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Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Imre Holocher Moin moin Kindergeldberechtigt sind die Eltern. Ihnen steht das Kindergeld zu und damit ist es ...


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Alt 24.02.2021, 09:49   #11
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin






Kindergeldberechtigt sind die Eltern. Ihnen steht das Kindergeld zu und damit ist es völlig in Ordnung, wenn es auch weiterhin auf Dein Konto geht.

Es gehört solange nicht zu dem Einkommen des Kindes, wie es nicht auf dem Konto des Kindes eingeht. Erst dann könnte es bei der GruSi angerechnet werden.



Deshalb empfehle ich den Eltern, die sich auch um das Kind kümmern (auch wenn es in einem Heim leben sollte), das Kindergeld weiterhin für sich zu beanspruchen. Eben, weil sie ja auch Aufwendungen für das Kind haben. Das sehen die Sozialämter nicht so gerne, weil sie das KiGe dann nicht anrechnen können, aber wehren können sie sich dagegen nicht.



MfG


Imre



Dankeschön
Kerstin81 ist offline  
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Alt 24.02.2021, 11:54   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Das heisst ich muss egal wie,also auch für den Fall das ich diesen Versorgungsvertrag in Betracht ziehe,trotzdem alle Quittungen sammeln und das am Besten bis zum Ende der Betreuung?
Nein, das hast du falsch verstanden.
Du machst den Versorgungsvertrag für die gesamten Lebensmittel, den Mietanteil usw.


Damit ist der Alltags gesichert und nachweisfrei.


Für alle anderen Dinge/Besonderheiten wie z.B. du kaufst deinem Sohn einen neuen Fernseher von seinem Geld, da musst/solltest du die Quittungen aufheben.



Zitat:
Kann man beim Betreuungsgericht schriftlich erfragen wie das gehandhabt wird und sich dann später darauf berufen?
Die Idee ist gut aber nützt nicht wirklich etwas. Vereinbarungen mit einem Rechtspfleger haben nur für diesen einen Rechtspfleger Gültigkeit. Kommt der nächste kann das wieder ganz anders werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.02.2021, 13:52   #13
Ich bin neu hier
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nein, das hast du falsch verstanden.
Du machst den Versorgungsvertrag für die gesamten Lebensmittel, den Mietanteil usw.


Damit ist der Alltags gesichert und nachweisfrei.

Oh man, ich habe jahrelang der Volljährigkeit entgegen gefiebert, da das Verhältnis zum leiblichen "Vater" sehr unterirrdisch war und es mit gemeinsamen Sorgerecht oft schwierig, aber irgendwie sehne ich mich gerade danach zurück
Warum muss das so kompliziert sein oder erscheint es nur
mir so kompliziert.
Ich habe Deinen Link jetzt nochmal zerpflückt und verstehe das aktuell so

Bei der Rechnungslegung sind alle Vermögensveränderungen zu notieren.D.h. alle Einnahmen und Ausgaben mit Belegen (Quittungen,Rechnungen, KTO - Auszügen )
Davon bin ich als Mutter befreit.
Der Schlussbericht für Betreuer die bisher rechnungspflichtig waren, beinhaltet die Schlussrechnungslegung vom Zeitraum seit der letzten Rechnungslegung.
Das Betreuungsgericht kann von einem befreiten Betreuer die Schlussrechnungslegung für den gesamten Betreuungszeitraum verlangen.


Also bin ich doch trotz der Befreiung oder auch eines Versorgungsvertrages verpflichtet jeden Cent im Schlussbericht zu belegen, egal wie.
Mal übertrieben gesehen wenn ich mein Kind nun 20 Jahre betreue, dann muss ich 20 Jahre nachweisen ?!?!
Die Aussage der Rechtspflegerin war ja, auch als Mutter Kassenzettel sammeln,selbst wenn ich ihm im Kiosk ein Keks für 5 Cent kaufe.Wird dann im jährlichen Bericht nicht nach der Rechnungslegung verlangt, kann ich die Nachweise aus dem letzten Jahr vernichten.
Aber was ist dann mit dem Schlussbericht.
Sorry, ihr denkt bestimmt ich bin dumm und ehrlich gesagt so fühle ich mich gerade auch
Warum sagt die Rechtspflegerin ich muss sammeln und hier liest es sich so als müsste man das nicht und warum kann dann der Schlussbericht so umfangreich werden, wenn ich doch eigentlich nicht sammeln und nachweisen muss?


LG
Kerstin81 ist offline  
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Alt 24.02.2021, 15:07   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Also bin ich doch trotz der Befreiung oder auch eines Versorgungsvertrages verpflichtet jeden Cent im Schlussbericht zu belegen, egal wie.
Nein!

Ich hatte es bereits geschrieben:
Zitat:
Du machst den Versorgungsvertrag für die gesamten Lebensmittel, den Mietanteil usw.
Damit ist der Alltags gesichert und nachweisfrei.
Du musst nur die Quittungen für besondere Ausgaben nachweisen bzw. auch, wo das Geld was übrig bleibt dann herumliegt.

Zitat:
Die Aussage der Rechtspflegerin war ja, auch als Mutter Kassenzettel sammeln,selbst wenn ich ihm im Kiosk ein Keks für 5 Cent kaufe.
Diese Auskunft ist und war zu keiner Zeit richtig.
Du bist von der jährlichen Rechnungslegung sowieso befreit.
Durch den Versorgungsvertrag den du abschliesst bleibt euer (Einkaufs-)Alltag wie gehabt.

Zitat:
Aber was ist dann mit dem Schlussbericht.
Das ist kein Schlussbericht sondern eine Schlussrechnung die z.B. wegen einem Betreuerwechsel evtl. anfallen könnte.

Da legst du dann den Versorgungsvertrag vor und alles was sich über die Jahre angesammelt hat an besonderen Ausgaben sowie die Nachweise auf welchen Konten das Geld angelegt war.

Zitat:
Oh man, ich habe jahrelang der Volljährigkeit entgegen gefiebert, da das Verhältnis zum leiblichen "Vater" sehr unterirrdisch war und es mit gemeinsamen Sorgerecht oft schwierig, aber irgendwie sehne ich mich gerade danach zurück
Dazu hatte ich schon etwas geschrieben.

Reg dich erst mal nicht so aufund verliere nicht die Nerven, das klingt komplizierter als es in Wirklichkeit ist. Und nimm die Anregung wahr, dich von einem Betreuungsverein beraten, und dir helfen zu lassen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.02.2021, 19:04   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Kerstin


Es ist wirklich nicht so schwer, aber zu tun gibt es schon etwas. Wenn Du Dich daran gewöhnt hast, geht das schnell von der Hand.


Du nimmst einen Aktenordner für die Vermögensangelegenheiten und machst Einlegepappen rein.

In der ersten Abteilung sammelst Du die Belege. In Deinem Fall ist das der Versorgungsvertrag, evtl. auch der Mietvertrag bzw. die Berechnung für den Mietanteil und die Quittungen für besondere Anschaffungen, die nicht über das Haushaltsgeld (Versorgungsvertrag) gezahlt werden. Das sind nicht mehr viele.


Wenn dann ein Kontoauszug kommt, dann packst Du ihn in die zweite Abteilung. Und Du legst hinter den Kontoauszug entsprechenden Beleg aus der ersten Abteilung.

Du mußt wiederkehrende Zahlungen nicht jedes mal neu belegen.
Z.B. Wenn die Abbuchung vom Versorgungsvertrag das erste mal auf dem Kontoauszug erscheint, kommt der Beleg dahinter, danach nicht mehr. Bei Mietzahlungen oder Grundsicherungseingängen dito.



Oder Kurz: Du hast was ausgegeben oder überwiesen, dann den Beleg gleich rein damit in den Ordner - sonst würdest Du die ja auch irgendwo hinlegen, warum also nicht in den Ordner. Und ein mal im Monat die Kontoauszüge im Ordner ab heften und die Belege passend dahinter einsortieren. Das war's.



Bei den jährlichen Berichten gibst Du ja üblicherweise die Kontoanfangs- und Endsalden an. Wenn dann irgendwann mal eine Anfrage des Gerichtes kommen sollte, dann gibst Du den Ordner hin und der Rechtspfleger kann ihn durchsehen. Fertig.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.02.2021, 11:59   #16
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.02.2021
Beiträge: 9
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Vielen Dank für eure aufbauenden und beruhigenden Worte, ich stehe gerade in einem großen Wald und sehe keine Bäume mehr.
Ok, es braucht also wirklich diesen Versorgungsvertrag.Gibt es dafür einen speziellen Namen? Google spuckt da nur so Sachen von Krankenkassen oder Pflegeheimen aus und hier in der Suchfunktion gab es auch nix genaues.
Forenfuchs schrieb ja das der Ergänzungsbetreuer danach wieder abbestellt werden kann, läuft das auch wirklich so problemlos oder hab ich den dann auch weiterhin?
Kerstin81 ist offline  
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Alt 25.02.2021, 17:58   #17
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Pflege- und Versorgungsvertrag.
Pflegevertrag, weil die Peeson im elterlichen Haushalt von den Eltern gepflegt wird.
Versorgungsvertrag, weil die Versorgung (Bereitstellung von Wohnraum, Einkauf, Haushalt, Erledigung von Wäsche, Besorgungen, Arztfahrten ... ) durch die Eltern erfolgt.

Der Ergänzungsbetreuer wird nur für diesen Vertragsabschluss bestellt (der Aufgabenkreis ist also beschränkt). Danach ist er raus. Komplett.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 27.02.2021, 17:33   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
Standard Druck von Angehörigen!

Hallo zusammen!

Ich bin die Betreuerin für eine 80-jährige Dame, die zwei Kinder hat. Die Tochter ist Ärztin.

Die Kinder möchten unbedingt, dass die Mutter in ein Pflegeheim geht. Trotz eines gewissen Grades an Demenz erkennt die Dame die Menschen wieder. Sie kann sich mit einem Rollator in der Wohnung bewegen und ernährt sich selbst.

Der Wunsch der Betreuten ist es, in ihrer Wohnung zu bleiben. Das Gutachten vom Oktober 2020 besagt, dass dies möglich ist, sofern sie durch den Pflegedienst versorgt wird. Der Pflegedienst versorgt sie 3 Mal am Tag. Sie erhält täglich Essen auf Rädern.

Zu Beginn der Betreuung in November wurde in einem Gespräch mit den Kindern erklärt, dass meine Hauptaufgabe darin besteht, die Wünsche der betreuten Person zu berücksichtigen.

Anfang Februar wurde die Betroffene für zwei Wochen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Meinung der Krankenhausärzte stimmt mit der des Gutachters überein. Auch die Hausärztin der betroffenen Person sieht keinen Grund für die Verlegung in ein Pflegeheim.

Der Rechtpfleger sagte, dass er im Fall der betroffenen Person keinen Grund für die Forderung nach einem neuen Gutachten sieht.

Beide Kinder können nicht akzeptieren, dass es nicht möglich ist, ihre Mutter zwangsweise in ein Pflegeheim zu bringen.

Der Sohn möchte mit mir über das Thema sprechen, wer haftet im Falle eines Brandes in der Wohnung seiner Mutter oder im Falle eines Unfalls, bei dem sie verletzt werden kann. Wenn es durch die Demenz der Mutter verursacht wird.

Wisst ihr wer überhaupt haftet in so einer Situation?

Vielen Dank im Voraus !!
Maria Viana ist offline  
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Alt 27.02.2021, 17:58   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Hallo,

Angehörige möchten häufig die vermeintlich "beste", weil sicherste Lösung. Die Person ist dann "gut aufgehoben". Es ist schade, dass sie nicht bemerken, dass die Anwendung von Zwang zur Beruhigung ihres Gewissens nicht akzeptabel ist. Lassen Sie die Kinder §1906 Abs. 1 BGB lesen und fragen Sie, ob sie selber im Alter weggesperrt werden wollten - so zur Sicherheit..

Du machst das ganz richtig, dich hier abzugrenzen und deutlich zu machen, dass das zwar verständlich - aber nicht der Wunsch der Mutter ist. Sie bei zu Unterstützen ihren eigenen Lebensentwurf so lange wie möglich zu leben ist die Aufgabe als Betreuerin. Sofern keine Gefährdung ersichtlich ist, ist gegen den Verbleib in der Wohnung mit ambulanter Versorgung nichts einzuwenden.

Wenn die Klinikärzte keine neuen Aspekte festgestellt haben, macht ein neues Gutachten in der Tat keinen Sinn. Was soll der anderes sagen, als dass eine Unterbringung nicht geboten ist?

Die Haftungs-Frage wird oft gestellt. Meistens ist sie vorgeschoben. Es handelt sich auch bei Demenz und den Folgen um ein allgemeines Lebensrisiko, dem man mit flankierenden Maßnahmen gut begegnen kann: Pflegedienst kommt ja schon 3x tä¤glich, Hausnotruf wäre noch eine Ergänzung. Im Fall eines Sturzes kann sie so Hilfe rufen - oder wird spätestens beim nächsten Besuch des Pflegedienstes gefunden. Wenn EaR geliefert wird, muss die Dame wohl nicht mehr kochen (zur Not könnte man auch den Herd abklemmen). Brandmelder sind eh schon vorgeschrieben. Eine 100% Sicherheit gibt es nie, auch im Heim kann eine Person stürzen und dies unbemerkt bleiben. Das muss man sich einfach bewusst machen.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 27.02.2021, 18:40   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
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Ich liebe dieses Forum!!!



Vielen Dank für die Antwort!

Es hilft wirklich, den Druck, dem wir bei unserer Arbeit begegnen, zu erleichtern.
Maria Viana ist offline  
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