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Arbeitsvertrag / PG3 und Krankschreibung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitsvertrag / PG3 und Krankschreibung? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen, Infos: - Betreuter 58 Jahre - C2 jahre bekannt - zunächst allein Wohnen (Wohnung besteht noch / ...


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Alt 02.10.2021, 17:36   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
Standard Arbeitsvertrag / PG3 und Krankschreibung?

Guten Tag zusammen,

Infos:
- Betreuter 58 Jahre
- C2 jahre bekannt
- zunächst allein Wohnen (Wohnung besteht noch / Mietvertrag auch)
- in der Öffentlichkeit einen Krampfanfall erlitten.
- über das KH in ein Wohnheim / Pflegeheim mit PG3 übergeleitet.
- Es besteht noch ein Arbeitsvertrag - Krankengeld am 23.06 (Klinikaufenthalt) ausgelaufen (Da keine Krankschreibung mehr)
- Konto leider gekündigt, kurz nach der Legitimation. Vermögen ist nicht vorhanden. Keine Chance gehabt zu reagieren. Eine Neueinrichtung wird verweigert.

1. Gibt es eine Möglichkeit die Krankschreibung Rückwirkend zu bescheinigen? Der Hausarzt verweigert dies.
2. direkt in die Erwerbsminderungsrente oder andere Ideen? Aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrages (Busfahrer) bin ich gerade etwas überfordert
3. Neueinrichtung des Kontos wird verweigert - ist das rechtens? Der Betroffene konnte nicht reagieren, er war nachweißlich erkrankt?


Schönenes Wochende wünsche ich euch allen

Gruß
Danielbl ist offline  
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Alt 02.10.2021, 18:21   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
- über das KH in ein Wohnheim / Pflegeheim mit PG3 übergeleitet.
Ist denn die Rückkehr in die eigene Wohnung definitiv ausgeschlossen?

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
- Es besteht noch ein Arbeitsvertrag - Krankengeld am 23.06 (Klinikaufenthalt) ausgelaufen (Da keine Krankschreibung mehr)
Zum Verständnis, das Krankengeld wurde während des laufenden Klinikaufenthalts beendet?

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
- Konto leider gekündigt, kurz nach der Legitimation. Vermögen ist nicht vorhanden. Keine Chance gehabt zu reagieren. Eine Neueinrichtung wird verweigert.
Mit welcher Begründung?

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
1. Gibt es eine Möglichkeit die Krankschreibung Rückwirkend zu bescheinigen? Der Hausarzt verweigert dies.
Ist nach einem so langen Zeitraum definitiv ausgeschlossen, aber wieso will der Hausarzt nicht mehr krankschreiben?

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
2. direkt in die Erwerbsminderungsrente oder andere Ideen? Aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrages (Busfahrer) bin ich gerade etwas überfordert
Der Arbeitsvertrag ist hier erstmal schnuppe, solange der Betreute im Pflegeheim lebt und ganz offensichtlich nicht arbeiten kann. Hat aber den Vorteil dass der Betreute in jedem Fall kranken- und pflegeversichert bleibt bis der Arbeitgeber kündigt.


Handelt es sich eigentlich um ein privates Busunternehmen, oder ist der Betreute im öffentlichen Dienst beschäftigt?


Ich würde mich hier direkt an das Sozialamt wenden, denn das Krankengeld ist ja ausgelaufen und ALG (sowohl 1 als auch 2) halte ich, solange der Betreute im Pflegeheim wohnt für ausgeschlossen. Die dürften dann prüfen ob ein vorrangiger Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, aber erstmal muss ja der Heimplatz als solcher gesichert sein.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.10.2021, 20:44   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ist denn die Rückkehr in die eigene Wohnung definitiv ausgeschlossen?
Der Betreute lehnt eine Rückkehr in die eigene Wohnung ab. Er möchte in der Einrichtung verbleiben.


Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Zum Verständnis, das Krankengeld wurde während des laufenden Klinikaufenthalts beendet?
Der KH Aufenthalt endete am 23.06 - am gleichen Tag endete mit der Bescheinigung des KH´s auch die "Krankmeldung". Leider hat hier niemand mehr an eine Folgebescheinigung gedacht. Ich habe Letzte Woche eine beim Hausarzt geholt.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung?
Ausstehende Rechnungen wurde nicht bezahlt, u.a. Führungsgebühren o. ähnliches. Ich hatte nach der legitimation direkt die Kündigung im Briefkasten. Das Konto existiert bereits nicht mehr.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ist nach einem so langen Zeitraum definitiv ausgeschlossen, aber wieso will der Hausarzt nicht mehr krankschreiben?
Er schreibt weiterhin Krank. Die Frage war nur wegen der Rückwirkenden Krankmeldung. Es fehlt aktuell die Zeit vom 23.06 bis letzte Woche Freitag, also fast drei Monate.



Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Handelt es sich eigentlich um ein privates Busunternehmen, oder ist der Betreute im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Es ist ein privates Busunternehmen.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
ch würde mich hier direkt an das Sozialamt wenden, denn das Krankengeld ist ja ausgelaufen und ALG (sowohl 1 als auch 2) halte ich, solange der Betreute im Pflegeheim wohnt für ausgeschlossen. Die dürften dann prüfen ob ein vorrangiger Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, aber erstmal muss ja der Heimplatz als solcher gesichert sein.
Einen Antrag beim Sozialamt habe ich bereits gestellt. Ich werde dann die Rente noch mal prüfen, allerdings sieht das schlecht aus.

Vielen Dank für die Mithilfe.

Gruß
Danielbl ist offline  
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Alt 04.10.2021, 20:52   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Danielbl Beitrag anzeigen
Ausstehende Rechnungen wurde nicht bezahlt, u.a. Führungsgebühren o. ähnliches. Ich hatte nach der legitimation direkt die Kündigung im Briefkasten. Das Konto existiert bereits nicht mehr.
Wenn die Bank kündigt weil sie die Kontoführungsgebühren nicht abbuchen kann muss das Konto ja ganz massiv im Minus gewesen sein. Da würde ich auf jeden Fall nochmal nachhaken.


Unter der Annahme, der Betreute hat tatsächlich Schulden bei seiner alten Bank, würde ich mir auf jeden Fall eine andere Bank suchen und dort ein Konto eröffnen. Ein Konto bei einer Bank zu haben, bei der man verschuldet ist, macht nur Probleme.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.10.2021, 20:56   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
Standard

Wir reden hier von 17,90 Euro. Der Betreute hat lt. Bankmitarbeiterin drei Mahnungen erhalten und nicht auf diese reagiert. (Wie auch, er war im KH)

Finde diese Kündigung ganz schön übertrieben.

Habe bereits bei einer anderen Bank angefragt.

Vielen Dank für die Hilfe.
Danielbl ist offline  
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Alt 11.10.2021, 12:43   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
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Guten Tag liebe Leute,


die Kündigung der Bank, für das Girokonto:

Sehr geehrt XY,
wir haben vergeblich um den Ausgleich Ihrer Kontoüberziehung gebeten.
Wir kündigen daher den Kontokorrentvertrag fristlos gemäß Ziffer 26
Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Anlehnung an §5 des Sparkassengesetz NRW, weil Sie trotz Aufforderung nicht für den Ausgleich Ihres Girokontos gesorgt haben.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir eventuelles Guthaben gemäß des uns zustehenden Pfandrechts gemäß Ziffer 21 der AGB verwerten.
Infolge der Kündigung des Vertragsverhältnisses sind wir gemäߧ 31 Abs. 2 Nr. 5 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 DSGVO gehalten und berechtigt, Daten über den vorliegenden Zahlungsrückstand an die Schufa Holding AG zu übermitteln,
sofern die Forderung nicht binnen Frist ausgeglichen wird und dies zur
Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist. Im übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise einschließlich Ihres Widerrufsrechts gemäß Art. 13, 14 und 21 DSGVO, die Sie unter
www.ksk-koeln.de/datenschutz einsehen können.
Zur Vermeidung weiterer Zinsen und Kosten überweisen Sie den Gesamtbetrag
gemäß Aufstellung auf unser Konto mit der IBAN DEXXXX unter Angabe Ihrer Kontonummer im Verwendungszweck.




Die Bank verweigert eine Neueinrichtung eines Kontos. Der Klient konnte Nachweislich nicht reagieren (Pflegefall, ITS, Pflegefall, Pflegeheim - sechs Monate).


Gerade war ich bei der Volksbank. Die lehnt eine Aufnahme des Klienten ab! Bevor ich nun von Tür zu Tür geschickt werde, wollte ich mich bei euch erkundigen.

Muss die Sparkasse mich bzw. meinen Klienten wieder aufnehmen? Welche rechtliche Begründung habe ich für ein neues Konto bei einer anderen Bank?

Ich denke, ich zahle gerade etwas Lehrgeld, am Anfang meiner Betreuer Karriere.

Danke
Danielbl ist offline  
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Alt 11.10.2021, 12:45   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Das Zauberwort ist „Basiskonto“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.10.2021, 13:10   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.02.2020
Beiträge: 23
Standard

Hallo Hr. Deinert,


Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe bereits mit Simsalabim "Basiskonto" bei der Filiale vorgesprochen. Ebenfalls hatte ich mich über die "ZKA-Empfehlung 1995" erkundigt.

Aufgrund meines fehlenden Faches,- und Methodenkompetenz werde ich allerdings entweder auf den Arm genommen oder ich bin zu blauäugig.

Vielen Dank für eure Hilfe,

Gruß
Danielbl ist offline  
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Alt 11.10.2021, 13:30   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Die Sparkasse darf die Eröffnung eines Basiskontos verweigern. Die Nichtzahlung der Kontoführungsgebühren ist ein Grund, der die Eröffnung eines Basiskontos ausnahmsweise unzumutbar macht.


Die Volksbank hätte den Klienten nicht ablehnen dürfen. Es muss hier Beschwerde bei der BaFin wegen unberechtigter Verweigerung eines Basiskonto eingereicht werden.
Pichilemu ist offline  
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