Dies ist ein Beitrag zum Thema Erreichbarkeit über die Feiertage im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wir haben mit 7 Betreuern, die alle gleichzeitig neu gestartet sind, eine Mailinggruppe erstellt. Hier sprechen wir uns untereinander ab ...
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22.12.2015, 21:15 | #31 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Wir haben mit 7 Betreuern, die alle gleichzeitig neu gestartet sind, eine Mailinggruppe erstellt. Hier sprechen wir uns untereinander ab und inzwischen hat sich hieraus eine gute Zusammenarbeit ergeben. Sowohl Urlaubsplanung als auch gegenseitige Hilfe (jeder hat ja so sein Fachgebiet ) klappt ganz gut bisher.
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22.12.2015, 21:34 | #32 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Das wird schon Jung
Zitat:
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23.12.2015, 12:27 | #33 | |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Bzw. es sind auch unterschiedliche Ersatzbetreuer... von daher ist eine Urlaubsabsprache eh nicht möglich, selbst wenn man das wollte. Geändert von Miezekatze (23.12.2015 um 12:36 Uhr) |
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23.12.2015, 12:51 | #34 | |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Jedenfalls nicht bei Urlaub. |
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23.12.2015, 13:01 | #35 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Da wir in Bälde eine Bürogemeinschaft planen, ist dann auch der Zugriff auf die "old-school-Ordner" gegeben und ebenso auf den Posteingang. Wir arbeiten zwar mit unterschiedlicher Software, aber da werde ich eine geeignete Serverlösung finden... Wie soll denn sonst die Ersatzbetreuung betreuen?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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23.12.2015, 17:27 | #36 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin zusammen
Die Urlaubsregelungen sind wohl überall unterschiedlich. Daran merkt man auch, dass das Betreuungsrecht ein Bundesgesetz ist... Spaß beiseite: Rein formal gibt es eigentlich keine Regelung, die es einem Betreuer vorschreiben würde, sich um eine Vertretung zu kümmern. Da gibt es Verhinderungs- oder Ersatzbetreuungen. Und: Das Betreuungsgericht ist durchaus in der Lage und befugt, die vom Betreuer zu fällenden Entscheidungen auch selber vorzunehmen. Notfalls eben im Rahmen anderer Gesetze, wie z.B. dem PsychKG. Andererseits ist ein Betreuer nicht befugt originäre Betreuerentscheidungen an jemand anders zu delegieren. Also z.B. eine Genehmigung in eine med. Behandlung. Da würde ein Gericht so ziemlich die Lampe hochgehen, weil damit quasi die Entscheidung, wer denn nun die betreuerischen Entscheidungen zu treffen hat, dem Gericht abgenommen wird. Ein Betreuer würde sich damit richterliches Recht anmaßen - und das wird wohl nicht so gerne gesehen... Zumindest hatten gab es in meinem Revier einmal den Fall, dass die Richterinnen in einem Verhinderungsfall keine Vertretung wußten und deshalb sauer waren. Deshalb haben sie nachgeprüft und festgestellt, dass es hier keine Regelung gibt, ausser das das Gericht die Entscheidung entweder selber fällt oder eine Ersatzbetreuung einrichtet. Die sonst immer bequem gelaufenen Regelungen zur gegenseitigen Vertretung waren und werden immer noch gerne gesehen, sparen auch allen viel Arbeit und Stress, sind aber vom Gesetz nicht ganz abgedeckt. Für betreuerische Entscheidungen muss einfach ein Ersatzbetreuer bestellt werden. Wenn der entsprechend angekündigt und rechtzeitig beantragt wird, sind wieder alle zufrieden (und die Betreuten hoffentlich auch). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.12.2015, 14:03 | #37 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ich hab hier mehrere Gerichte, und nur bei einem werden immer Ersatzbetreuer bestellt, bei einem weiteren manchmal und bei den anderen gar keine. Ich kenne die Ersatzbetreuer auch nicht alle. Dort wo ich jemanen angeben sollte ist es immer dieselbe.
Das mit den digitalen Akten ist natürlich praktisch, aber dafür müssten die ja auf einem Server liegen, auf den beide Zugriff haben, oder ? Ich hab keine digitale Akte, denke aber auch das ist problematisch, wenn ein Ersatzbetreuer auf sämtliche Akten zugreifen kann, ohne für alle bestellt zu sein. |
25.12.2015, 09:53 | #38 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
natürlich nur die wo sie auch bestellt ist...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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28.12.2015, 15:39 | #39 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ah ok. Aber da wäre dann bei mir nur der Schriftverkehr drin, den ich betrieben habe. Alles was eingegangen ist hängt im Aktenordner. Wäre also vermutlich nicht besonders aussagekräftig und keine brauchbare Arbeitsgrundlage
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28.12.2015, 16:59 | #40 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Das liegt dann an unserer unterschiedlichen Arbeitsweise...Ich steh mittlerweile mehr am Scanner als in meiner Freizeit am Tresen
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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