Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
stephan1,
Du bist zum Glück kein Betreuer.
Auch bei Gefahr im Verzug- die fällt aber auch nicht so unerwartet wie ...
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12.02.2012, 12:36 | #21 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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stephan1,
Du bist zum Glück kein Betreuer. Auch bei Gefahr im Verzug- die fällt aber auch nicht so unerwartet wie jedes Jahr Weihnachten am 24.12. vom Himmel- stelle ich den Antrag, bzw. ordne die Unterbringung an, zunächst ohne ärztliches Attest. Nur nie ohne wenigstens telefonisch Rücksprache mit dem behandelnden oder diensthabenden Arzt genommen zu haben. Und auch in dem von Dir zitierten Formular ist anzukreuzen ...Attest liegt vor, wird nachgereicht usw.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.02.2012, 13:06 | #22 | |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
In weniger verantwortungsvollen Berufen ist das einfacher. Ein Selfmadewebdesigner bekommt ganz einfach keine Kunden, wenn er den Anforderungen seines Berufes nicht gerecht wird. Aber bei 'ner Betreuung... Da würde ich mich (wäre ich angehende Betreuerin) vorher zumindest mal fragen, ob ich für mich oder für einen mir nahestehenden Menschen einen Betreuer wie mich haben wollte. Bei einem "Nein" als Antwort gibt es sicher Möglichkeiten, sich vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend weiterzubilden. Ich weiß nicht, wie es bei jero155 ist und möchte ausdrücklich niemandem unterstellen, sich (zu) leichtfertig als Betreuer zu betätigen. Es ist nur so, dass ein ungeeigneter Betreuer seinem Betreuten massiv schaden kann, dass "gut gemeint" nicht "gut gemacht" ist und dass sich nicht jeder Fehler durch einen nachfolgenden Beschluss wieder glattbügeln lässt. Gruß, Janina |
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12.02.2012, 15:45 | #23 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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auch wenn wir hier gewaltig vom eigentlichen Thema abschweifen finde ich es sehr übertrieben was hier grade abläuft.
Es ist schade, dass sinvolle Fragen die, die Qualtität der Arbeit verbessen besser in geschlossenen Bereichen gestellt werden sollten, aber nunja... |
12.02.2012, 16:18 | #24 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
ich bin ehrenamtlicher Betreuer bei einem (katholischen) Betreuungsverein. Bei uns haben ehrenamtliche Betreuer ein bis zwei Betreuungen - mehr nicht. Vielleicht ist das eine Lösung für deinen Freund ?! |
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13.02.2012, 02:13 | #25 | |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
(Anmerkung: Diese war bis zur Reform der Betreuervergütung als Pauschale selbst Berufsbetreuerin) "Man kann diese Tätigkeit nicht verantwortungsbewusst mit diesem Vergütungsrahmen mittel- und langfristig ausüben. Deshalb habe ich das Amt der Berufsbetreuung aufgegeben." dazu noch: Quelle: http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medie...interstein.pdf (BGT Vorstand und OLG Vizepräsident Peter Winterstein): Zusammen genommen ist der Betreuer/ die Betreuerin ein Beruf mit hoher Qualifikation. Ich halte es für eine Fehlentwicklung, wenn gesetzlich im Gegensatz dazu festgeschrieben ist, dass auch jemand ohne jegliches Vorwissen Berufsbetreuer werden kann. Die Anforderung an den Betreiber einer Würstchenbude ist damit wesentlich höher als die an einen Berufsbetreuer, der Entscheidungen treffen kann über Freiheit, Vermögen und Schicksal von Menschen. Das darf nicht sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den nötigen Mut für klare Standards aufzubringen.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (13.02.2012 um 02:16 Uhr) |
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13.02.2012, 02:13 | #26 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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Mist..Doppelpost
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
13.02.2012, 02:25 | #27 | |
Stammgast
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Zitat:
Aber ein Beispiel wäre: Richterin erklärt dem Betreuer zusammen mit dem Gutachter,dass seine Auffasssung nicht stimmt (zum Unterbringungsantrag). Der Sachverständige erklärt noch extra......lang und breit. Richterin zum Betreuer: Sind Sie etwa Sachverständiger? Betreuer: Nein ,aber ich habe Erfahrung (wer hat die nicht?).... Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre.......zum lachen....der erste Unterbringungsantrag war schon ein Schock... aber nach dem die Betreuer sich selbst etwas ins Abseits manovriert haben..... sind solche Versuche immer lustig (meine RA freut sich immer übers Zubrot)... wenn es passt kommen gern Verwandte oder Bekannte mit... wird dann eng in dem Richterbüro.....teils schon mit Stehplätzen......Stimmung! Erst nach dem die Richterin zum dritten Mal nachgefragt hat (leicht unwirsch), ob der werte Herr Betreuer noch an seinem Antrag "festhalten" will..... knickt der kleinlaut ein. Tage später ergeht noch ein polemischer Wisch des Betreuers an das AG (hatte mir die Richterin zugeschickt, in dem der Betreuer das Gericht angriff "dem Betreuten mit der Auffassung Tor und Tür geöffnet"..lach...).
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13.02.2012, 02:28 | #28 | |
Stammgast
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Beiträge: 615
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Zitat:
(1) Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Das Gutachten soll sich auch auf die voraussichtliche Dauer der Unterbringung erstrecken. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie sein; er muss Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. (2) Für eine Maßnahme nach § 312 Nr. 2 genügt ein ärztliches Zeugnis. Atteste? Was ist das denn für ein Betreuungsgericht?
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13.02.2012, 09:26 | #29 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Hallo nam,
deine an dir "getätigte" Betreuung (inkl. Unterbringungsantrag) ist m.E. nicht "spurlos" an dir vorbeigegangen - so mein Eindruck. Beabsichtigst du gegen deinen Berufsbetreuer ev. eine Schadensersatzforderung wegen hinsichtlich unsachgemässer Berufsausübung ? |
13.02.2012, 13:52 | #30 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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@nam und alle anderen
Da ja hier so ausführlich über berufliche Qualifikationen aufgrund meiner schnell daher geschriebenen Frage diskutiert wird, möchte ich noch bemerken, dass ich es ja toll finde, dass ihr alle "Vollprofis" und wahrscheinlich schon perfekt in den Job gestartet seit. Ich jedenfalls bin von Beruf Dipl. Kauffrau, habe zwei Jahre als ehrenamtl. Betreuer gearbeitet, bevor ich in Teilzeit als BB gestartet bin. Ich bilde mich ständig auf Seminaren und mit Literatur weiter, nur gibt es oft Fälle und Probleme, wo jahrelange Berufsbetreuer ganz einfach Erfahrungen haben, über die man am Anfang einfach nicht verfügt. Deshalb bin ich ganz einfach gern in diesem Forum, weil man hier schnell und unkompliziert Rat bekommt. Auch werde ich meinen Benutzernamen nicht ändern und weiter posten!
Danke @all denen, die hier gerne helfen!!!!!!!!!!!!! |
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behörden, betreuung, konto |
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