Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf der das? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich verstehe im Moment nicht worum es Di so geht...
Einerseits hast Du selber um den Einwilligungsvorbehalt gebeten, nun hast ...
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17.09.2015, 23:21 | #21 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Ich verstehe im Moment nicht worum es Di so geht...
Einerseits hast Du selber um den Einwilligungsvorbehalt gebeten, nun hast Du ihn und suchst nach Möglichkeiten diesen auszuhebeln, warum?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
17.09.2015, 23:31 | #22 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Ebay war bisher oft für mich eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt aufzubessern. Meine Befürchtung ist nun, das das wegfallen könnte. Wenn es um größere, langfristige Verträge ist mir das schon klar mit dem Einw. Vorbehalt.
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17.09.2015, 23:35 | #23 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Der sog. Eiwi gilt für alle finanziellen Dinge Deines aktuellen Lebens, auch für Ebaygeschäfte...
Wenn es Deinem Betreuer zu heikel wird kann er zB. auch Ebay über diesen Eiwi informieren, jedenfalls würde ich das machen wenn es Sinn macht...
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18.09.2015, 13:10 | #24 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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@November:
Bei ALG II gibt es kein "Lebensunterhalt aufbessern"! Jedes Einkommen, und sei es noch so klein, ist ausnahmslos beim Jobcenter anzumelden (§ 60 SGB I). Ließ dir noch mal agw's Beitrag in #2 und meinen unter #3 durch. So wie du dich hier äußerst, scheinen deine Verkäufe auf eBay und amazon gewerbsmäßig zu sein. Im übrigen kennen die Strafgerichte kein Erbarmen, wenn es um Sozialbetrug (gehört zum Betrug § 263 StGB) geht. Da wird schnell mal das Höchstmaß ausgeurteilt, auch wenn es um Ersttäter geht. Das sind 5 Jahre Haft vorgesehen und die kann man dann nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Vor allem dann, wenn die Handlungen fortwährend vorgenommen werden. Da ist dann jede Versteigerung eine Einzeltat, somit tatmehrheitlich nach § 53 StGB. Dies führt dann zwar zur Gesamtstrafenbildung, wodurch das Gesamtergebnis unter der Summe der Einzelstrafen liegt. Es führt aber nicht zur Folge des § 52 StGB, wonach nur die höchst Strafe aller Einzelstrafen zu berücksichtigen ist. An deiner Stelle würde ich schleunigst mit Verkäufen bei eBay und amazon aufhören und möglichst die Einnahmen durch Vorlage der Kontoauszüge beim jobcenter anzeigen. Dann kommst du wahrscheinlich noch einmal mit einer Rückforderung davon. Sollte es anderweitig ans Licht kommen, kann es böse werden.
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18.09.2015, 16:54 | #25 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 27
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Ich beziehe kein ALGII und hab auch sonst nichts mit dem Jobcenter zu tun. Ich bekomme Erwerbsmind. Rente und Wohngeld, sonst hab ich keine Vergünstigungen. Trotz meiner 80% GdB,
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18.09.2015, 19:26 | #26 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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O.K., diesbezüglich ist es wohl unproblematisch.
Dennoch bleiben die Punkte 1 und 3 aus #3. Im Zeifel musst du Umsatzsteuern zahlen, je nachdem, wieviel du durch deine Verkäufe einnimmst. Weil du die ganze Sache gewerbsmäßig machst, musst du auch die ganz normale Gewährleistungen bieten, wie es jeder Händler tun muss. Auch das ist bereits vielfach durch den BGH bestätigt. Selbst in dem Fall, dass du die Auktionen als Privatauktionen benennst. Das ist völlig unbeachtlich.
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18.09.2015, 19:31 | #27 |
Stammgast
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Beiträge: 992
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Die Höhe der Rente richtet sich nach deinen eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Wie stark du in deiner Gesundheit eingeschränkt bist, spielt keine Rolle. Es muss nur belegt sein, dass du weniger als 3 Stunden auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Dann hast du Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
Immerhin hast du aber so viel Rente, dass du deinen Grundbedarf sowie die Wohnkosten fast vollständig aus deiner Rente gedeckelt hast. Damit kommt durch das Wohngeld mehr Geld rein, als ein ALG-II- oder Grundsicherungsempfänger hat.
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19.09.2015, 22:37 | #28 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 27
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Das wird für mich aber ganz schön schwer, mich daran zu gewöhnen weniger bei Ebay zu kaufen. Das Angebot und die Versuchen sind eben doch sehr groß.
Aber das ist ja beim Einkaufen hier beim Discounter irgendwie nicht anders. |
16.10.2015, 11:47 | #29 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Der Betreuer kann Dir ja nur das zur Verfügung stellen, was nach Abzug der Fixkosten übrig bleibt. Der Betrag muss dann aber auch so verteilt werden, dass Du auch in Monaten mit 5 Wochen genug Geld bekommst, dh der Betrag muss auf 52 Wochen verteilt werden...
Grundsätzlich macht es auch Sinn, etwas geld zurückzubehalten..für Anschaffungen wie Kleidung oder Stromnachzahlungen oder sowas... |
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Stichworte |
ebay, einwilligungsvorbehalt |
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