Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzierung der Heimunterbringung, Antrag Sozialamt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von BeateDA
Bitte nichts aus dem Kontext reissen - ...
Um das zu vermeiden, das heißt, das aus ...
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29.09.2023, 18:13 | #21 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 179
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Um das zu vermeiden, das heißt, das aus dem Kontext reißen, habe ich gefragt.
Der vorhergehende Satz war "Bitte GENAU nachlesen bzw. unbedingt einen Anwalt für Mietrecht fragen, bevor man für Teilung oder Verkauf entscheidet." Wenn dann ein "Das" folgt, kommt zum Beispiel in Frage dass das "Das" ist
Das "bzw." kann ich auch nicht ohne Weiteres interpretieren, also was die Alternativen sind auf die sich das davor im Gegensatz zu dem dahinter bezieht. Kann es sein, dass hier "oder" gemeint ist? |
29.09.2023, 18:25 | #22 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 179
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Zitat:
Man kann all möglichen Dinge heraus teilen, etwa bestimmte Nutzungsrechte und Pflichten bei einem Nießbrauch. Mir fällt im vorliegenden Fall aber nichts Einschlägiges ein. |
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29.09.2023, 18:48 | #23 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,288
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Bruchteilseigentum oder Wohnungseigentum bzw. Teileigebtum
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Stichworte |
antrag heimkosten, darlehen, hausverkauf, heimkosten, sozialamt |
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