Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung möglich? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dich mit dem SPdI rumzuschlagen wäre reine Zeitverschwendung. Lies mal die letzten beiden Beiträge- darin liegt die Lösung....
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14.09.2022, 19:09 | #11 |
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dich mit dem SPdI rumzuschlagen wäre reine Zeitverschwendung. Lies mal die letzten beiden Beiträge- darin liegt die Lösung.
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14.09.2022, 19:28 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn Kv Beiträge nicht relativ zeitnah gezahlt bzw. wenigstens mit Dringlichkeit beantragt werden sitzt man in der Regel richtig im Dreck. Und eine ordentliche KH Behandlung kann man vergessen .
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14.09.2022, 19:50 | #13 |
Einsteiger
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Ort: NRW
Beiträge: 17
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Und wenn man vielleicht hoft oder glaubt das regelt sich dann durch oder mit dem JC, da muss ich leider ernüchternd mitteilen, dass das regelmäßig nicht so ist. So etwas habe ich wöchentlich in meinem Postkorb und in den seltesten Fällen kann ich da noch helfen oder bei der Krankenkasse etwas erreichen oder je nachdem was der Grund ist, also hätte der Kunde es z.B. tun können aber hat es nicht getan oder auch der Betreuer nicht, dann schaut man dem Schiff meist nur noch beim Untergehen zu.
Das klingt hart. Aber genau so einen Fall habe ich gerade. Es tut mir leid für den Kunden, der dahinter steckt. Aber hier habe ich eine rechtliche, die ich in allen Fällen die sie in meinem Buchstabenbereich betreut seit 2 Jahren nicht einmal ans Telefon bekomme, die nie zurückruft (und ich gebe meine Büronummer selten raus), wo ich von der Assistenz abgewimmelt werde und dann Schreiben bekomme, wo man nur denkt Anwalt halt. Aber Unterlagen einreichen kann sie nicht, nur Widersprüche schreiben und da lasse ich auch mal das Schiff Untergehen. Wirklich kümmere dich um die KV. Der Rattenschwanz dahinter ist weit größer als der hinter den Mietzahlungen. |
15.09.2022, 08:30 | #14 | ||||
Forums-Azubi
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Beiträge: 37
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Vielen DANK!!!! Auch an die anderen Schreiber! |
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15.09.2022, 09:01 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,410
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Bitte mal ein paar Daten nachliefern? Wie alt ist der Betreute? Welche Art Rente wurde beantragt?
Offenbar hat der Betroffene noch ALG-1-Anspruch? Ja, da muss man eigentlich selbst zur AA. Steht in § 141 SGB III. Aber bei Krankheit kann das stattdessen der Betreuer - muss dann auch zu Fuß dorthin (laut BSG), Rechtsgrundlage ist § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Das Betreuungsgutachten mitbringen, ist der Beweis für die Krankheit. Der Betroffene ist dann (via ALG 1 oder 2) wieder pflicht-krankenversichert. Das muss sofort laufen. Das mit dem Personalausweis ist Blödsinn, dass der Betreute lebt, ergibt sich aus den gerichtlichen Feststellungen zur Betreuerbestellung. Im Moment ist er freiwillig versichert, § 188 Abs. 4 SGB V - obligatotische Anschlussversicherung Also NICHT ohne KV! Da hat wohl wieder jemand eine falsche Auskunft gegeben. Das ggü der Kk klarstellen. Und ja, wenn jemand in einer solch depressiven Phase ist (selbst wenn das sich mit Suchtfolgen mischt), wird nur eine geschlossene stat. Behandlung funktionieren. Unverzüglich Antrag nach § 1906 BGB stellen, zugleich auch Antrag, der Betreuungsbehörde die Gewaltanwendung und Wohnungsöffnung nach § 326 FamfG zu erlauben. Kopie an BtB. Für eine Psych-KG- Unterbringung ist das wohl nicht akut genug, die „Kollegen“ wollen nur die Klienten, die schon zum Sprung am Fester stehen. Pontius Pilatus lässt grüßen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.09.2022, 10:46 | #16 | |||
Forums-Azubi
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15.09.2022, 17:09 | #17 |
Einsteiger
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Ort: NRW
Beiträge: 17
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BJ 65, dann wird das JC ohnehin zum Antrag auf Altersrente auffordern wenn dadurch keine erheblichen Finanziellen Nachteile entstehen. Geringe Abzüge sind prinzipiell erst mal kein Grund sondern unter gewissen Umstönden zumutbar.
Liegt denn eine aktuelle Rentenberechnung für die Altersrente vor. Wie hoch wäre die, wenn der B jetzt ggf vorzeitig unter Abzug in Rente ginge? (Mich wundert es, dass seitens des JC noch nicht die Aufforderung kam die Rentenauskunft einzureichen. Das ist bei dem Alter definitiv Pflicht.) |
15.09.2022, 17:11 | #18 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,410
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BJ = Baujahr (nicht etwa „bis jetzt“) 65 ? Das hieße 57 Jahre alt und noch etwas zu früh für eine Altersrente, sorry.
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15.09.2022, 17:29 | #19 |
Einsteiger
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Ort: NRW
Beiträge: 17
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Wollte gerade korrigieren 😉. Ist mir auch aufgefallen
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16.09.2022, 00:52 | #20 |
Stammgast
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Beiträge: 816
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Ich habe das jetzt mal grob überflogen aber ich würde zu einem antrag auf einstweilige anordnung gegen das Jobcenter raten, damit die die Leistungen erstmal weitergewähren.
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