Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme/Gabe bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke Frank,
das wäre echt toll.
Von einer begrenzten Anzahl der Gaben tgl. stand da ja nichts, also konnte ich ...
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10.09.2008, 23:35 | #11 |
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Danke Frank,
das wäre echt toll. Von einer begrenzten Anzahl der Gaben tgl. stand da ja nichts, also konnte ich meinen Widerspruch auch nur gegen das richten, was da stand. Dabei ging es um die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente. Wenn sie was anderes meinen, dann sollen sie das auch bitte so schreiben. |
11.09.2008, 20:24 | #12 |
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Also ich habe bei uns heute die Fachabteilung gefragt und diese hätte daran nichts zu beanstanden.
Des Weiteren habe ich noch ein passendes Urteil für euch herausgesucht! Kanzlei für Sozialrecht, Seniorenrecht, Behindertenrecht in Dortmund Ich würde wie folgt vorgehen: - Kurzen Widerspruch schreiben (Begründung auf dieses Urteil beziehen) - Urteil komplett ausdrucken und anhängen - WICHTIG: Direkt an Geschäftsführung (PERSÖNLICH) schicken + ggf. an die Rechtsabteilung der Krankenkasse - Geht dann meistens viel viel schneller! WICHTIG: Hier handelt es sich um ein Urteil! Nicht um eine Empfehlung oder sonstiges. Hoffe ich konnte euch weiterhelfen. Bitte haltet mich auf dem laufenden was dabei rauskommt. |
12.09.2008, 07:44 | #13 |
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Vielen lieben Dank Frank!!!!
Menno, ich habe schon Widerspruch eingelegt, mit dem was ich gefunden hatte, aber ich werde es aber einfach noch einmal anhängen. Keine Ahnung wie viel Zeit die sich nun (mal wieder) lassen wollen, denn die Tropfen müssen ja jetzt gegeben werden und nicht irgendwann mal... |
13.09.2008, 10:41 | #14 |
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Du hast immer die Möglichkeit unterlagen nachzureichen. Also nix wie los! Persönlich abgeben und abstempeln lassen! Macht immer Sinn, sonst heisst es nachher noch du warst nicht da!
Kannst jetzt auf Risiko gehen, die weiteren zwei Mal auf Privatrechnung (zu Kassensätzen) machen zu lassen und diese nachtrträglich bei der Krankenkasse einreichen. Ist aber ein kleines Risiko. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass es keine Ablehnung geben wird. |
14.09.2008, 17:02 | #15 |
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Hallo Frank,
vielen lieben Dank. Ich habe es gleich als Nachtrag gefaxt und mit einen Sendebericht ausdrucken lassen. Dieser ist eine Kopie der 1. Seite, damit ich beweisen kann, dass ich genau das gefaxt habe und es durchgelaufen ist. Das habe ich nämlich mal bei Herrn Deinert gelernt, als das alte Fax den Geist aufgegeben hatte, habe ich mir direkt eines gekauft, was den Sendebericht in Form von einer Kopie ausdruckt. Ich werde berichten! |
18.09.2008, 12:08 | #16 |
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Hallo,
habe gerade die Post aufgemacht und die Antwort erhalten. Die übernehmen die 5 x tgl. Gabe der Augentrofen und helfen meinem Widerspruch für den gesamten Zeitraum ab! Danke Dir Frank, ich denke, dass das Nachschieben von dem Urteil auf noch mit auf die Sprünge geholfen hat! Heute ist ein guterTag! |
18.09.2008, 13:08 | #17 |
Berufsbetreuerin
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Hey super!
Gut zu wissen, dass das auch so geht! LG Nadine |
18.09.2008, 20:57 | #18 |
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Freut mich, dass ich helfen konnte!
Bei Fragen einfach wieder melden. |
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