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endgültige Beendigung eines Betreuung

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HI Habe schon vor MOnaten mal dieses Thema angeschnitten. NUn sieht es so aus, das ich meine Betreuung aufgrung tiefsitzender ...


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Alt 29.01.2005, 17:57   #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard endgültige Beendigung eines Betreuung

HI
Habe schon vor MOnaten mal dieses Thema angeschnitten. NUn sieht es so aus, das ich meine Betreuung aufgrung tiefsitzender Meiningsverschiedenheiten endgültig loswerden möchte.Ich habe wirklich alles versucht ich gehe psychisch kaputt dabeiDas ist um so tragischer als am Anfang meiner Betreuung alles sehr gut lief. Aber jetzt läuft endgültig alles aus dem Ruder.Mann sagt mir nun ich würde die Betreuung nicht loswerden sondern dann jemand anderen kriegen.Das will ich aber nicht.mein Bedarf ist fürs erste erst mal gedeckt.Nun habe ich mal gehört das keine Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten möglich ist. Stimmt das?

Ich habe die betreuung früher immer als hilfreiche Unterstüzung empfunden, aber es sind so gravierende Umstände enstanden das ich nicht mehr von jemanden abhängig sein möchte, der mir einerseits unterstellt ich käme alleine nicht klar aber in Notsizuationen mich immer wieder auf meine Selbstverantwortung verweist.Wohl gemerkt früher war das anders.

Wenn ich schon für alles(krisen und so) die Selbstverantwortung trage, frage ich mich wofür ich dann ne Betreuung brauche. Oder sehe ich das falsch?Nun ich habe mich natürlich auch in letzter Zeit ziemlich zurückgezogen weil ich einfach gemerkt habe ich geh echt vor die Hunde.

Was gibt es für Möglichkeiten das ich ohne das ich jemand anderen vorgesetzt bekomme da raus zu kommen? ich weiß muss ein ärztliches Gutachten erfolgen. Nun da weiß ich nicht so genau wie das ausfällt. Aber ich denke da es soweiso allen egal zu sein scheint was aus mir wird das da wohl auch keine Steine in den Weg gelegt werden. Hoffe ich jedenfalls mal.

Wenn mann mir doch einen neuen Betreuer aufs Auge drücken sollte werde ich mit dem jegliche Zusammenarbeit verwieigern. ich denke da kann der auch nichts machen.Mein Vetrauen reicht nicht mehr für einen Neuanfang.

Es soll zwar nocgh am Mittwoch ein gespräch stattfinden, aber cih denke ich werde dort nicht erscheinen geredet habe ich lange genug. Und habe auch keinen Bock das es mir dann Tagelang wieder schlecht geht.

Ich denke wenn doch alles meine eigene Verantwortung ist, dann übernehme ich die auch, dann brauch ich und will ich auch keine Unterstützung mehr.Das schliesst natürlich auch ein das ich alleine klarkommen muß. ist mir schon bewusst.

Es ist also eine Wahl zwischen zwei Katatrohen.Aber letztendlicjh kann ich mit meinem Leben machen was ich will.

Nee nee sowas ist mir noch nie passiert. Komme mir vor wie in einem nicht endenwollenden Alptraum.

Was meint ihr wie stehen meine Chancen?

LG MOMO
 
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Alt 30.01.2005, 20:10   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ende der Betreuung

Hallo Momo,

ist schon echt sch..., bevormundet und andererseits im Stich gelassen zu werden. So sollte auch ´ne Betreuung nicht laufen. Kriege es aber immer wieder mit, dass es so läuft. Liegt zum Teil auch an den Betreuten, deswegen werden sie ja auch betreute; zum andern an den BetreuerInnen, die sollten die Kompetenz haben oder aufbringen, dem Betreuten das Leben in ihrer Welt und zu ihrer Außenwelt so zu gestalten, dass Betreute halbwegs leben können.

Ein schöner Proglog, findest du nicht? Sollte dir aber auch Argumentationshilfe sein, um die Betreuung los zu werden. Nicht zum Gespräch zu gehen, hilft dir nicht, macht es nur noch schlimmer, weil dann in deiner Abwesenheit über dich entschieden wird. Und du nimmst dir selbst die Möglichkeit, dich gegen die Fremdbestimmung zu wehren. Also überwinde deinen Frust, schluck Johanniskraut oder Baldrian, jedenfalls werd´ ruhig und geh in die Auseinandersetzung. Nur dann hast du eine Chance, wenn auch eine geringe.

Du hast Recht, gegen den ausdrücklichen Willen keine Betreuung - theoretisch, manchmal auch praktisch. Einer von mir Betreuten ist seit über 13 Jahren multitoxsisch (Heroin, Alkohol, Tabletten, Koks - was er kriegen kann) und ist dementsprechend gestört. Geschlossene Unterbringung, Haft, Kliniken noch und nöcher. Schließlich wurde die psychiatrische geschlossene Unterbringung wie auch die Betreuung aufgehoben, obwohl sich Arzt, ich, Strafrichter und selbst die Mutter des Betreuten für die weitere Betreuung aussprachen. Er hatte es geschafft, dass der Vormundschaftsrichter sagte, wer nicht will, hat schon und soll zusehen, wie er klar kommt.

Entscheidend bei dem Gerangel ist, ob dir die Geschäftsfähigkeit und Eigenverantwortung zugestanden wird oder nicht. Nach deinen Zeilen habe ich da keine Bedenken. Entscheidend ist, dass der/die RichterIn einsieht, dass du ohne die Betreuerin zumindest genauso gut zurecht kommst und andererseits die Betreuung, wenn du dich verweigerst, nur unnötige Kosten dem Staat verursachen. Und dieses Argument der einzusparenden Kosten ist deine Trumpfkarte, mit der du pokern musst. Gerade jetzt, wo alle Welt darüber nachdenkt, dass im Betreuungswesen Kosten eingespart werden sollen, kann es nicht angehen, eine Betreuung gegen den massiven Willen der Betreuten zu erhalten.

Anderenfalls würde ich gegen den Beschluss der weiteren Betreuung oder Verlängerung sofortige Beschwerde einlegen, so dass die Entscheidung vor die Beschwerdekammer des Landgerichts kommt. Dann nimmst du dir einen Anwalt mit Prozesskostenhilfe.

Bleib aber insgesamt bei deiner Vorstellung so ruhig wie möglich. Wird deine Geschäftsunfähigkeit angenommen, also ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, hast du es noch schwerer. Dann kommst du ohne eine ärztliche (neurologische oder psychiatrische) Stellungnahme zu deinem Gunsten nicht weiter.

Viel Erfolg und auch dir ein gutes Jahr
Heinz
 
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Alt 30.01.2005, 21:55   #3
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard endgültige beendigung einer betreuung

Hi Heinz
Dank dir für deine hilfreichen Zeilen.Ich fühle mich echt verstnaden. Ja du hast recht ich werde dem gericht sehr wahrscheinlich klarmachen können, das ich auch ohne Betreuung auskommen kann. Kann mich nämlich sehr gut artikulieren und auf den Mund gefallen bin ich auch nicht:O))))

Schwierig könnte es werden einerseits weil ich eben auch noch andere "Betreuer" habe.Bin da in einem ziemlichen Netz.Ist ambulantes betreutes wohnen und es könnte sein, das die auch gehört werden.

Und meiner Ärztin hab ich vor kurzen auch die Zusammenarbeit aufgekündigt, nicht weil ich so gut alleine klarkomme, sondern weil ich keinen Sinn mehr in allem sehe.Nun sagt mann mir die würde bestimmt gehört werden. Hm......Dumm nur das die Frau mich so gut kennt.

Ich hab die Betreuung ja schon mal kündigen wollen da hat das Gericht einärztliches Attest angefordert. Nun ich habe dann allerdings wieder einen Rückzieher gemacht weil ehrlich gesagt es ohne Betreuung gar nicht so gut läuft. Gelinde ausgedrückt.

Ich will nur nicht mehr sone Betreuung die ich jetzt habe und jemand anderes besseren kenne ich nicht und mich auf das Glücksspiel einzulassen irgendjemand vorgesetzt zu bekommen nee auch keinen großen Bock.

Also dieses Treffen am Mittwoch ist nur ein vierergespräch in der Tagestätte wo ich bin wo auch meine Bezugsbetreuerin dabei ist die mich sehr gut kennt und die die jetzige Situation auch nicht gut findet.Ich habe mich jetzt allerdings entschlossen doch dort zu erscheinen, und wenn es nur dazu ist das ich endlich kapier was abläuft.

Gute Idee das mit dem Baldrian:O))))

Ich habe auch Angst das mann meine Sichtweise der Dinge zu sehr nur auf meine dann angeblich krankheitsbedingte Verzerrung der Reralität bezieht.

Nun ich werde es mal auf mich zukommen lassen schlimmer kann es ja nicht mehr werden, ausser wenn ich dort ausflippen sollte:O)))

Ja ich denke auch das das Gericht einer Aufhebung eher zustimmen wird, schon auf Grund der Einsparungen. Ist nur ne Frage wie ich dann letztendlich damit klarkomme.Und da bin ich mir gar nicht so sicher......

Werde euch auf dem laufenden halten.

LG MOMO
Momo ist offline  
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Alt 31.01.2005, 19:12   #4
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuung aufheben

Hallo,

halte durch, ist echt schwierig mitunter, aber geht. Mein Bekannter ist die Betreuung auch losgeworden, war viel hickhack.

Jetzt bloss dem Gericht keinen Vorwand liefern. Wie heisst es im Fernsehen so schön: alles, was sie ab jetzt sagen oder tun kann gegen sie verwendet werden.

Du schaffst das schon,

Andreas
 
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Alt 06.08.2011, 13:21   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard

Hallo-ich versuche auch meine Betreuung los zu werden,denn auch bei mir ergeben sich seit einiger Zeit Probleme.
Habe mir vom Wirtschaftsgeld ein Fahrrad zusammen gespart(hat lange gedauert-bin aber stolz?)
Aus Sicht der Betreuerrin ein Fehler von mir.
Sie hat uns daraufhin als 4köpfige Familie das Geld gekürzt und jetzt wo ich dringend Geld für neue Reifen brauch-wird mir das nicht aus gehändigt.
Sie will auf Rechnung und ich will bar bezahlen.
Problem hierbei-ein EV
Ich bin nun vor lauter Wut am DO. zu meiner Bank und habe mir mehrere 100Euro auszahlen lassen-bekomme sonst aber Geld auf ein Unterkonto.
Na ja der Ärger ist schon vorprogrammiert.
SabineS ist offline  
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Alt 06.08.2011, 15:46   #6
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard Kooperation oder Konfrontation

hallo beisammen,


eine Betreuung gegen den Willen gibt es seit ein paar Jahren tatsächlich nicht mehr, das setzt aber voraus, daß der Betreute schon von Beginn der Betreuung an (zB bei Körperbehinderung) voll geschäftsfähig ist, oder die Geschäftsfähigkeit zwischenzeitlich wieder eingetreten ist . Letzteres zu entscheiden obliegt aber einem Sachverständigen, der im Auftrag eines Gerichts hierzu ein Gutachten erstellt.

Die Überlegung , die Betreuung los zu werden , wenn frau/man die Kooperation verweigert, führt nicht unbedingt zum Ziel. Ich kann als Betreuer auch ohne Kontakt zum Betreuten eine Betreuung führen, ihn also sozusagen "verwalten" , also mit Behörden kommunizieren und letztlich das Geld verwalten . Bei Bestehen des Einwilligungsvorbehaltes kann ich dem Betreuten das Angebot machen, daß ich ihm jede Woche seinen Lebensunterhalt vorbeibringe. Wenn er nicht da ist , kommt die Kohle eben wieder aufs - gesperrte Konto . Mal schauen wer , das länger durchhält.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 06.08.2011, 17:29   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard

Na ja-wir haben uns auf ein Konto geeinigt wo ich das Geld drauf bekomm-mein Hauptkonto verwaltet sie allein.
Na ja -einen Teil der Kohle die ich mir holte-hab ich auf dieses Konto getan und den Rest-na da wollt ich mir jetzt eben die Reifen kaufen(die vom Auto hinten sind runter)-und ihr dann die Quittung vorlegen.
So kann sie dann aber auch sehen-das ich Geld nicht für Müll ausgebe.
SabineS ist offline  
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Alt 06.08.2011, 20:24   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin Sabine,

wie fwu schon sagte ist eine Kamikazeaktion nicht das klügste, um zu zeigen, dass keine Betreuung mehr nötig ist. Ich vermute Du hast mit der Betreuerin eine Absprach über Deine Finanzen getroffen, die Du leider bei dieser Aktion gebrochen hast, auch wenn Du das Geld nicht für "Müll" ausgegeben hast.


Zitat:
Zitat von SabineS Beitrag anzeigen
Aus Sicht der Betreuerrin ein Fehler von mir.
Dass Du von dem Geld, dass für den Lebensunterhalt von Dir und Deinen Kinder war noch Geld sparen konntest finde ich erstmal nicht so falsch. Mit welcher Begründung sagte Deine Betreuerin dies?

Zitat:
Zitat von SabineS Beitrag anzeigen
und jetzt wo ich dringend Geld für neue Reifen brauch-wird mir das nicht aus gehändigt.
Sie will auf Rechnung und ich will bar bezahlen.
Gegen den Reifenkauf war/ist die Betreuerin nicht gewesen. Ich vermute sie hat für solche Investitionen auch Geld auf Deinem Konto gespart, so dass sie vermutlich nur kein gutes Gefühl dabei hatte, wenn Du mit so viel Geld unterwegs bist. Der Eiwi spielt bei solch Anschaffungen ja auch eine Rolle.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 07.08.2011, 02:24   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard

Ja-es ist genügend Geld drauf.Nur aber was ich nicht verstehe-sie betreut meinen Mann auch,er hat alle Rechte.Mitten in der Schuldentilgung widerholt er seinen Führerschein(MPU)
Beim Autoverkauf ist sie nicht dabei bzw.unterschreibt nicht mit.sämtliche Quittungen brauch er ihr nicht geben-ABER mich kontrolliert sie wie ein Baby.
Dann solln die von mir aus allein arbeiten-ohne mich
SabineS ist offline  
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Alt 07.08.2011, 06:59   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo

Die exakte Formulierung ist, dass gegen den FREIEN Willen in Deutschland niemand betreut werden darf - § 1896 Abs. 1a BGB.
D.h., die freie Willensbildung darf krankheitsbedingt nicht eingeschränkt sein. Ob dies so ist oder nicht, entscheidet ein Gutachter.

Gr. R

BGB - Einzelnorm
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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beendigung der betreuung


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