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Unterbringung möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung möglich? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dich mit dem SPdI rumzuschlagen wäre reine Zeitverschwendung. Lies mal die letzten beiden Beiträge- darin liegt die Lösung....


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Alt 14.09.2022, 18:09   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Dich mit dem SPdI rumzuschlagen wäre reine Zeitverschwendung. Lies mal die letzten beiden Beiträge- darin liegt die Lösung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 14.09.2022, 18:28   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn Kv Beiträge nicht relativ zeitnah gezahlt bzw. wenigstens mit Dringlichkeit beantragt werden sitzt man in der Regel richtig im Dreck. Und eine ordentliche KH Behandlung kann man vergessen .
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Alt 14.09.2022, 18:50   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.09.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Und wenn man vielleicht hoft oder glaubt das regelt sich dann durch oder mit dem JC, da muss ich leider ernüchternd mitteilen, dass das regelmäßig nicht so ist. So etwas habe ich wöchentlich in meinem Postkorb und in den seltesten Fällen kann ich da noch helfen oder bei der Krankenkasse etwas erreichen oder je nachdem was der Grund ist, also hätte der Kunde es z.B. tun können aber hat es nicht getan oder auch der Betreuer nicht, dann schaut man dem Schiff meist nur noch beim Untergehen zu.

Das klingt hart. Aber genau so einen Fall habe ich gerade. Es tut mir leid für den Kunden, der dahinter steckt. Aber hier habe ich eine rechtliche, die ich in allen Fällen die sie in meinem Buchstabenbereich betreut seit 2 Jahren nicht einmal ans Telefon bekomme, die nie zurückruft (und ich gebe meine Büronummer selten raus), wo ich von der Assistenz abgewimmelt werde und dann Schreiben bekomme, wo man nur denkt Anwalt halt. Aber Unterlagen einreichen kann sie nicht, nur Widersprüche schreiben und da lasse ich auch mal das Schiff Untergehen.

Wirklich kümmere dich um die KV. Der Rattenschwanz dahinter ist weit größer als der hinter den Mietzahlungen.
zersplittert ist offline  
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Alt 15.09.2022, 07:30   #14
Forums-Azubi
 
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Ort: Brandenburger Raum
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von zersplittert Beitrag anzeigen
... dann bitte nett an §37 SGB II erinnern und wenn es eine gemeinsame Einrichtung ist FW RN 37.10/11 wo fesgehalten ist, dass auch eine bevollmächtigte Person den Nachweis erbringen kann. Ja es wird auch von der Persönlichen Vorsprache gesprochen, aber kein Gesetz ohne Ausnahme. In sogenannten Schutzfällen (Frauenhaus etc) kann es vorkommen, dass Kunden die Wohnung nicht verlassen können, somit die persönliche Vorsprache aus Sicherheitsaspekten nicht möglich ist. Wir können in so einem Fall davon absehen, wenn wir es sicher und nachvollziehbar dokumentieren können. Ähnliche Situationen habe ich z.B. bei geplanten Entlassungen aus dem Maßregelvollzug, wo die Kunden nicht einfach sofort bei Antragsstellung zu mir kommen können, örtlich oder weil die Entlassung noch nicht finalisiert ist. In solchen Fällen braucht es ein belastbares schriftliches Dokument.
Danke für die Arbeitsanweisung, so habe ich etwas, worauf ich mich beziehen kann. Gestern war leider niemand im JC zu ereichen.

Zitat:
Zitat von zersplittert Beitrag anzeigen
Gibt es einen Haus- oder Facharzt oder einen anderen Gesundheitsdienst, der mit im Boot ist und hier ergänzend zu deiner Aussage zu bedtätigen, dass eine persönliche Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
Ich denke, die Hausarztin würde das bestätigen, denn sie hat auch ein Attest für das Gericht ausgefüllt und nun wurde die Betreuung für 7 Jahre beschlossen.

Zitat:
Zitat von zersplittert Beitrag anzeigen
Und bezüglich der Erwerbsfähigkeit, hier würde ich, wenn es unklar ist ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht zweigleisig fahren, weil das JC ggf ohnehin dazu auffordert. Antrag bei der DRV auf EMR (selbst wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird oftmals die Ablehnung verlangt, um sich nicht Haftbar zu machen, falls man was übersehen hat und der Kunde doch einen Anspruch hat) und ich würde einen Antrag beim Jobcenter auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit stellen. Hier ist aber auch zu beachten, dass es manche JC gibt, die auch eine ungeklärte Erwerbsfähigkeit als Grund sehen Leistungen nicht weiter zu gewähren und sich nicht an das Prinzip der Erstattungsansprüche halten. Fachlich ist das nicht richtig, da die Möglichkeit besteht und so Nachteile für den Kunden vernieden werden.
EM-Rente habe ich bereits beantragt, nur da dürfte halt noch vieles ungeklärt sein, weil ich keine Unterlagen habe, aber Antrag läuft erstmal.

Zitat:
Zitat von zersplittert Beitrag anzeigen
Aber ich möchte noch was zu bedenken geben, wenn der Klient die ganze Zeit hilfebedürftig ist, Miete bekommt er nachgezahlt, die meisten Kommunen haben entsprechende Fachstellen wo man rechtzeitig bei dem Thema Wohnungsnotfälle vorsprechen kann, das Geld ist nicht weg. Ja, auch KV beträge werden nachbezahlt, aber ehrlich, jemand der so krank ist der sollte zu aller erst krankenversichert sein. Zumindest muss da eine Lösung her.
Fachstelle habe ich schon kontaktiert, die kennen Ihn ja auch schon aber auch die können nichts machen, wenn er keine Kontakte zu lässt. Die waren auch bei der letzten Räumungsankündigung mit im Boot und auch da hat er im Vorfeld nicht reagiert, erst als dann der Gerichtsvollzieher und Polizei vor der Tür stand. Und sobald die KV die Abmeldung vom JC erhält, werde ich die freiwillige Versicherung sicherstellen! War vielleicht mein Denkfehler, die Wohnung höher anzusetzen.

Vielen DANK!!!! Auch an die anderen Schreiber!
JaBiCb ist offline  
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Alt 15.09.2022, 08:01   #15
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Bitte mal ein paar Daten nachliefern? Wie alt ist der Betreute? Welche Art Rente wurde beantragt?

Offenbar hat der Betroffene noch ALG-1-Anspruch? Ja, da muss man eigentlich selbst zur AA. Steht in § 141 SGB III. Aber bei Krankheit kann das stattdessen der Betreuer - muss dann auch zu Fuß dorthin (laut BSG), Rechtsgrundlage ist § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Das Betreuungsgutachten mitbringen, ist der Beweis für die Krankheit. Der Betroffene ist dann (via ALG 1 oder 2) wieder pflicht-krankenversichert. Das muss sofort laufen. Das mit dem Personalausweis ist Blödsinn, dass der Betreute lebt, ergibt sich aus den gerichtlichen Feststellungen zur Betreuerbestellung.

Im Moment ist er freiwillig versichert, § 188 Abs. 4 SGB V - obligatotische Anschlussversicherung Also NICHT ohne KV! Da hat wohl wieder jemand eine falsche Auskunft gegeben. Das ggü der Kk klarstellen.

Und ja, wenn jemand in einer solch depressiven Phase ist (selbst wenn das sich mit Suchtfolgen mischt), wird nur eine geschlossene stat. Behandlung funktionieren. Unverzüglich Antrag nach § 1906 BGB stellen, zugleich auch Antrag, der Betreuungsbehörde die Gewaltanwendung und Wohnungsöffnung nach § 326 FamfG zu erlauben. Kopie an BtB. Für eine Psych-KG- Unterbringung ist das wohl nicht akut genug, die „Kollegen“ wollen nur die Klienten, die schon zum Sprung am Fester stehen. Pontius Pilatus lässt grüßen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.09.2022, 09:46   #16
Forums-Azubi
 
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Ort: Brandenburger Raum
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bitte mal ein paar Daten nachliefern? Wie alt ist der Betreute? Welche Art Rente wurde beantragt?
Der Betreute ist BJ 65 und ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Offenbar hat der Betroffene noch ALG-1-Anspruch? Ja, da muss man eigentlich selbst zur AA. Steht in § 141 SGB III. Aber bei Krankheit kann das stattdessen der Betreuer - muss dann auch zu Fuß dorthin (laut BSG), Rechtsgrundlage ist § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Das Betreuungsgutachten mitbringen, ist der Beweis für die Krankheit. Der Betroffene ist dann (via ALG 1 oder 2) wieder pflicht-krankenversichert. Das muss sofort laufen. Das mit dem Personalausweis ist Blödsinn, dass der Betreute lebt, ergibt sich aus den gerichtlichen Feststellungen zur Betreuerbestellung.
Ich habe heute schon mit dem JC gesprochen, weder Arbeitsvermittler noch zuständiger Mitarbeiter der Leistungsabteilung ist im Dienst. Der vertretende Mitarbeiter hat recherchiert und bespricht sich mit der Fachabteilung - ich soll heute noch Rückantwort bekommen. ALG I Anspruch ist nicht klar, Agentur hat noch nicht alle Zeiten erfasst, deswegen müsste es wirklich geprüft werden. Ich mache dort auch nochmal Druck!

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und ja, wenn jemand in einer solch depressiven Phase ist (selbst wenn das sich mit Suchtfolgen mischt), wird nur eine geschlossene stat. Behandlung funktionieren. Unverzüglich Antrag nach § 1906 BGB stellen, zugleich auch Antrag, der Betreuungsbehörde die Gewaltanwendung und Wohnungsöffnung nach § 326 FamfG zu erlauben. Kopie an BtB. Für eine Psych-KG- Unterbringung ist das wohl nicht akut genug, die „Kollegen“ wollen nur die Klienten, die schon zum Sprung am Fester stehen. Pontius Pilatus lässt grüßen.
Ok. Bin noch nicht so lange dabei und es wirkt alles schon sehr krass, für mich und dann auch sicherlich auf den Betreuten.
JaBiCb ist offline  
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Alt 15.09.2022, 16:09   #17
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BJ 65, dann wird das JC ohnehin zum Antrag auf Altersrente auffordern wenn dadurch keine erheblichen Finanziellen Nachteile entstehen. Geringe Abzüge sind prinzipiell erst mal kein Grund sondern unter gewissen Umstönden zumutbar.

Liegt denn eine aktuelle Rentenberechnung für die Altersrente vor. Wie hoch wäre die, wenn der B jetzt ggf vorzeitig unter Abzug in Rente ginge? (Mich wundert es, dass seitens des JC noch nicht die Aufforderung kam die Rentenauskunft einzureichen. Das ist bei dem Alter definitiv Pflicht.)
zersplittert ist offline  
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Alt 15.09.2022, 16:11   #18
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BJ = Baujahr (nicht etwa „bis jetzt“) 65 ? Das hieße 57 Jahre alt und noch etwas zu früh für eine Altersrente, sorry.
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Horst Deinert

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Alt 15.09.2022, 16:29   #19
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Wollte gerade korrigieren 😉. Ist mir auch aufgefallen
zersplittert ist offline  
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Alt 15.09.2022, 23:52   #20
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Ich habe das jetzt mal grob überflogen aber ich würde zu einem antrag auf einstweilige anordnung gegen das Jobcenter raten, damit die die Leistungen erstmal weitergewähren.
Michael77 ist offline  
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