Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreungsverfügung gesetzlich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreungsverfügung gesetzlich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und habe einige Fragen auf dem Herzen. Ich bein die einzige Tochter und habe am ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 09.05.2007, 13:47   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.05.2007
Beiträge: 2
Standard Betreungsverfügung gesetzlich

Hallo,
ich bin neu hier und habe einige Fragen auf dem Herzen.
Ich bein die einzige Tochter und habe am Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung angemeldet., d.h. ichbekomme das Formular noch.
Meine Mutter kommt am Montag in ein Seniorenheim, da die häusliche Pflege nicht mehr gesichert ist. Eine Bankvollmacht und ein Vollmacht für die Krankenkasse habe ich schon von ihr.
Meine Frage ist, kann das Gericht mir diese Betreuung verweigern? (sie hat noch einen Bekannten der nicht bei ihr lebt und der nicht mit dieser Maßnahme einverstanden ist - Alter: 82 Jahre).
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für eine Nachricht wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse
Mütterchen
Mütterchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2007, 21:33   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mütterchen,

die Kosten kann ich dir nicht sagen, weil ich nicht weiß, welche du meinst ob Heimkosten oder Kosten der Betreuung. Für die Betreuung bekommst du wohlmöglich Geld, nämlich eine Aufwandsentschädigung oder Pauschale. Die Heimkosten musst du selbst klären vor allem die Umstände des Unterhalts und deiner eigenen Leistungsfähigkeit, evtl. Sozialhilfeantrag stellen.

Bei dem Alter des Bekannten wird das Gericht Bedenken haben. Wie sieht es aber mit dir aus? Kannst du dich um die Belange deiner Mutter kümmern zeitlich, finanziell, familiär oder wohnst vielleicht weit weg? Das Gericht ist in seiner Entscheidung frei, es sei denn, deine Mutter hat eine Verfügung verfasst, in der sie dich als Betreuerin haben will. Daran ist das Gericht erst einmal gebunden es sei denn es gibt erhebliche o.g. Bedenken.

Da du bereits bevollmächtigt bist, spricht einiges dafür, dass das Gericht auch die Betreuung dir überträgt. Sollte sie jedoch jemanden anderes benennen, hast du die Möglichkeit des Widerspruchs. Anderenfalls würden evtl. auch die bereits erteilten Vollmachten durch die gerichtlich bestellte Betreuung ggfls. unwirksam. Also solltest du dem Gericht deutlich machen, dass du die Betreuung übernehmen möchstest, sie auch übernehmen kannst und es dem Wunsch deiner Mutter entspricht.

Viel Erfolg
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2007, 21:17   #3
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Betreungsverfügung gesetzlich

Zitat:
Zitat von Mütterchen
Meine Mutter kommt am Montag in ein Seniorenheim, da die häusliche Pflege nicht mehr gesichert ist. Eine Bankvollmacht und ein Vollmacht für die Krankenkasse habe ich schon von ihr.
Hallo, wenn die Mutter noch geschäftsfähig ist, darf keine Betreuung gegen ihren Willen eingerichtet werden. Die Mutter kann Sie dann auch per Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte einsetzen. Dann ist keine gesetzliche Betreuung erforderlich. Informationen dazu mit Vollmachtsentwürfen finden sich beim Bundesjustizministerium:
http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
In der Vorsorgevollmacht sollte die Mutter auch erwähnen, wer falls erforderlich zum Betreuer bestellt werden soll.

Zitat:
Zitat von Mütterchen
kann das Gericht mir diese Betreuung verweigern? (sie hat noch einen Bekannten der nicht bei ihr lebt und der nicht mit dieser Maßnahme einverstanden ist - Alter: 82 Jahre).
Wenn die Mutter Sie zur Betreuerin bestellt haben möchte und dies in einer Betreuungsverfügung oder mündlich gegenüber dem Gericht kundtut, müssen Sie zur Betreuerin bestellt werden, wenn Sie nicht ungeeignet sind.

Zitat:
Zitat von Mütterchen
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Keine, das Bertreuungsverfahren und ggf. der Betreuer muss von der Betreuten bezahlt werden, wenn diese vermögend ist. Eine Vorsorgevollmacht ist günstig bei der Betreuungsstelle zu beglaubigen und kann für unter 20,-- Euro in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
http://www.vorsorgeregister.de/
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2007, 19:29   #4
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Hallo Roy

ich lese immer eine Betreuung kann nicht mehr gegen den Willen eingerichtet werden.Mir wird aber immer gesagt wenn ich nicht zustimme dann würde ein ärztliches Attest eingeholt und die Betreuung trotzdem eingerichette. Wie denn nun? Also doch gegen den Willen oder? Hängt doch letztendlich am arzt oder?
lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2007, 18:00   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Momo
ich lese immer eine Betreuung kann nicht mehr gegen den Willen eingerichtet werden.
Hallo Momo,

eine Betreuung darf nicht gegen den "freien Willen" eingerichtet werden, also auf keinen Fall bei vorhandener Geschäftsfähigkeit. Aber auch der nicht geschäftfähige Betreute darf nicht in Bereichen, wo er noch selbst entscheiden kann einen Betreuer bestellt bekommen.

Zitat:
Zitat von Momo
Mir wird aber immer gesagt wenn ich nicht zustimme dann würde ein ärztliches Attest eingeholt und die Betreuung trotzdem eingerichette.
Ein Attest reicht nicht aus, es muss ein Gutachten eingeholt werden. Sicher ist es aber von Vorteil, wenn du dir zuvor selbst möglichst von zwei Fachärzten bescheinigen lässt, dass du geschäftsfähig bist.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2007, 18:10   #6
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Hallo Roy

Ja das meinte ich auch ein "Gutachten"

Und wen der Gutachter dan meint mann brächte eine Btreuung dann wird sie eingerichtet auch gegen den Willen?

Ist nur eine theoretische FRage momentan hab ich null Probs mit meiner Betreuung. Aber immer gut wen mann Bescheid weis:O)))))

Also wenn ich zb geschäftfähig bin, dann darf sie nicht gegen meinen Willen gemacht werden? Auch wenn der Gutachter meint sie müsste iengerichete werden?

Ich finde das etwas widersprüchlich:O(((

Ist genauso wie das mit dem "freien willen". Darüber streiten sich ja auch die Geister was das denn nun genau ist..
lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2007, 19:18   #7
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Momo,
also es ist grundsätzlich so:
Sind Sie geschäftsfähig und lehnen die Betreuung ab, dann darf keine Betreuung eingerichtet werden oder die Betreuung muss aufgehoben werden. Sofern es Differenzen mit Ihrem Betreuer gibt, sollte zunächst ein Betreuerwechsel angestrebt werden.

Zu Mütterchen und der Kostenfrage:
Das Betreuungsverfahren ist Gerichtskostenpflichtig ab einem Gesamtvermögen von 25.000 Euro. Gesamtvermögen schliesst alle Vermögensgegenstände ein, die der/die Betreute besitzt, z.B. Grundstücke, Girokonto, Sparbuch, Wertpapiere etc. Die Erhebung der Gerichtskosten ergibt sich aus § 92 KostO. Beträgt das Gesamtvermögen weniger als 25.000 Euro, so ist das gerichtliche Betreuungsverfahren kostenfrei.
Hat der/die Betreute mehr Gesamtvermögen als 2.600 Euro, dann gilt er/sie als vermögend und muss die Kosten des Betreuers selber bezahlen. Hat der Betreute weniger Gesamtvermögen als 2.600 Euro so trägt die Kosten des Betreuers die Staatskasse. Rückforderungsansprüche der Staatskasse können rückwirkend 10 Jahre lang erfolgen, also wenn ein vermögensloser Betreuter während der Zeit seiner Betreuung - vermögend (Gesamtvermögen mehr als 2.600 Euro) wird.

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2007, 20:04   #8
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Hallo straciatellamaus
nee es gibt keine diferenzen. ich wollte es nur ein theoretisch wissen. Also auch nicht wenn ein Gutachter bescheinigt das mann eine Betreung braucht?
lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2007, 09:17   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Momo!
Es kommt immer ganz darauf an, ob man seinen Willen tatsächlich kund tun kann. Bescheinigt beispielsweise der Gutachter, dass man einen Betreuer bedarf und sagt derjenige dann, er bräuchte keinen Betreuer, dann muss der Richter abwägen, inwieweit der Betreute die Tragweite seiner Erklärung überblicken kann, also inwieweit jemand einsichtsfähig ist oder nicht. Ich gebe zu, in diesem Fall eine schwierige Gradwanderung! Aber: Wenn man aus Sicht des Gutachters grundsätzlich einen Betreuer bräuchte, man jedoch noch soweit klar ist und eine Betreuung schlichtweg ablehnt und der Richter der Auffassung ist, dass dies tatsächlich dem Willen des Betroffenen entspricht, dann darf auch keine Betreuung eingerichtet werden. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung finden Sie in § 1896 BGB. Im Übrigen funktioniert eine Betreuung auch nur, wenn Betreuter und Betreuer "zusammenarbeiten", da sonst seitens dem Betreuer ja keine Betreuung möglich ist.

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2007, 11:11   #10
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

HI Stratiatellamaus

OK.Ja ich sehe auch das es eine grosse Gratwanderung ist.Und letztendlich für den Richeter auch schwer weil er kennt ja in den meisten Fällen den betroffenen gar nicht. Er stützt sich dann wieder auf das Gutachten, muss er ja dann auch, oder er macht sich selbst ein Bild vom betrofenen was allerdings meiner Meinung nach in 10 Minuten gar nicht geht.
zB mir merkt mann vor allem wenn es mir ganz gut geht, nix aber auch absolut nix an. Geht es mir allerdingd nicht so gut dann wandelt sich das BIld dramatisch.
Also bei meiner Betreeungsverlängerung hat sich der Richter voll auf die Gutachten gestützt bzw auf die Krankenhausberichte. Und natürlich auch auf dei Aussagen meiner Betreuerin. Gut ich wurde auch gefragt aber ehrlich gesagt mann ist dann in der Situation doch arg gehemmt:O(((((
Oder wenn es um eine Unterbringung geht. ich war immer wieder erstaunt wie sehr doch alles im Vorfekd schon geregelt war. Was ich in der Anhörung sagte war eigentlich völih egal:O(( echt!!

Aber klar ist das eine Betreuung nicht funktioniert wenn der Betreute nicht mitarbeitet bzw damit einverstanden ist. eine betreuung kann eine sehr grosse HIlfe sein oder auch ein grosser Reinfall:O)))

Wie alles im Leben:O))
lg MOMO
__________________
Momo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufhebung betreuung, einrichtung der betreuung, gutachten, gutachter, vollmacht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermittlung von gesetzlich Betreuten Woher ? elkeR Off Topic Bereich 9 06.05.2005 14:55


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39