraufhin habe ich unverzüglich bei der Nachlassabteilung der zuständigen Bank sämtliche Vollmachten widerrufen und alle Konten sperren lassen (Gefahr in Verzug).
Sobald mir das Testament vom Nachlassgericht zugestellt sei, würde ich mich entsprechend legitimieren.

Als eigentlich Zuständige konnte ich nun ja nicht ein 2. Mal eine Bestattung beauftragen ... der Bestatter meinte aber, er würde mir dann die Rechnugn schicken ... ich wies darauf hin, dass Rechnungsnehmerin die Vertragspartnerin sei, die das Verfahren gegen meinen Willen an sich gezogen hat und mE nun auch bezahlen muss. Eine Kopie des Vertrages könne er mir nicht geben, weil ich ja nicht (i.V.) Vertragspartnerin sei.

Seht Ihr / sehen Sie die Angelegenheit wie ich, oder habe ich etwas übersehen?

Und kann eine für den eingesetzten Pflegedienst eingesetzte Mitarbeiterin überhaupt bevollmächtigt werden. Ist das nicht ein klassisches In-Sich-Geschäft?


Ich freue mich über Rückmeldungen.

Mit kollegialen Grüßen,


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2021, 18:40   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin


Eine Vorsorge- oder Generalvollmacht ist ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag (Grüße aus Ferengi-Land).
Da kann man reinschreiben, was man will.


Ob die Pflegerin sich selbst beauftragen kann hängt davon ab, ob sie in der Vollmacht vom §181 BGB befreit ist (der regelt die Insichgeschäfte).


So, wie Du den ganzen Rest beschrieben hast, klingt es schwer nach Bereicherung der Pflegerin.

Hier solltest Du versuchen, den Anfangsverdacht zu erhärten und die Betreuung um die weitere Verfolgung dieses Verdachtes und ggf. notwendige Strafverfahren erweitern lassen. Und dann eine*n findige*n RA*in konsultieren.

Da jemand die Langfingernägel auszureißen würde mir Spaß machen...


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2021, 18:46   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Hallo,

nein, ein In-sich-Geschäft ist es nicht - außer vielleicht für die Extra-Stunden -, abgesehen davon kann man die Befreiung nach §181 BGB auch in eine Vollmacht aufnehmen. Für die Betreuerbestellung wäre es ein Ausschluss-Kriterium (§1896 Abs. 3 BGB). Bei Vollmacht gilt leider: Volle Mach kann man an jeden verteilen, den man selbst für geeignet hält.. auch wenn man sich in einem Menschen täuscht (oder die Manipulation nicht mehr begreift). Hier kollidieren Privatautonomie und staatlicher Eingriff (z. B. über Kontrollbetreuung).

Wäre ich PDL, würde ich so eine Mitarbeiterin entlassen, da sie sich nicht über meinen Dienst an vulnerable Klientel heran machen soll.

Du kannst als Vertreterin der Erbin natürlich die Vollmacht sofort widerrufen. Dem Bestatter würde ich mitteilen, dass dies erfolgt ist und er mit einer Vertreterin ohne Vertretungsmacht einen Vertrag geschlossen hat - er also schauen muss, wo er sein Geld her bekommt. Das ist nicht so ganz unproblematisch - da Bestattungskosten aus dem Nachlass zu zahlen sind etc. - aber ich würde es versuchen.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39