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LVR Eingliederungshilfe abgelehnt;drohende Kosten in Höhe von über 20.000 Euro!Hilfe!

Dies ist ein Beitrag zum Thema LVR Eingliederungshilfe abgelehnt;drohende Kosten in Höhe von über 20.000 Euro!Hilfe! im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Das hier wird jetzt eine etwas längere Angelegenheit und ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Mein Vater ...


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Alt 03.12.2014, 18:44   #1
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Unglücklich LVR Eingliederungshilfe abgelehnt;drohende Kosten in Höhe von über 20.000 Euro!Hilfe!

Hallo. Das hier wird jetzt eine etwas längere Angelegenheit und ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.
Mein Vater wohnt seit diesem Jahr in einem Heim für Menschen mit Mehrfachbehinderung und psychischer Grunderkrankung. Er war bislang Selbstzahler. Nun ist kein Geld mehr da.
In der Einrichtung wurde mir gesagt, dass ich Bescheid geben solle, wenn absehbar wird, dass die Kosten nicht mehr von meinem Vater getragen werden können. Das habe ich getan, mir wurde der Antrag für den LVR erklärt, ich habe diesen gestellt und die nötigen Unterlagen eingereicht.

Ich habe mich im Vorfeld natürlich informiert (oder es zumindestens versucht... offensichtlich bin ich dabei nämlich kläglich gescheitert... lol.. ). Ich habe mit einer Dame vom LVR telefoniert, die mir gesagt hat, ich müssen auf den Tag genau ausrechnen, bis wann das Geld ausreicht, also den Stichtag, an dem das Schonvermögen erreicht ist, und diesen dem LVR mitteilen. Ich müsse jedoch darauf achten, dass die Rentenzahlung für den jeweiligen Monat nur bis zum Stichtag meinem Vater gehöre und ab dem Stichtag müsse mein Vater das Geld an den LVR abtreten, da der LVR Anspruch auf die Rente hat, sobald die Kosten durch den LVR übernommen werden. Der Stichtag wäre der 23.07.2014 gewesen.
Von der Abrechnung des Heimes wurde mir mitgeteilt, ich solle die Juli Rechnung nicht begleichen, da man sich dort nicht sicher sei, ob der 23.07.2014 der exakte Stichtag sei. Daher würde erst abgewartet, bis der LVR die Zusage schickt und das exakte Datum der Kostenübernahme angibt, danach würde die Rechnung dann gesplittet werden.
Alles klar, habe ich dummes Ding gedacht und könnte mir dafür selbst in den Ar** beißen... Ich habe also alles so gemacht wie es mir gesagt (leider gesagt... schriftlich habe ich hierüber nichts :/ ) wurde und es war offensichtlich grundlegend falsch.
Ich habe diesen Sonntag die Ablehnung im Briefkasten gefunden.

Der Grund ist, dass mein Vater am 23.07. noch über 5000 Euro auf seinem Konto hatte. Die Eingliederungshilfe aber nur dann gewährt worden wäre, wenn mein Vater am 23.07. nur noch den Schonbetrag von 2600 Euro auf dem Konto hätte aufweisen können bzw. viel mehr, das sein gesamtes Vermögen gewesen wäre.
Wie oben beschrieben, ist mir ja aber gesagt worden, dass ich die Rechnung für Juli vor erst nicht erst bezahlen soll und selbst wenn ich es doch gemacht hätte, hätte ich sie erst im August bezahlen können, da die Rechnungen immer erst im Folgemonat, also rückwirkend, ausgestellt werden. Hätte ich aber mit der Antragsstellung bis August gewartet und die Rechnung wider "Anweisung" gezahlt, hätte der LVR auch erst ab August bezahlt, da dieser nicht rückwirkend zahlt, sodass vom 24.07. bis zum entsprechenden Datum des Antragseingangs eine Versorgungslücke entstanden wäre. ( Das Heim hat einen Tagessatz von ca 177 € pro Tag. Ergo wären allein vom 24.07. - 1.8. schon über 1500 Euro angefallen, die mein Vater von seinem Schonvermögen hätte zahlen müssen).
Die Tagessätze die mein Vater vom 1.07. bis zum 23.07. zahlen muss, überschreiten das Schonvermögen bereits. Das Problem, so erklärte die Dame vom LVR nach der Ablehnung mir, sei, dass der Gesetzgeber keine fiktiven Kosten berücksichtige und da diese Kosten noch nicht gezahlt seien, seien sie als fiktiv zu berücksichtigen, denn man könne nicht sagen "ja da fallen aber noch Kosten an, also habe ich den Schonbetrag erreicht" - tolle Wurst. Ich habe ihr dann erklärt, dass die Rechnung für Juli aber erst im August ausgestellt wird und sie antwortete darauf hin, dass ich die Kosten bis zum Schonbetrag dann schon ohne Rechnung hätte überweisen müssen, da ich ja ohnehin wüsste, dass die Rechnung nie unter 5000 Euro ausfällt.

Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Bank meines Vaters anscheinend nicht dazu in der Lage ist, Kontoauszüge außer der Reihe auszustellen. Mir wurde damals von der Bank nur ein Online Banking Zugang zugestanden, normalerweise, das hat mir die Bankberaterin diese Woche gesagt, können die Kontoauszüge dort auch ausgedruckt werden. Als sie mir dies zeigen wollte ging es nicht und ließ sich auch nicht aufklären warum. Kontoauszüge am Automaten kann ich auch keine ziehen (nach dem Gespräch mit der Dame diese Woche ist es plötzlich doch kein Problem und ich bekomme eine Karte, damit ich Kontoauszüge des Girokontos ziehen kann). Ich bekomme die Kontoauszüge des Girokontos und des Sparkontos per Post zugesandt. Giro monatlich, die des Sparkontos halbjährlich. Ich sollte für den Antrag auch den aktuellen Sparauszug vorweisen, konnte ich aber erst einen Monat nach der Aufforderung, da ich auch nach Vorsprache in der Bank keinen außerhalb der Reihe erhalten habe...
Das ganze Procedere hat sich hierdurch natürliuch nur unnötig weiter nach hinten heraus gezogen.

Nun liegt die Ablehnung seit Sonntag vor. Nahezu fünf Monate nach Antragsstellung. Heimkosten pro Monat ca. 5500 Euro. Macht bis Anfang Dezember ca 27.500 Euro Pflege- / Heimunterbringungskosten die nun offen stehen - und mir zittern die Knie.
In der ganzen Zeit wurden, natürlich in Absprache mit dem Heim, da alle Beteiligten ja davon ausgegangen sind, dass eine Zusage gegeben wird, keine Rechnungen gezahlt. Da mir vom LVR am Telefon gesagt wurde, mein Vater müsse die Rentenbeträge, die er dann ab Antragsstellung erhält an den LVR überweisen, haben sich auch noch 5.000 Euro Rentenbeiträge angesammelt.

Nach der Ablehnung habe ich mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie hat gesagt ich solle, zum Vermeiden von Folgekosten, den Betrag bis zum Erreichen des Schonbetrages an das Heim überweisen und konnte so die Kosten der Juli Rechnung und einen Teil der Augustrechnung begleichen (unter Einbezug der Rentenbeträge von Juli bis Dezember). Auch habe ich sofort einen Neuantrag gestellt, da die Sachbearbeiterin des LVR mir gesagt hat, dieser würde auch nicht mit einem Einspruch kollidieren. Seitens des Heimes wurde mir die gleiche Handhabung nahe gelegt. Ich habe das Geld nun also überwiesen und bereits einen Neuantrag gestellt. Einen Einspruch habe ich auch schon verschickt, bin mir nach dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin aber mittlerweile leider ziemlich sicher, dass dieser gnadenlos abgeschmettert werden wird.

Nun ist es so, dass mein Vater 1. natürlich nicht für die Kosten aufkommen kann, 2. ich als Betreuer, der den Antrag gestellt hat, meinem Vater als Betreuten somit finanziellen Schaden beschert habe und somit hierfür haftbar gemacht werden kann und dies sicherlich auch werde. Nur weil es keine Absicht war, wird das Heim ja nicht auf die Unterbringungskosten verzichten :/

Das Heim hat sich heute bei mir gemeldet, mir das genaue Datum mitgeteilt, bis wann die Kosten nun gedeckt worden sind und mir geschrieben, ich solle ab diesem Datum (zur Erinnerung: im August) einen Neuantrag beim LVR stellen. "Ätschibätsch" denkt sich der LVR, denn die zahlen ja nichts rückwirkend und da der Neuantrag erst ab Antragseingangsdatum gilt, fällt dieser Zeitraum nicht in die Kostenübernahme, sofern der Antrag denn dieses mal bewilligt wird. Es hieß ich brächte nur einen Nachweis zu erbringen, dass der Schonbetrag jetzt erreicht ist. Die Bank konnte mir aber wieder keinen Kontoauszug des Sparbuches ausstellen... Jetzt habe ich sozusagen eine Finanzaufstellung mit Unterschrift und Stempel erhalten und eingeschickt.. Ich hoffe das reicht. Wenn ich jetzt wieder ein halbes Jahr warten muss... Ja Halleluja.

Jetzt besteht immer noch ein Schuldenberg von ca. über 20.000 Euro. Ich bin erst seit einem Jahr ausgelernt und "Berufsstarter". Ich habe immer darauf geachtet nie Schulden zu machen, habe noch nie etwas auf Raten gezahlt. Und jetzt DAS! Ich überlege zum ersten Mal seit 2011, ob ich die Betreuung niederlegen soll. Ich bin wirklich am Boden zerstört. Ich habe auch keine Familie, die mir unter die Arme greifen könnte. Finanziell leider überhaupt nicht und auch emotional nicht wirklich.

Morgen habe ich einen Termin mit dem Sozialarbeiter des Heimes, da dieser sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben möchte. - Auch wenn es nichts bringen sollte, ist es doch ein ziemlich tröstendes Gefühl zu wissen, dass man nicht alleine gelassen wird und das Unverständnis nicht nur einem selbst Zuteil wird.

Ich habe meinen Onkel heute auch eine SmS geschickt und ihn nach Kontaktdaten von einem Anwalt gefragt, bei dem wir zu Zeiten des "Wir müssen das Haus verkaufen-Problems" waren.
Suada ist offline  
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Alt 03.12.2014, 18:45   #2
Ich bin neu hier
 
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Standard Zeichenbeschränkung... hier der Rest:

- Bringt es überhaupt noch ewas nocheinmal ein Schreiben nachzusenden, wenn der Einspruch doch schon eingelegt wurde?
- Kennt sich überhaupt irgendjemand mit diesem ganzen Procedere noch wirklich aus?
- Ich habe auch im Internet gelesen, dass ein Anspruch nicht ab Antragsdatum besteht, sondern ab dem Tag, an dem dem Amt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für einen Antrag vorliegen.
(Nach § 18 Abs. 1 SGB XII setzt die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.)
Ich habe ja jetzt das Schreiben, bis wann die Rechnungen gezahlt wurden. Und den Erstantrag vorher gestellt. Könnte hiermit evtl. etwas angefangen werden, um auch noch Kostenübernahme vor dem Zweitantrag durchzuboxen?
- Ich habe am Anfang meiner Betreuung gelesen, dass das Land NRW 2007 eine Haft- und eine Vermögenshaftpflicht für ehrenamtliche Betreuer abgeschlossen hat. Ich habe diese bereits kontaktiert und eine Email Adresse von der Dame erhalten, die für NRW zuständig ist. Ich habe mich ersteinmal nach dem Ablauf erkundigt, bisher aber keine Antwort erhalten. Musste sich schon einmal jemand an diese Stelle wenden? Mir wurde von dem Herren, der mir die Email Adresse gegeben hat, gesagt, dass meine erste Schilderung sich so anhört, als hätte ich gute Chancen, dass die Kosten von der Versicherung getragen werden, allerdings muss natürlich eine schriftliche Beschreibung des Schadenhergangs eingereicht werden. Natürlich ist diese Wahrheitsgemäß zu beantworten, gar keine Frage, aber manchmal scheitern solche Dinge ja auch an der falschen Formulierung. Da dies die letzte Möglichkeit für mich wäre, "meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen" :/ wüsste ich nun gerne ob dies dort auch der Fall ist? Kann man das auch alleine schaffen ohne ein Jura- oder Sozialstudium absolviert zu haben oder holt man sich da doch lieber einen Anwalt an die Seite?


Ach Leute... Ich weiß einfach nicht mehr weiter Hoffentlich liest sich überhaupt jemand diesen ellenlangen Text durch.
Suada ist offline  
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Alt 03.12.2014, 21:30   #3
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Moin Suada

So etwas über das konzentriert schwachsinnige Verhalten eines Kostenträgers habe ich nur ganz selten gelesen. So blöd muss ein Laden wirklich erst einmal sein.
Inzwischen ist Dein Vater unterhalb des Freibetrages? Prima.
damit besteht Anspruch auf einen Beratungsschein oder ggf. Vervahrenskostenhilfe. Suche einen im Sozialrecht versierten Anwalt auf, und lasse ihn das LVR vermöbeln.

Alles andere ist m.E. nur ein Reisenhaufen Arbeit für Dich mit der großen Chance das Ganze nur noch zu verschlimmern.

Normalerweise stellt man einen Antrag. Formlos und rechtzeitig (gerne auch ein oder zwei Monate vorher. Formalitäten kommen hinterher.
Wenn ein Kostenträger vernünftig ist, dann gibt er die KÜ und fordert den Freibetrag übersteigenden Vermögensbetrag entweder an dann Kostenträer oder die Einrichtung zu überweisen und damit gut.
Vor allem macht der Kostenträger eine genaue Berechnung, in der
der zu überweisende Betrag als auch der übernommene Betrag fixiert ist. Das Herumgehüner mit dem genauen Stichtag ist völlig unprofessioneller Schwachsinn.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.12.2014, 22:18   #4
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Hallo. Erst einmal danke, dass du dir die Mühe gemacht und das alles durchgelesen hast
Naja. Ich muss sagen, dass ich bisher alles ganz gut mit den Ämtern regeln konnte. Aber in diesem Fall beiße ich gefühlt auf Granit!
Ich habe eigentlich auch damit gerechnet, dass wenn etwas kommt das keine Zusage ist, es eher darauf hinausläuft, dass der Antrag erst ab einem späteren Zeitpunkt genehmigt wird ala "Jetzt kann er noch selbst zahlen aber da vorraussichtlich ab in einer Woche der Betrag unterschritten wird ab dann und dann"- nur natürlich schöner formuliert
Oder so wie du es schon gesagt hast dazu aufgefordert wird den von dir erwähnten den Freibetrag übersteigenden Vermögensbetrag zu überweisen.

Auf die simple Idee
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Suada
Inzwischen ist Dein Vater unterhalb des Freibetrages? Prima.
damit besteht Anspruch auf einen Beratungsschein oder ggf. Vervahrenskostenhilfe. Suche einen im Sozialrecht versierten Anwalt auf, und lasse ihn das LVR vermöbeln.
bin ich ehrlich gesagt noch gar nicht gekommen!
Ich stand, als ich den Bescheid in den Händen hatte und an die Konsequenzen gedacht habe erst einmal regelrecht unter Schock!
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht...
Jetzt ist die Frage aber.. Reicht es schon alleine unter dem Freibetrag zu sein, um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können? Oder muss man dazu schon Empfänger von Leistungen sein?

Schon mal vielen Dank für diesen Denkanstoß.
Suada ist offline  
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Alt 05.12.2014, 20:39   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin,

eigentlich reicht es, kein Geld (Vermögen) mehr zu haben und sein Einkommen für die Heimkosten aufbrauchen zu müssen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.12.2014, 05:59   #6
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Ja ich habe kommenden Montag einen Termin beim Anwalt. Mal schauen was der dazu sagt.
Bei der Vermögenshaftpflichtversicherung habe ich mich auch gemeldet und soll vjetzt die Bestellungsurkunde, den Schriftverkehr zw. dem LVR und mir und eine formlose Schadenhergangsbeschreibung einsenden.
Puh... ich verbleibe gespannt
Suada ist offline  
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Alt 05.02.2015, 13:25   #7
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Huhu.

Die Sache ist ja nun schon 2 Monate her. Darf ich fragen wie das ausgegangen ist? Interessiert mich einfach nur
Boomer ist offline  
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Alt 06.02.2015, 09:13   #8
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Hallo
Danke der Nachfrage. Aber die Sache ist immer noch nicht endgültig geklärt. Ich habe den Einspruch eingelegt und gleichzeitig einen Neuantrag gestellt (laut Brief der Sachbearbeiterin reichte hierfür ein Nachweis darüber, dass das Geld aufgebraucht ist), da sich dies laut Sachbearbeiterin nicht gegenseitig beeinflusst, aber sicherstellt, dass ab Oktober bzw ab Posteingang auf jeden Fall gezaht werden müsste. Seit ich die Nachweise erbracht habe, habe ich nichts mehr vom LVR gehört.
Habe daher letzten Monat nocheinmal dort angerufen. Meine Sachbearbeiterin hat mir dann gesagt, dass der Fall wegen des Einspruches jetzt von einem Fallmanager bearbeitet wird und wenn sie es richtig sieht wahrscheinlich ab August letzten Jahres gezahlt wird, dass sie aber natürlich keine verbindlichen Angaben machen kann und dass es noch dauern wird, bis ich den verbindlichen Bescheid bekomme.Außerdem hat sie gesagt, dass nie die Rede von einem Neuantrag gewesen sei. Dabei habe ich die Aufforderung zu e Bytes minem Neuantrag sogar schriftlich! Von ihr, bin sogar noch zusätzlich am Telefon dazu aufgefordert worden und hatte sie sogar gefragt, ob sich der Neuantrag und der Einspruch irgendwie in die Quere kommen können.
Tja... und jetzt sitze ich hier und warte, warte und warte...
Und das Heim zeigt sich zum Glück (noch) sehr kulant. Ich stehe mit der Dame in der Abrechnung in Kontakt und berichte ihr sofort wenn es etwas neues gibt (oder nach längerer Zeit eben auch, dass es immer noch nichts neues gibt). Sie trägt das dann immer wieder an den Vorstand heran, damit die auch wissen warum immer noch kein Geld kommt.
Die Sachbearbeiterin hat mich im Vorfeld auch dazu angewiesem wegen des nötigen Neuantrages die Einkünfte durch die Rente, die bei Zahlung ab dem Datum durch den Erstantrag ja an den LVR hätten gehen müssen, an das Heim zu überweisen. Das habe ich dann natürlich aus Angst, dass der Antrag sonst wieder angelehnt wird getan und nachgewiesen. Jetzt sagt sie, da sie ja nur etwas von einem Neuantrag erwähnt haben mag, dass diese Renten bei Zahlung ab August an den LVR überwiesen werden müssen ^^ Super...
Habe aber schon mit dem Heim gesprochen und sobald die Zusage vom LVR irgendwann mal da sein sollte spielen die mit und überweisen das Geld zurück, damit ich es an den LVR überweisen kann. ..
Auf Dauer ziemlich zermürbend.
Ich überlege auch ernsthaft die Betreuung abzugeben, wenn sich das Thema irgendwann doch nochmal erledigen sollte. :/
Suada ist offline  
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Alt 06.02.2015, 15:16   #9
Held der Arbeit
 
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard Dann erst recht nicht

Größer als die Panik vor Beginn ist nur noch die Genugtuung, wenn es dann doch geklärt ist. Und wenn sich eine Lösung abzeichnet (klingt danach), werden "die anderen" sich gut überlegen, wie sie künftig mit dir sprechen.

Seit ich eine Pflegekostenrechnung von ca, 3.000 auf 1/10 runterechnen konnte, ist die Dame in der Verwaltung auch ganz geschmeidig. (Neues Programm, und sie war froh, dass jemand den Fehler gefunden hatte)

Könnte trotzdem nochmal spannend sein, einen RA wegen Schadenersatz/Aufwendungen/Schmerzensgeld zu konsulitieren.

Munter bleiben
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--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 21.02.2015, 14:06   #10
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Ich habe heute den Ablehnungsbescheid gegen den Einspruch erhalten, mein Anwalt möchte jetzt wissen, ob ich gegen den LVR vor Gericht ziehen möchte. Wäre dann allerdings alles auf eigene Kosten.

Und vor einigen Tagen die Antwort von der Vermögenshaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer erhalten. Die Versicherung sagt ich habe keinen Fehler gemacht und da ich ehrenamtlicher Betreuer bin kann nicht davon ausgegangen werden, dass ich Regelungen wie die mit dem fiktiven Geldbetrag kenne. Weil mich keine Schuld trifft, zahlt die Versicherung jedoch auch nicht. Die Versicherung sieht die Schuld beim Pflegeheim, da dieses professionell tätig ist und mir diese Informationen auf meine Nachfrage hätte mitteilen müssen. Ich soll erst einmal abwarten und je nachdem wie es ausgeht (da lag der Bescheid noch nicht vor) würde die Versicherung einen Rechtsstreit gegen das Wohnheim tragen, da dieses nach deren Meinung für die Kosten aufkommen müsse.

Jetzt erst mal bis Montag abwarten und dann schauen was die verschiedenen Stellen zu den neuen Infos .
Suada ist offline  
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heim, hilfe, lvr, schulden, sozialhilfe


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