Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit der Polizei im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag in die Runde.
Mich würde interessieren, wie der Kontakt zwischen rechtlichen Betreuern und der Polizei hinsichtlich der Betreuertätigkeit ...
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21.06.2021, 12:37 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zusammenarbeit mit der Polizei
Guten Tag in die Runde.
Mich würde interessieren, wie der Kontakt zwischen rechtlichen Betreuern und der Polizei hinsichtlich der Betreuertätigkeit in anderen Bundesländern läuft. Haben die Polizisten Zugriff auf private Kontaktdaten? Sind die Betreuer ebenfalls in der Nacht oder am Wochenende für die Polizei erreichbar? Wird die Bestellung bei der Polizei bekannt gegeben, insbesondere bei psychisch Erkrankten, die polizeilich bekannt sind, oder eben abzusehen ist, dass eine Einweisung erfolgt oder bereits erfolgt ist? Gibt es für die Polizei eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich (auch nachts) wenden können, um herauszufinden, wer der rechtliche Betreuer ist? Abgesehen von der Betreuungsbehörde (die ja auch nachts nicht erreichbar ist). Wie läuft generell die Zusammenarbeit mit der Polizei? Hintergrund meiner Frage ist, dass die Polizei in meiner Stadt (Bremen) nun Verbesserungswünsche in der Zusammenarbeit mit den rechtlichen Betreuern an die Betreuungsbehörde herangetragen hat. Da würde mich nun interessieren, wie es in anderen Städten/Bundesländern läuft. Viele Grüße Die(nicht mehr ganz so)Neue |
21.06.2021, 13:59 | #2 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn du auf dem Display die Polizeitelefonnummer siehst und dran gehst dann haben sie dich erreicht aber eine wie immer geartete Verpflichtung dazu gibt es nicht. Zitat:
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Wie haben hier aber auch seit Jahren einen regelmässigen Treff mit Richtern, Klinikärzten, Polizei und Ordnungsamt. (je nach Klärungsbedarf). Das hat sich bewährt. Man kann gegenseitig bis dato unbekannte Grundlagen austauschen, die unterschiedlichen Schwerpunkte und deren Grenzen jeder Profession vermitteln. In der von dir angedachten Richtung, dass Betreuer jetzt nachts im Bett auch noch stramm zu stehen hätten auf Zuruf geht es bei unseren Treffen gar nicht! Aber vielleicht lese ich das auch nur falsch.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.06.2021, 16:01 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Die Polizei kann online Daten des Einwohnermeldeamtes (und des Straßenverkehrsamtes) abfragen. Im Melderegister ist der Betreuer grundsätzlich nicht verzeichnet, das Betreuungsgericht meldet die Betreuung nur dann ans Meldeamt, wenn es den AK Aufenthaltsbestimmung MiT Einwilligungsvorbehalt gibt (§ 309 FamFG). Das gibts praktisch nie. Allerdings: wird ein Betreuer bei der Meldebehörde aktiv (Ummeldung, Antrag auf Ausweis oder auf Ausweisbefreiung), wird die Betreuung verzeichnet (§ 3 BMG). Dann kriegt die Polizei das bei einer Datenabfrage auch mit. Ansonsten kann das Gericht die Polizei nach § 308 FamFG auch direkt von einer Betreuerbestellung informieren, wenn besondere Umstände bestehen.
Ich gehe aber meist davon aus, dass die Polizei das im Einzelfall auf „inoffizielle“ Art erfährt, durch den Betreuten selbst, Verwandte, Nachbarn, Pflegepersonal, sozialpsych. Dienst oder von Betreuungsbehörde oder -gericht auf Einzelanfrage hin. Das ist datenschutzrechtlich auch ok. Was es nicht gibt, ist eine zentrale Abfragemöglichkeit (außer dem Zufallsfund beim EMA). Ansonsten bietet sich eine Zusammenarbeit wohl im Einzelfall an, aber nicht generell. Und: der Betreuer muss natürlich nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Ich habe mir allerdings sagen lassen, dass manche Polizisten da sehr kreativ sind. Da steht dann nachts der Polizeiwagen mit Blaulicht vor der Tür. Es gehört ja zu den Standardverfahren der Polizei, Leute zu finden, die nicht gefunden werden wollen. Neuerdings auch durch Handyortung. Also im Zweifel das Ding ganz abschalten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.06.2021, 16:29 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin moin
Hier läuft di eZusammenarbeit mit derPolizei recht gut. Ich vermute allerdings, dass es auch sehr auf den/die einzelnen BetreuerIn ankommt. Das bedeutet jetzt nicht dass wird als Betreuer unsere Betreuungen der Polizei grundsätzlich bekannt geben. Wenn mal wieder ein Betreuter Kontakt mit der Polizei hat, melden wir uns natürlich. Die Polizei ist da im Allgmeinen sogar recht froh darüber, weil viele Sachen vereinfacht werden oder sogar gleich vom Tisch fallen können. Im Fall von Unterbringungen ist der Polizei die Anwesenheit von BetreuerInnen sehr recht, weil wir den Betreuten viel Angst nehmen können und die ganze Geschichte ruhiger abläuft. Andererseits bedankt sich die Polizei auch damit, dass sie im Notfällen zum Auflaufen weniger als 2 Minuten benötigt, wenn es mal wieder im Büro brennt. Ich habe mich lange Zeit gefragt, warum die Polizei in manchen Situaitonen nichts tut. Und umgekehrt hat sich die Polizei dass selbe von den Betreuern gefragt. Deshalb habe ich die Gelegenheit genutzt und ein 2 Wöchiges Praktikum in einem etwas entfernten Revier zu machen. Das war reichlich spannend und hat mich in vielen Punkten mit der Polizei versöhnt. Die PolizistInnen fanden es auch gut und erhellend, weil eine ganze Reihe von Mißversändissen und Nichtwissen aufgeklärt werden konnte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.06.2021, 21:32 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Da hast Du aber bemerkenswerten Einsatz gezeigt (im doppelten Sinne).Musstest Du irgendwelche Verrenkungen dafür machen oder wurde das problemlos genehmigt?
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22.06.2021, 21:53 | #6 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Zitat:
Ich habe mir selber einen Antrag gestellt, diesen gelesen, für würdig befunden und genehmigt. Mal ehrlich: Wer soll mir denn so was genehmigen? Ich bin selbständig und mein eigener Chef. Oder: Wer sollte mir das denn verbieten? MfG Imre
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22.06.2021, 22:09 | #7 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 674
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Zitat:
für die "Handyortung" bestehen ja (richtigerweise) recht enge rechtliche Voraussetzungen in den Polizeigesetzen und im TKG. Ähnlich bei strafprozessualem Hintergrund. Wohl in den meisten Fällen in Zusammenhang mit einer gesetzl. Betreuung eher abwegig. Nie würde ich naklar nicht sagen, aber grundsätzlich fällt mir kein Grund ein, aus dem das Mobiltel. des Betreuers auf polizeiliches Ersuchen hin durch den Telefonanbieter geortet werden sollte. Nicht zu verwechseln mit der "Notrufortung" pp. Aber ohnehin wäre eine "Ortung" hier ja ungeeignet, da i.d.R. technisch nicht "Wohnungs- oder Hausgenau" (außer z.B. bei Alleinlage auf dem Lande) möglich. Ganz so schlimm ist's noch nicht im Staate... Rest wurde ja bereits geschrieben, v.a. von Michaela Mohr. Meine Erfahrungen i.d.R. gut. Wenn die Polizei benötigt wird (zur evtl. Anwendung unmittelbaren Zwanges) machen die Beamten ihren Job, ich meinen und die Betreuungsbehörde ebenfalls ihren. Das ist ja auch alles klar gesetzlich geregelt. Dem Grundtenor, der hier auch deutlich wurde, auch nachts erreichbar zu sein pp., stehe ich sehr kritisch ggü. Die Polizei, Rettungsdienste und etwa Ärzte, auch Hausärzte (von denen ich auch schon den Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit vernahm), kommen im Notfall auch gut ohne den gesetzlichen Betreuer klar. Die rechtlichen Grundlagen für öffentlich-rechtliches Handeln genügen doch in aller Regel/immer (dafür sind sie ja auch u.a. gerade eben geschaffen worden!). Ich würde jedenfalls nie auf die Idee kommen, nachts für die Polizei oder sonstwen grundsätzlich erreichbar zu sein. Nie "nie" ist auch klar (im Einzelfall evtl. mal kurzfristig anders), aber jedenfalls nicht ständige Erreichbarkeit als Maxime für "gute Zusammenarbeit". @Einwilligungsvorbehalt: Imre Holocher kommt ja m.W. aus dem ländlichen Niedersachsen, da ist vieles einfacher In NRW, in Deinem Fall Bielefeld, vermutlich (je nach Behörde) schwieriger. Du müsstest entweder jemanden kennen oder beim Dezernat Zentrale Aufgaben, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit anfragen. MfG Florian Geändert von Florian (22.06.2021 um 22:26 Uhr) |
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23.06.2021, 07:47 | #8 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ausser in bestimmten Fällen und vor allem nur auf eigenen Wunsch. Dazu möchte ich positiv vermerken, wenn ich in Ausnahmesituationen bei der Polizei angebe bis z.B. nachts um 11 Uhr auch Infos haben zu wollen, das man sich daran strikt hält. PS: mich würde brennend interessieren wo die Threadstarterin selbst die Zusammenarbeitsfrage einordnet? Bzw. die es bisher damit bestellt war?
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23.06.2021, 09:12 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Zitat:
das finde ich grundsätzlich nicht verkehrt. Die meisten Bundesländer sehen örtliche Arbeitsgemeinschaften in ihren Ausführungsgesetzen vor, welche die Betreuungsbehörden mit allen am Betreuungswesen Beteiligten abhalten soll - zur Verbesserung der Situation betreuter Menschen. Wir haben ab und zu Abstimmungsbedarf, wie bei Unterbringungen oder Vorführungen vorzugehen ist. (Wer muss dabei sein? Darf der Betreuer direkt die Hilfe der Polizei dafür nachsuchen oder muss die BtB zwingend zwischen geschalten sein etc.) Manchmal konnten da auch schon Missverständnisse zur rechtlichen Betreuung - etwa der Verfügbarkeit von Betreuern - ausgeräumt werden, gerade wenn die Polizisten relativ frisch dabei waren.. unsere BtB geht dafür auch in Dienstbesprechungen der Polizei oder macht Inhouse-Schulungen zum BtR. |
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23.06.2021, 10:57 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist ja Klasse, sowas gibt es meinem Wissen nach bei uns nicht.
Die von mir genannten regelmässigen Treffen sind hier aufgrund der Betreuerinitiative im Zusammenspiel mit der Klinikleitung entstanden und werden um Glück auch immer weitergeführt.
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