Dies ist ein Beitrag zum Thema Schufa Eintrag bei Einwilligungsvorbehalt bei Vermögenssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe als ehrenamtlicher Betreuer inzwischen drei gesetzliche Betreuungen. Bei meiner letzten Betreuung habe ich den Bereich Vermögenssorge mit ...
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06.06.2005, 15:47 | #1 |
Technischer Administrator
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Beiträge: 343
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Schufa Eintrag bei Einwilligungsvorbehalt bei Vermögenssorge
Hallo,
ich habe als ehrenamtlicher Betreuer inzwischen drei gesetzliche Betreuungen. Bei meiner letzten Betreuung habe ich den Bereich Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt durch mich erhalten. Das hat sich auch schon direkt als sehr gute Entscheidung herausgestellt, da mein Betreuter bei Vodafone einen "Pack-alles-rein" Tarif abgeschlossen hat und mit einem Freund im ersten Monat mal eben 300 € vertelefoniert hat. Ich habe dann nach Rücksprache mit Vodafone dem Vertrag nicht zugestimmt und damit war die Sache schnell vom Tisch. Der Sachbearbeiter von Vodafone gab mir den Rat, für meinen Betreueten einen Schufa Eintrag erstellen zu lassen, aus dem ersichtlich ist, das mein Betreuter nur enigeschränkt geschäftsfähig ist. Nun meine Frage, weiß jemand wie man das praktisch umsetzt, an wen ich mich wenden muß ? Viele Grüße Achim |
07.06.2005, 10:19 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Schufaeintrag
Hallo Achim,
wer rein soll oder will, hat Probleme und wer nicht rein will oder wieder raus, ebenso. Soweit ich weiß, sind Mitgliedschaft oder Titel erforderlich, soll heißen, entweder beantragt ein Geldinstitut den Eintrag oder jemand hat einen rechtkräftigen Titel (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss o. dgl.) aufgrund dessen, ein Eintrag erfolgt. Allein der Einwilligungsvorbehalt ist m.E. nicht eintragsfähig. Gleichwohl würde ich mit dem Geldinstitut, wo der Betreute sein Konto führt, in Kontakt treten und mit denen die Angelegenheit klären. Die haben am Ehesten die Möglichkeit, a) sich selbst einen Vermerk im Konto zu hinterlegen (sofern noch nicht geschehen) und b) als Mitglied/Kunde der Schufa die Angelegenheit zu klären. Gruß Heinz |
11.06.2005, 19:00 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Schufa Eintrag bei Einwilligungsvorbehalt bei Vermögenssorge
Moin Achim
Wenn die Geschichte über einen Handy-Betreiber gelaufen ist, dann ist der Berater von Vodafone auch nicht so ganz auf dem Laufenden... Für ein Handy mit Vertrag ist der Provider eigentlich verpflichtet bei der Schufa nach Ainträgen anzufragen. Kommt ein Vertrag zustande, gibt der Provider der Schufa dies bekannt (wenn er nicht pennt). - Ganz unabhängig davon, ob dem Vertrag wg. Einwilligungsvorbehalt widersprochen wird. Ebenso sollte der Provider es auch bei der Schufa melden, wenn dem Vertrag widersprochen wurde (insbesondere, wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt). Schon allein um sich selbst (und andere) vor weiteren ungültigen Vertragsabschlüssen zu schützen. Vielleicht wußte es der Sachbearbeiter nicht, oder er hatte keinen Bock. Ich war zumindest erstaunt, als ich gestern eine Schufa-Abfrage gesehen und darin einen Handy-Vertrag entdeckt habe... MfG Imre |
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Stichworte |
aufgabenkreis, handy, handyvertrag, mobilfunkvertrag, schufa, schulden |
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