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Erreichbarkeit über die Feiertage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit über die Feiertage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wir haben mit 7 Betreuern, die alle gleichzeitig neu gestartet sind, eine Mailinggruppe erstellt. Hier sprechen wir uns untereinander ab ...


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Alt 22.12.2015, 21:15   #31
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Wir haben mit 7 Betreuern, die alle gleichzeitig neu gestartet sind, eine Mailinggruppe erstellt. Hier sprechen wir uns untereinander ab und inzwischen hat sich hieraus eine gute Zusammenarbeit ergeben. Sowohl Urlaubsplanung als auch gegenseitige Hilfe (jeder hat ja so sein Fachgebiet ) klappt ganz gut bisher.
Boomer ist offline  
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Alt 22.12.2015, 21:34   #32
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Das wird schon Jung

Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
In unserem Bezirk sind die Richter auch sehr angetan wenn man (möglichst) vom Start weg eine Vertretung benennen kann.
Ich hatte mich im Sommer bei allen Richtern, wo ich zu der Zeit Fälle hatte, abgemeldet mit der nochmaligen Nennung der Vetretung.
Bleibt nur zu hoffen das man sich nie ins Gehege kommt wenn es an die urlaubsplanung geht.
Aiwala ist offline  
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Alt 23.12.2015, 12:27   #33
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Absprache vorher?

Ich wäre da nicht ganz so nonchalant. Wenn in Deinem Urlaub wichtige Anträüge versäumt werden und Du der Ersatzbetzreuerin Deine Verhinderung nicht mitgeteilt oder Dich mit ihr abgesprochen hast, hast im Zweifelsfall ganz schnell mal auch Haftungsfragen um die Ohren.

Das Gericht und die Behörde werden irgendwann ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass Dir die Absicherung der Belange des Betreuten in Deinem Urlaub irgendwie wurscht zu sein scheint. Als Qualitätsmerkmal wird man das aber eher nicht auslegen.
Ich kann der Ersatzbetreuerin, mit der ich ja nix zu tun habe, wohl kaum ihren Urlaub vorschreiben.

Bzw. es sind auch unterschiedliche Ersatzbetreuer... von daher ist eine Urlaubsabsprache eh nicht möglich, selbst wenn man das wollte.

Geändert von Miezekatze (23.12.2015 um 12:36 Uhr)
Miezekatze ist offline  
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Alt 23.12.2015, 12:51   #34
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Dieser Vertreter muss Zugang zu den Akten und der eingehenden Post haben.
Lg.boomer
Derartige Vorschriften und Regelungen gibt es hier nicht. Zugang zu meinen Akten oder meiner Post wäre auch nicht möglich. Wird auch bei anderen Betreuern nicht so gehandhabt.
Jedenfalls nicht bei Urlaub.
Miezekatze ist offline  
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Alt 23.12.2015, 13:01   #35
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von Miezekatze Beitrag anzeigen
Derartige Vorschriften und Regelungen gibt es hier nicht. Zugang zu meinen Akten oder meiner Post wäre auch nicht möglich. Wird auch bei anderen Betreuern nicht so gehandhabt.
Jedenfalls nicht bei Urlaub.
Meine Ersatzbetreuerin erhält zumindest Zugang zu meinen digitalen Akten, in denen ist soweit alles aktuelle/wichtige drin.
Da wir in Bälde eine Bürogemeinschaft planen, ist dann auch der Zugriff auf die "old-school-Ordner" gegeben und ebenso auf den Posteingang.
Wir arbeiten zwar mit unterschiedlicher Software, aber da werde ich eine geeignete Serverlösung finden...
Wie soll denn sonst die Ersatzbetreuung betreuen?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 23.12.2015, 17:27   #36
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin zusammen

Die Urlaubsregelungen sind wohl überall unterschiedlich. Daran merkt man auch, dass das Betreuungsrecht ein Bundesgesetz ist...

Spaß beiseite: Rein formal gibt es eigentlich keine Regelung, die es einem Betreuer vorschreiben würde, sich um eine Vertretung zu kümmern. Da gibt es Verhinderungs- oder Ersatzbetreuungen.
Und: Das Betreuungsgericht ist durchaus in der Lage und befugt, die vom Betreuer zu fällenden Entscheidungen auch selber vorzunehmen. Notfalls eben im Rahmen anderer Gesetze, wie z.B. dem PsychKG.

Andererseits ist ein Betreuer nicht befugt originäre Betreuerentscheidungen an jemand anders zu delegieren. Also z.B. eine Genehmigung in eine med. Behandlung.
Da würde ein Gericht so ziemlich die Lampe hochgehen, weil damit quasi die Entscheidung, wer denn nun die betreuerischen Entscheidungen zu treffen hat, dem Gericht abgenommen wird. Ein Betreuer würde sich damit richterliches Recht anmaßen - und das wird wohl nicht so gerne gesehen...

Zumindest hatten gab es in meinem Revier einmal den Fall, dass die Richterinnen in einem Verhinderungsfall keine Vertretung wußten und deshalb sauer waren. Deshalb haben sie nachgeprüft und festgestellt, dass es hier keine Regelung gibt, ausser das das Gericht die Entscheidung entweder selber fällt oder eine Ersatzbetreuung einrichtet.
Die sonst immer bequem gelaufenen Regelungen zur gegenseitigen Vertretung waren und werden immer noch gerne gesehen, sparen auch allen viel Arbeit und Stress, sind aber vom Gesetz nicht ganz abgedeckt.
Für betreuerische Entscheidungen muss einfach ein Ersatzbetreuer bestellt werden. Wenn der entsprechend angekündigt und rechtzeitig beantragt wird, sind wieder alle zufrieden (und die Betreuten hoffentlich auch).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.12.2015, 14:03   #37
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ich hab hier mehrere Gerichte, und nur bei einem werden immer Ersatzbetreuer bestellt, bei einem weiteren manchmal und bei den anderen gar keine. Ich kenne die Ersatzbetreuer auch nicht alle. Dort wo ich jemanen angeben sollte ist es immer dieselbe.

Das mit den digitalen Akten ist natürlich praktisch, aber dafür müssten die ja auf einem Server liegen, auf den beide Zugriff haben, oder ?
Ich hab keine digitale Akte, denke aber auch das ist problematisch, wenn ein Ersatzbetreuer auf sämtliche Akten zugreifen kann, ohne für alle bestellt zu sein.
Miezekatze ist offline  
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Alt 25.12.2015, 09:53   #38
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
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Zitat:
Zitat von Miezekatze Beitrag anzeigen
Ich hab hier mehrere Gerichte, und nur bei einem werden immer Ersatzbetreuer bestellt, bei einem weiteren manchmal und bei den anderen gar keine. Ich kenne die Ersatzbetreuer auch nicht alle. Dort wo ich jemanen angeben sollte ist es immer dieselbe.

Das mit den digitalen Akten ist natürlich praktisch, aber dafür müssten die ja auf einem Server liegen, auf den beide Zugriff haben, oder ?
Ich hab keine digitale Akte, denke aber auch das ist problematisch, wenn ein Ersatzbetreuer auf sämtliche Akten zugreifen kann, ohne für alle bestellt zu sein.
Bei der von mir verwendeten Betreuungssoftware legt die SW für jeden Klienten einen ordner an, den/die kopiere ich dann auf einen stick und den wiederrum übergebe ich der Vertretung meines Vertrauens...zack>>>digitale Akten
natürlich nur die wo sie auch bestellt ist...
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 28.12.2015, 15:39   #39
Club 300
 
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Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
Bei der von mir verwendeten Betreuungssoftware legt die SW für jeden Klienten einen ordner an, den/die kopiere ich dann auf einen stick und den wiederrum übergebe ich der Vertretung meines Vertrauens...zack>>>digitale Akten
natürlich nur die wo sie auch bestellt ist...
Ah ok. Aber da wäre dann bei mir nur der Schriftverkehr drin, den ich betrieben habe. Alles was eingegangen ist hängt im Aktenordner. Wäre also vermutlich nicht besonders aussagekräftig und keine brauchbare Arbeitsgrundlage
Miezekatze ist offline  
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Alt 28.12.2015, 16:59   #40
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
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Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von Miezekatze Beitrag anzeigen
Ah ok. Aber da wäre dann bei mir nur der Schriftverkehr drin, den ich betrieben habe. Alles was eingegangen ist hängt im Aktenordner. Wäre also vermutlich nicht besonders aussagekräftig und keine brauchbare Arbeitsgrundlage
Das liegt dann an unserer unterschiedlichen Arbeitsweise...Ich steh mittlerweile mehr am Scanner als in meiner Freizeit am Tresen
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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